[fopen] Verlaengerung des Zeitraumes zur Wiederholungspruefung
Kai Dietrich
kai at freitagsrunde.org
Fri Aug 13 06:15:28 CEST 2010
Und wenn nicht, wie wär's mit einem Urlaubssemester? Das ist doch immer wie
eine "Pause" Taste auf dem Studium, oder?
Düster habe ich auch in Erinnerung, dass solche Fälle auch in den Sitzungen
von AK und PA besprochen wurden und da teilweise gesagt wurde, dass die 1-
Jahres Frist für verpatzte Prüfungen von der Urlaubssemester-Pause ausgenommen
sei.
Gruss
Kai
On Friday 13 August 2010 Florian Streibelt <florian at freitagsrunde.org> wrote:
> Am 12.08.2010 20:27 schrieb Sebastian Lange:
> > Nach dieser langen Einleitung nun meine Frage: Wie ist das Verfahren,
> > wenn ich den Zeitraum bis zum Antreten der Wiederholungsprüfung
> > verlängern möchte und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass mir das
> > mit der Begründung 'Auslandssemester' genehmigt wird?
>
> Geh zur Sektretärin des Prüfungsausschusses deines Studiengang und
> beantrage aus o.g. Gründen die Verlängerung des Prüfungszeitraums.
>
> Enthalten sein sollte Matrikelnummer, Prüfungszeitraum, Prüfer und im
> Idealfall noch eine Bestätigung des Prüfers, dass er da mitspielt. Das muss
> dann vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterschrieben werden und an
> das Prüfungsamt gesendet werden. Wenn die das akzeptieren ist alles gut.
>
>
> /Florian
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