## überarbeiteter Vorschlag: "Leitlinien zur Anwendung von Plagiatserkennungssoftware an der Fakultät IV" ## Autor: Stefan Laufmann 1) Vor dem Einsatz von PlagE sind die Betroffene Studenten darauf hinzuweisen, dass ihre Abgaben/Arbeiten mithilfe einer Software auf Plagiate überprüft werden. 2) Bei der Anwendung von PlagE auf Arbeiten der Studenten, sind die geltenden Urheber- und Nutzungsrechtbestimmungen der Technischen Universität Berlin zu beachten. 3) Die verwendete PlagE muss im Netzwerk der TU Berlin ausgeführt werden, um den Schutz von personenbezogenen Daten zu gewährleisten. 4) Die Ergebnisse der Untersuchung durch die PlagE dürfen nur den jeweiligen Betroffenen zugänglich gemacht werden. 5) Die Untersuchungsergebnisse einer PlagE stellen nur einen Hinweis auf ein mögliches Plagiat dar. Diese sind durch eine persönliche Begutachtung der Betroffenen Dokumente zu überprüfen.