[fopen] Bis 28. Februar: Rückmeldung nicht vergessen | Beurlaubung für das SoSe 2020 | Hinweise zur Prüfungsphase

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Sat Feb 15 14:27:39 CET 2020


Heyho fOpen

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**Inhalt:** Rückmeldung nicht vergessen | Beurlaubung für das SoSe 2020 
| Hinweise zur Prüfungsphase
**Lesezeit:** knapp 5 Minuten.

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## Bis 28. Februar | Rückmeldung nicht vergessen

Die **Frist zur Rückmeldung** zum Sommersemester 2020 endet am **28. 
Februar 2020**. Zur Rückmeldung müssen die Semesterbeiträge rechtzeitig 
überwiesen werden. Das Referat für Zulassung und Immatrikulation hat 
deshalb in den letzten Jahren empfohlen, die Überweisung der Beiträge 
spätestens 5 Tage vor dem Überweisungstermin zu veranlassen. Wie viel 
ihr überweisen müsst und ob alles geklappt hat, erfahrt ihr im neuen 
Portal [tuPORT](https://tuport.sap.tu-berlin.de/).

**Die Semesterbeiträge müssen überwiesen werden**, eine Barzahlung ist 
nicht möglich.

Weitere Informationen zur Rückmeldung, wie die **Bankverbindung** und 
die **Zusammensetzung der Semesterbeiträge** findet ihr unter dem 
[Direktlink 76322](https://www.tu-berlin.de/?id=76322) oder direkt in 
tuPORT.

Wenn ihr Probleme habt, den Beitrag zum Semesterticket zu bezahlen, 
könnt ihr **[einen Zuschuss zum Semesterticket 
beantragen](https://asta.tu-berlin.de/semtix/zuschuss)**. Außerdem könnt 
ihr euch in der [BAföG- und Sozialberatung des 
AStA](https://asta.tu-berlin.de/service/sozialberatung) oder bei der 
[Sozialberatung des 
Studierendenwerks](https://www.stw.berlin/beratung.html#jump_beratung) 
Hilfe holen.

Wenn ihr das kommende Semester für mehr als 3 Monate nicht im Bereich 
ABC seid oder ein Urlaubssemester macht, könnt ihr euch **[vom 
Semesterticket befreien 
lassen](https://asta.tu-berlin.de/semtix/befreiung)**.

**Beachtet die Hinweise zu den Fristen.** Die meisten Antragsfristen 
enden in der Regel mit der Rückmeldefrist (28. Februar 2020).

Falls ihr die Rückmeldung bis zum 28. Februar *verschlafen* habt, könnt 
ihr euch noch bis zum Ende des Semesters (31. März 2020) zurückmelden. 
In diesem Fall kommt noch eine Strafgebühr von 19,94 EUR dazu. Seit 
einiger Zeit müssen sich auch Promotionsstudierende rechtzeitig 
zurückmelden, sie sind nicht mehr von der Strafgebühr ausgenommen.

Ihr könnt im Rahmen der Rückmeldung über das Campus Center eure 
Wahlberechtigung für das folgende Semester ändern. Das ist insbesondere 
dann sinnvoll, wenn auf eurer Studienbescheinigung in der Zeile 
„Wahlberechtigt für:“ beim Institut die Nummer 9999 steht.


## Beurlaubung für das Sommersemester 2020

Ihr seid nächstes Semester studienbedingt gar nicht an der Uni oder 
schon länger erkrankt? Vielleicht ist eine 
[Beurlaubung](https://www.tu-berlin.de/?id=76319) sinnvoll. Mögliche 
Gründe für eine Beurlaubung sind beispielsweise:

* ein Studienaufenthalt im Ausland,
* die Absolvierung eines Praktikums,
* eigene Krankheit,
* die Geburt eines Kindes,
* Krankheit/Pflege eines Kindes oder einer zu betreuenden Person,
* Betreuung eines Kindes innerhalb der ersten 6 Lebensjahre für maximal 
3 Jahre.

Mehr Informationen dazu findet ihr unter der oben angegeben Website und 
unter § 22 der AllgStuPO [^1]. Insbesondere erfahrt ihr, welche Anträge 
ihr wo stellen müsst und wie sich die Beiträge zum Semester an der TU 
Berlin verändern.

Beachtet außerdem die [aktuellen Informationen des Referats Prüfungen 
für Studierende der TU 
Berlin](https://www.pruefungen.tu-berlin.de/fileadmin/ref10/Aktuelle_Informationen_SoSe17.pdf) 
zu diesem Thema. Hier ist insbesondere erklärt, wie sich die Fristen von 
Prüfungen und Wiederholungsprüfungen ändern

Die Beurlaubung kann frühestens mit der Rückmeldung und spätestens 4 
Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit beantragt werden. Wenn Gründe für 
eine Beurlaubung später eintreten, kann ein Antrag auch nach dieser 
Frist genehmigt werden.


## Hinweise zur Prüfungsphase

1. Der Klassiker nach der Prüfung ist die Prüfungseinsicht, dazu haben 
wir einen recht umfangreichen Artikel im Wiki:

https://wiki.freitagsrunde.org/Pr%C3%BCfungseinsicht.

2. Alle mündlichen Prüfungen (auch Drittversuche) sind 
hochschulöffentlich, dass heißt ihr könnt euch moralische Unterstützung 
in die Prüfungen mitnehmen: „Mündliche Prüfungen sind 
hochschulöffentlich, es sei denn, eine Kandidatin oder ein Kandidat 
widerspricht. Die Prüferin oder der Prüfer kann die Zuhörerzahl zur 
ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfung begrenzen. Die 
Hochschulöffentlichkeit erstreckt sich jedoch nicht auf Beratung und 
Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses.“ — § 43 Absatz 8 AllgStuPO [^1]. 
Außerdem können Mitglieder von Prüfungsausschüssen den Prüfungen 
beiwohnen: „Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, den 
Prüfungen beizuwohnen und sich umfassend über die Einhaltung der 
Prüfungsordnung zu informieren.“ — § 41 Absatz 6 AllgStuPO [^1].

3. Ansonsten haben sich ein paar Informationsschreiben rund um 
Prüfungen, insbesondere Drittversuche und Fristen, angesammelt:

* 
https://www.pruefungen.tu-berlin.de/fileadmin/ref10/Sonstige/Allgemeine_Information_Drittversuch.pdf
* 
https://www.pruefungen.tu-berlin.de/fileadmin/ref10/Sonstige/Informationen_Studierende_WS19_20_de.pdf 
und, schon etwas älter,
* 
https://www.pruefungen.tu-berlin.de/fileadmin/ref10/Sonstige/Aktuelle_Informationen_SoSe17.pdf

4. Bei Problemen mit Prüfungen, Prüfenden oder Prüfungsausschüssen hilft 
die Hochschulberatung des AStA:

https://asta.tu-berlin.de/service/hochschulberatung

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Viele Grüße,
Kaufi & die Freitagsrunde
--
[^1]: 
https://gitlab.tubit.tu-berlin.de/freitagsrunde/lesefassungen/raw/master/ASPO/DE/AllgStuPO.pdf



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