[fopen] Bis 28. Februar: Rückmeldung nicht vergessen | Beurlaubung für das SoSe 2020 | Hinweise zur Prüfungsphase
Kaufi
kaufi at freitagsrunde.org
Sat Feb 15 14:27:39 CET 2020
Heyho fOpen
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**Inhalt:** Rückmeldung nicht vergessen | Beurlaubung für das SoSe 2020
| Hinweise zur Prüfungsphase
**Lesezeit:** knapp 5 Minuten.
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## Bis 28. Februar | Rückmeldung nicht vergessen
Die **Frist zur Rückmeldung** zum Sommersemester 2020 endet am **28.
Februar 2020**. Zur Rückmeldung müssen die Semesterbeiträge rechtzeitig
überwiesen werden. Das Referat für Zulassung und Immatrikulation hat
deshalb in den letzten Jahren empfohlen, die Überweisung der Beiträge
spätestens 5 Tage vor dem Überweisungstermin zu veranlassen. Wie viel
ihr überweisen müsst und ob alles geklappt hat, erfahrt ihr im neuen
Portal [tuPORT](https://tuport.sap.tu-berlin.de/).
**Die Semesterbeiträge müssen überwiesen werden**, eine Barzahlung ist
nicht möglich.
Weitere Informationen zur Rückmeldung, wie die **Bankverbindung** und
die **Zusammensetzung der Semesterbeiträge** findet ihr unter dem
[Direktlink 76322](https://www.tu-berlin.de/?id=76322) oder direkt in
tuPORT.
Wenn ihr Probleme habt, den Beitrag zum Semesterticket zu bezahlen,
könnt ihr **[einen Zuschuss zum Semesterticket
beantragen](https://asta.tu-berlin.de/semtix/zuschuss)**. Außerdem könnt
ihr euch in der [BAföG- und Sozialberatung des
AStA](https://asta.tu-berlin.de/service/sozialberatung) oder bei der
[Sozialberatung des
Studierendenwerks](https://www.stw.berlin/beratung.html#jump_beratung)
Hilfe holen.
Wenn ihr das kommende Semester für mehr als 3 Monate nicht im Bereich
ABC seid oder ein Urlaubssemester macht, könnt ihr euch **[vom
Semesterticket befreien
lassen](https://asta.tu-berlin.de/semtix/befreiung)**.
**Beachtet die Hinweise zu den Fristen.** Die meisten Antragsfristen
enden in der Regel mit der Rückmeldefrist (28. Februar 2020).
Falls ihr die Rückmeldung bis zum 28. Februar *verschlafen* habt, könnt
ihr euch noch bis zum Ende des Semesters (31. März 2020) zurückmelden.
In diesem Fall kommt noch eine Strafgebühr von 19,94 EUR dazu. Seit
einiger Zeit müssen sich auch Promotionsstudierende rechtzeitig
zurückmelden, sie sind nicht mehr von der Strafgebühr ausgenommen.
Ihr könnt im Rahmen der Rückmeldung über das Campus Center eure
Wahlberechtigung für das folgende Semester ändern. Das ist insbesondere
dann sinnvoll, wenn auf eurer Studienbescheinigung in der Zeile
„Wahlberechtigt für:“ beim Institut die Nummer 9999 steht.
## Beurlaubung für das Sommersemester 2020
Ihr seid nächstes Semester studienbedingt gar nicht an der Uni oder
schon länger erkrankt? Vielleicht ist eine
[Beurlaubung](https://www.tu-berlin.de/?id=76319) sinnvoll. Mögliche
Gründe für eine Beurlaubung sind beispielsweise:
* ein Studienaufenthalt im Ausland,
* die Absolvierung eines Praktikums,
* eigene Krankheit,
* die Geburt eines Kindes,
* Krankheit/Pflege eines Kindes oder einer zu betreuenden Person,
* Betreuung eines Kindes innerhalb der ersten 6 Lebensjahre für maximal
3 Jahre.
Mehr Informationen dazu findet ihr unter der oben angegeben Website und
unter § 22 der AllgStuPO [^1]. Insbesondere erfahrt ihr, welche Anträge
ihr wo stellen müsst und wie sich die Beiträge zum Semester an der TU
Berlin verändern.
Beachtet außerdem die [aktuellen Informationen des Referats Prüfungen
für Studierende der TU
Berlin](https://www.pruefungen.tu-berlin.de/fileadmin/ref10/Aktuelle_Informationen_SoSe17.pdf)
zu diesem Thema. Hier ist insbesondere erklärt, wie sich die Fristen von
Prüfungen und Wiederholungsprüfungen ändern
Die Beurlaubung kann frühestens mit der Rückmeldung und spätestens 4
Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit beantragt werden. Wenn Gründe für
eine Beurlaubung später eintreten, kann ein Antrag auch nach dieser
Frist genehmigt werden.
## Hinweise zur Prüfungsphase
1. Der Klassiker nach der Prüfung ist die Prüfungseinsicht, dazu haben
wir einen recht umfangreichen Artikel im Wiki:
https://wiki.freitagsrunde.org/Pr%C3%BCfungseinsicht.
2. Alle mündlichen Prüfungen (auch Drittversuche) sind
hochschulöffentlich, dass heißt ihr könnt euch moralische Unterstützung
in die Prüfungen mitnehmen: „Mündliche Prüfungen sind
hochschulöffentlich, es sei denn, eine Kandidatin oder ein Kandidat
widerspricht. Die Prüferin oder der Prüfer kann die Zuhörerzahl zur
ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfung begrenzen. Die
Hochschulöffentlichkeit erstreckt sich jedoch nicht auf Beratung und
Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses.“ — § 43 Absatz 8 AllgStuPO [^1].
Außerdem können Mitglieder von Prüfungsausschüssen den Prüfungen
beiwohnen: „Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, den
Prüfungen beizuwohnen und sich umfassend über die Einhaltung der
Prüfungsordnung zu informieren.“ — § 41 Absatz 6 AllgStuPO [^1].
3. Ansonsten haben sich ein paar Informationsschreiben rund um
Prüfungen, insbesondere Drittversuche und Fristen, angesammelt:
*
https://www.pruefungen.tu-berlin.de/fileadmin/ref10/Sonstige/Allgemeine_Information_Drittversuch.pdf
*
https://www.pruefungen.tu-berlin.de/fileadmin/ref10/Sonstige/Informationen_Studierende_WS19_20_de.pdf
und, schon etwas älter,
*
https://www.pruefungen.tu-berlin.de/fileadmin/ref10/Sonstige/Aktuelle_Informationen_SoSe17.pdf
4. Bei Problemen mit Prüfungen, Prüfenden oder Prüfungsausschüssen hilft
die Hochschulberatung des AStA:
https://asta.tu-berlin.de/service/hochschulberatung
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Viele Grüße,
Kaufi & die Freitagsrunde
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[^1]:
https://gitlab.tubit.tu-berlin.de/freitagsrunde/lesefassungen/raw/master/ASPO/DE/AllgStuPO.pdf
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