[fopen] Fwd: [hpr] WICHTIG: Fehlinformation Immatrikulationsamt bzgl. Gerichtsbeschlüssen

Florian (4!) Streibelt florian at freitagsrunde.org
Mon Dec 6 15:07:55 CET 2010


Hallo,

xpost wegen der Dringlichkeit...

Bitte Weitersagen, wenn ihr jemanden kennt, der betroffen sein könnte.
(Geht um Einklagen in Studiengänge)

/Florian

-------- Original Message --------
Subject: [hpr] WICHTIG: Fehlinformation Immatrikulationsamt bzgl.
Gerichtsbeschlüssen
Date: Mon, 6 Dec 2010 14:44:11 +0100
From: Erik Marquardt <erik.marquardt at googlemail.com>
Reply-To: Hochschulpolitischer Ratschlag <hpr at eb104.TU-Berlin.DE>
To: Hochschulpolitischer Ratschlag <hpr at eb104.tu-berlin.de>, 	Buero des
AStA TU Berlin <buero at asta.tu-berlin.de>,	inis at eb104.tu-berlin.de, 	plenum
<plenum at asta.tu-berlin.de>, hochschulberatung at asta.tu-berlin.de,
sozialberatung at asta.tu-berlin.de

Ahoi,

bitte leitet folgende Information schnellstmöglich an Personen
(insbesondere studentische Studienfachberatung) weiter, die das evtl
betreffen könnte:

In der Hochschulberatung des AStA kamen heute Menschen mit ersten
Beschlüssen vom Gericht in denen ihnen teilweise Studienplätze
zugesichert wurden.
Da es sich dabei nicht um einen Vergleich, sondern einen Beschluss
handelt, ist die vom Immatrikulationsamt vorgegebene Handlungsweise
FALSCH.
Das Immatrikulationsamt bzw. einige Mitarbeiter_innen haben den
zukünftigen Studis gesagt:
Sie sollten 1. die einstweilige Anordnung (fälschlicherweise als Klage
bezeichnet) zurückziehen (auch falsch, da sie gewonnen haben) und dann
2. innerhalb von 2 Wochen den Antrag auf Immatrikulation abgeben (auch
falsch)
Mit dieser Vorgehensweise verlieren die Leute unter Umständen ihren
zukünftigen Studienplatz.


RICHTIG IST:
Die Personen müssen die einstweilige Anordnung NICHT (auif keinen
Fall) zurückziehen. Sie müssen innerhalb der VOM GERICHT FESTGESETZTEN
FRIST von 7 Werktagen den Antrag auf Immatrikulation abgeben. Außerdem
müssen sie an Eides statt versichern, dass sie in betreffendem
Studiengang an keiner anderen Universität der Bundesrepublik
Deutschland immatrikuliert sind.


Sollten dazu Nachfragen bestehen, schickt sie bitte an
hochschulberatung at asta.tu-berlin.de
oder meldet euch zu den Sprechzeiten (Mo u. Di 12-14 Uhr)
betreffende Beratung kann natürlich auch zu anderen Problemen
(Ablehnungsbescheide, Prüfungen, alles andere) von Studierenden
befragt werden und berät gern und gut ;)


mfG
Erik
Hochschul- und Prüfungsberatung
des AStA der TU Berlin

www.asta.tu-berlin.de

_______________________________________________
Hochschulpolitischer Ratschlag
fuer Informationen siehe
https://ebsvr.fb12.TU-Berlin.DE/mailman/listinfo/hpr



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