[fopen] Protokoll der 42. Sitzung
Florian Streibelt
florian at freitagsrunde.org
Sat Jul 4 01:38:43 CEST 2009
'Robert Buchholz' schrieb am 03.07.2009 19:34:
> Es muss nicht angemeldet werden, wenn der Künstler / das Label nicht
> Mitglied er der GEMA ist. Falls er Mitglied der GEMA ist, ist die
> Veröffentlichung unter der CC Lizenz wahrscheinlich ungültig.
Da gibts Rechtsunsicherheit - die GEMA besteht auch dann auf einer
Anmeldung. Ja, das ist dämlich ;)
http://de.wikipedia.org/wiki/GEMA-freie_Musik
GEMA-Vermutung
http://de.wikipedia.org/wiki/GEMA-freie_Musik#GEMA-Vermutung
Wer GEMA-freie Musik öffentlich aufführt oder gewerblich nutzt, muss, um
Ansprüchen der GEMA zu entgehen, die Vermutung widerlegen, dass die
genutzten Werke GEMA-pflichtig sind. Notwendig sind nach der bisherigen
Rechtsprechung dafür die Nennung von Komponist, Texter, Bearbeiter und
ggfs. dem Verlag, die an dem Werk beteiligt waren[2], auch dann, wenn es
sich um ausländische Musik handelt[3]. Kann die Sachlage nicht eindeutig
geklärt werden, wird davon ausgegangen, dass die Musik nicht GEMA-frei ist,
also zum GEMA-Repertoire gehört und somit entsprechende GEMA-Gebühren zu
entrichten sind.
Und zum Thema offenes Fenster: Verantwortlich ist der Veranstalter, nicht
der DJ - in unserem Fall die Fakultät ;P
cheers,
/F.
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