[fopen] Neue Studien- und Prüfungsordnungen zum Sommersemester 2014

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Sat Feb 1 19:07:49 CET 2014


Hallo fopen,

am 15.01.2014 wurde die

** Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO) **

im Amtsblatt der TU Berlin veröffentlicht. Sie ersetzt damit die

** Ordnung zur Regelung des allgemeinen Prüfungsverfahrens in Bachelor- und Masterstudiengängen (AllgPO), die
** Ordnung der Technischen Universität Berlin über die Rechte und Pflichten der Studentinnen und Studenten (OTU) und die
** Satzung der Technischen Universität Berlin über das Gegenvorstellungsverfahren bei Prüfungsbewertungen.

Die vollständige Ordnung findet ihr hier [1].

** Fragen, Anmerkungen, Fehlerhinweise, (t)rotzige Kommentare gewünscht. **
** auch im Freitagsrundenwiki erhältlich: https://wiki.freitagsrunde.org/AllgStuPO_2014 **

Einige Änderungen, die wir für wichtig halten, haben wir hier für euch aufgelistet:

** Übergang **

* Die Ordnung tritt zum Sommersemester 2014 in Kraft
* Auch wenn die Fakultäten ein Jahr Zeit haben, um ihre Ordnungen anzupassen, gilt bei Konflikten die AllgStuPO[2]. Ordnungen, die Diplom- oder Magisterstudiengänge betreffen, sind von den Änderungen ausgenommen[3].

** Gegenvorstellung **

* Die Gegenvorstellungssatzung ist nun Teil der AllgStuPO[4]

** NEU: Portfolioprüfung **

* Die Prüfungsform Prüfungsäquivalente Studienleistungen (PS/PÄS) gibt es nicht mehr - eine inhaltlich *ähnliche* Prüfungsform ist die Portfolioprüfung.[5a]
** Sie wird nach einem Punktesystem bewertet, dass bei Prüfungselementen den Grad der Erfüllung angibt - der Notenschlüssel wird auf die Gesamtpunktzahl abgebildet.[5b]
** Prüfungselemente (früher Studienleistungen) müssen innerhalb von vier Wochen bewertet werden.[5c]
** Die Termine für die Zeitpunkte zum Erbringen der Prüfungselemente müssen innerhalb von vierzehn Tagen nach Beginn des Moduls in dem sie zu erbringen sind angekündigt werden. Bei mehrsemestrigen Modulen vierzehn Tage nach Beginn des Semesters in dem die Leistungen zu erbringen sind[5d].

** Wiederholungsprüfungen **

* Es muss eine Wiederholungsprüfung vor Beginn des folgenden Semesters angeboten werden. Hierbei kann sich die Prüfungsform ändern[6]. Sollte das Modul im regulären Semester wiederholt werden, muss es in der für dieses Semester geltenden Form wiederholt werden[7].
** Sogenannte Kulanzregelungen, gelten nur ergänzend zu den Regeln der AllgStuPO und bedürfen der Zustimmung durch die betroffenen Studierenden.

** Bekanntgabefristen **

* Die Frist zur Bekanntgabe der Bewertung hat sich bei der Prüfungsform Schriftliche Prüfung von vier Wochen auf sechs Wochen verlängert.[8]
** Es gilt aber weiterhin, dass die Bewertung *unverzüglich* bekanntgegeben werden soll.[8]


Grüße
Kaufi & die Freitagsrunde
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[1] http://www.tu-berlin.de/fileadmin/ref23/AMBl_TU/AMBl_TU_2014/Nr._01_vom_15.01.2014.pdf
[2] vgl. §2 (2) Satz 2 AllgStuPO
[3] vgl. §2 (2) Satz 1 Fußnote 1 AllgStuPO
[4] Das Gegenvorstellungsverfahren ist komplett in §48 AllgStuPO enthalten
[5a] vgl. §45 AllgStuPO
[5b] vgl. §47 (2) Satz 2 AllgStuPO
[5c] vgl. §45 (4) AllgStuPO
[5d] vgl. §39 (7) Satz 3 AllgStuPO
[6] vgl. §49 (1) Satz 2 und §49 (4) Satz 1 AllgStuPO
[7] vgl. §39 (4) AllgStuPO
[9] vgl. §44 (3) Satz 1 AllgStuPO



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