[fopen] Keine großen Präsenzprüfungen, 15.2. Lehrkonferenz Medieninformatik, Bis 27.2. Rückmeldung, Nachteilsausgleich, Notfonds, neues Gitlab

Kaufi kaufi at freitagsrunde.org
Sun Feb 7 16:09:27 CET 2021


Heyho fOpen,

----

**Inhalt:** Keine großen Präsenzprüfungen, Änderungen bei Prüfungen 
durch die Pandemie-Maßnahmen, Fristen, 15.2. Lehrkonferenz 
Medieninformatik, Bis 27.2. Rückmeldung, Beurlaubung, Teilzeitstudium, 
Nachteilsausgleich, Notfonds, neues Gitlab

**Lesezeit:** gut 10 Minuten

----

## Präsenzprüfungen mit mehr als 50 Teilnehmenden nicht mehr möglich

Mit dem [Info-Brief des Krisenstabs vom 3. 
Februar](https://www.tu.berlin/themen/coronavirus/informationsbriefe/informationsbriefe-krisenstab/#c141406) 
hat die TU Berlin für die zwei Prüfungszeiträume in diesem 
Wintersemester bekannt gegeben, dass sämtliche Prüfungen online 
stattfinden sollen, sofern mehr als 50 Personen an der Prüfung 
teilnehmen sollen. Der Infobrief richtet sich hauptsächlich an Prüfende, 
vllt. ist er deshalb nicht sonderlich studi-freundlich formuliert …

Deine Schriftlichen Prüfungen werden dabei hauptsächlich in einem von 
zwei Formaten durchgeführt werden: Entweder als „richtige“ 
Online-Prüfung, das heißt auf ISIS mit automatischer Auswertung der 
Aufgaben, oder als E-Prüfung, bei der Du Aufgaben auf Papier bearbeitest 
und am Ende Fotos oder Scans Deiner Ergebnisse hochladen musst. In jedem 
Fall muss die Art der Prüfung zeitnah bekannt gegeben werden. Lehrende 
sollen außerdem einen Probelauf durchführen, dabei werden aber in der 
Regel keine realistischen Aufgaben gestellt.

**Es ist nicht erlaubt, Studierende während der gesamten Schriftlichen 
Prüfung per Kamera oder Mikrofon zu überwachen.** Der Fachbegriff 
hierfür lautet *Proctoring*, dies lässt sich mit geltendem 
Datenschutz-Recht nicht vereinbaren. Das Team Datenschutz der TU Berlin 
hat dazu schon vor einiger Zeit einen Blog-Artikel geschrieben: 
https://blogs.tu-berlin.de/datenschutz_notizen/2020/11/24/videoueberwachung-von-schriftlichen-onlinepruefungen-im-datenschutzrechtlichen-fokus/

In Deiner Prüfung fand Proctoring statt? Lehrende kündigen an, 
Proctoring betreiben zu wollen? Schreib' uns am besten schnellstmöglich 
eine Mail an info at freitagsrunde.org oder nutze das [Anonyme 
Feedback](https://feedback.freitagsrunde.org/), damit wir Dir 
diesbezüglich helfen können. Wir werden Dein Anliegen vertraulich 
behandeln.

**Deine Prüfung soll jetzt gar nicht mehr stattfinden?** Die obige 
Nachricht hat einige Prüfende anscheinend sehr überrascht, auch wenn die 
Unileitung bereits vor Weihnachten darauf gedrängt hat, von 
Präsenzprüfungen abzusehen. Außerdem soll dieses Mal verhindert werden, 
dass Prüfungstermine bis weit ins Sommersemester verschoben werden (hier 
ist der Infobrief recht eindeutig: „[es ist] zu vermeiden“). Vermutlich 
sind komplette Abkündigungen von Prüfungen eher eine Schreckreaktion, 
die in den kommenden Tagen korrigiert wird. Schreib' uns aber trotzdem, 
wenn eine Deiner Prüfungen jetzt gar nicht mehr stattfinden soll.


### Feedback zu Online-Prüfungen

Du hast bereits an einer Online-Prüfung teilgenommen?

Damit Online-Prüfungen möglichst gut für alle Seiten ablaufen, sind wir 
und auch die Lehrenden an möglichst vielen (guten wie auch schlechten) 
Erfahrungsberichten interessiert. Schreib' uns also gerne eine Mail mit 
Deinem Feedback an info at freitagsrunde.org oder unser [Anonyme 
Feedback](https://feedback.freitagsrunde.org/). Wir leiten Deine Mail 
dann weiter.

An folgenden Stichpunkten und Fragen kannst Du Dich dabei orientieren:

1. Beschreibe kurz in Stichpunkten, wie Deine Online-Prüfung ablief.
2. Welche Fragentypen wurden gestellt?
3. Was hat Dir an der Durchführung gut gefallen? (Art der 
Aufgabenstellung, Durchführung etc.)
4. Was hat Dich an der Durchführung gestört? (Art der Aufgabenstellung, 
Durchführung etc.)
5. Gibt es sonst noch etwas, dass Du mitteilen möchtest?

Wie Online-Prüfungen an der TU Berlin aussehen können, kannst Du im 
[Wiki der 
ZEWK](https://praxisblog.zewk.tu-berlin.de/wiki/doku.php?id=isis:epruefungen) 
oder im 
[Muster-ISIS-Kurs](https://isis.tu-berlin.de/mod/page/view.php?id=900477) 
nachlesen. Die Diskussion dazu wird u. A. im ISIS-Kurs zu E-Prüfungen 
geführt: https://isis.tu-berlin.de/mod/forum/view.php?id=289098


### Ruhige Arbeitsplätze während Prüfungen

Der größte Nachteil von Online-Prüfungen liegt möglicherweise neben oder 
in den eigenen vier Wänden. Wir setzen uns aktuell dafür ein, dass die 
nicht genutzten Räume an der TU durch Studierende genutzt werden können, 
die zu Hause keine gute Arbeitsatmosphäre haben. Wenn wir mehr dazu 
wissen, melden wir uns nochmal über diese Liste.

Aktuell ist eine Notbetreuung für Studierende mit Kindern während 
Klausuren nicht vorgesehen. Wir werden auch hier nochmal nachhaken, 
empfehlen Dir aber schon jetzt, dass Du Dich ans 
[Familienbüro](https://www.tu-berlin.de/?64533) oder die [Allgemeine 
Studienberatung](https://www.studienberatung.tu-berlin.de/menu/studieren/studieren_mit_kind/) 
wendest und dort um Unterstützung bittest.

### Freiversuche und Online-Prüfungen

Auch bei Online-Prüfungen gilt: Ein Freiversuch wird Dir nur 
angerechnet, wenn Du die Prüfung auch angetreten hast. Im Falle einer 
Online-Prüfung heißt das also: Mindestens die Prüfung beginnen und 
sofort leer abgeben.

### Rücktritt bei Online-Prüfungen

Wie immer hast Du natürlich auch bei Online-Prüfungen die Möglichkeit, 
Dich noch bis 1 Tag vor der Prüfung von dieser ohne wichtigen Grund 
zurückzutreten. Laut Infobrief vom 3. Februar könnte dies auch für 
Portfolioprüfungen gelten (dort dann: Änderung der Prüfungsform einer 
Teilleistung). Da diese Änderungen jedoch eigentlich vor Erbringung der 
ersten Teilleistung erfolgen sollen, kannst Du von Portfolioprüfungen 
zum aktuellen Zeitpunkt eigentlich nicht mehr zurücktreten. Solltest Du 
trotzdem nicht an der Online-Prüfung teilnehmen wollen, empfehlen wir 
Dir, dass Du Dich schnellstmöglich mit den Prüfenden in Verbindung 
setzt, um eine gute Lösung zu finden, bei der Du sämtliche bis jetzt 
abgelegten Teilleistungen behalten kannst (so wie bei einem Rücktritt 
bei Krankheit üblich).


## Änderung der Prüfungsform beim letzten Wiederholungsversuch

Wenn Du Dich in Deinem zweiten Wiederholungsversuch, also Deinem 
*letzten* Versuch befinden solltest, wird dieser ab sofort auf Grund der 
Freiversuchsregelung in der ursprünglichen Form durchgeführt und nicht 
zwingend als Mündliche Prüfung. Solltest Du Deine Prüfung bereits als 
Mündliche Prüfung angemeldet haben, wirst Du diese auch weiterhin in 
dieser Form antreten können. Sollte es für Dich nicht mehr möglich sein, 
die Prüfung in ihrer ursprünglichen Form anzumelden (bspw. weil die 
Prüfung normalerweise als Portfolioprüfung durchgeführt wird) setzt Du 
Dich am besten sofort mit der:dem Prüfer:in in Verbindung, um eine gute 
Lösung zu finden.

**Auch für letztmalige Prüfungsversuche gilt die Freiversuchsregelung.** 
Außerdem sind die Wiederholungsfristen momentan bis zum 30. September 
2021 verlängert, d. h. Du musst auch nicht zwingend jetzt die Prüfung 
ablegen. Durch die Freiversuchsregelung ist jetzt aber vermutlich der 
beste Zeitpunkt, es einfach ohne viel Stress zu versuchen.


## Fristen für Abschlussarbeiten gehemmt

Mit dem Info-Brief des Krisenstabs vom 22. Januar 2021 hat das Referat 
Prüfungen angekündigt, dass sämtliche Fristen von Haus- und 
Abschlussarbeiten ab sofort bis zum 31. März *gehemmt* sind. Gehemmt 
heißt nicht verlängert, sondern ausgesetzt. Du darfst also ab sofort bis 
zum Ende der Hemmung nicht mehr an Deinen Arbeiten weiterarbeiten. Tust 
Du es trotzdem, begehst Du eine Täuschung. Solltest Du normal 
weiterarbeiten und trotzdem rechtzeitig zu Deinem urspünglichen Termin 
abgeben, darf Dir daraus aber kein Nachteil entstehen, da Du die 
ursprüngliche Frist ja eingehalten hast. Zur Sicherheit kannst Du aber 
bei Deinem Prüfungsteam anfragen, wie es damit in Deinem Fall aussieht.

Auswirkungen hat die Hemmung auch auf die Ausgabe neuer 
Abschlussarbeiten. Diese können aktuell zwar beantragt werden, die 
Themen werden jedoch erst kurz vor dem 1. April ausgegeben. Beginn der 
Frist für die Abschlussarbeit ist dann der 1. April. Solltest Du 
trotzdem schon früher anfangen sollen zu arbeiten, kannst Du der Hemmung 
auch widersprechen, allerdings ist das dann unwiderruflich und es gelten 
die Fristen der Studien- und Prüfungsordnung. Dein Thema wird dann 
frühestmöglich ausgegeben.


## Fristen von Portfolioprüfungen

Mit dem Info-Brief des Krisenstabs vom 22. Januar 2021 hat das Referat 
Prüfungen außerdem Prüfende bei Prüfungsform *Portfolio* dazu 
aufgefordert zu prüfen, ob die aktuell geschlossenen Bibliotheken eine 
Bearbeitung von Portfolioteilleistungen erheblich erschweren. Sollte 
dies der Fall sein, können Prüfende eigenmächtig Fristen für die Abgabe 
dieser Teilleistung verlängern.

----

Rundschreiben und Links zu den obigen Prüfungsthemen:

- 
https://www.tu.berlin/pruefungen/wintersemester-20202021/informationen-zum-wintersemester-20202021/
- 
https://www.tu.berlin/pruefungen/nachrichtendetail-seite/informationen-zum-freiversuch/
- 
https://www.tu.berlin/pruefungen/nachrichtendetail-seite/aenderungen-auf-grund-des-lockdowns/


## Gremienwahlen abgesagt

Aufgrund der aktuellen Situation wurden die eigentlich vom 16. bis 18. 
Februar geplanten Wahlen in der Akademischen Selbstverwaltung abgesagt 
und voraussichtlich in das kommende Sommersemester verschoben. Die 
Listen müssen dann vermutlich auch neu aufgestellt und sämtliche 
Briefwahlanträge neu abgegeben werden. Wir informieren Dich über diese 
Liste, wenn es hier Neues zu berichten gibt.

Unabhängig davon möchten wir schon jetzt allen danken, die für die Wahl 
im Freundes- und Bekanntenkreis Werbung gemacht haben.

Mehr dazu: 
https://www.tu.berlin/nachrichtendetails/zentraler-wahlvorstand-sagt-alle-wahlen-im-wintersemester-20202021-ab/


## 15. Februar | Lehrkonferenz Medieninformatik

am 15. Februar 2021
von 8 bis 10 Uhr
auf ZOOM unter 
https://tu-berlin.zoom.us/j/63797568119?pwd=WFl2T0xDUU5oZzVZTUliK0pwSDM3UT09

Lehrkonferenzen sollen mindestens einmal im Jahr für jeden Studiengang 
durchgeführt werden.

Auf den Lehrkonferenzen werden die Studienstatistiken, die Ergebnisse 
der Lehrveranstaltungsevaluation und die aktuelle Prüfungsstatistik 
diskutiert. Außerdem sollen sich Dozierende und Studierende über 
Erfahrungen im aktuellen Studienjahr austauschen, insbesondere zur 
Abstimmung und Aktualisierung der Lehrinhalte.

**Lehrkonferenzen sind hochschulöffentlich.** Wer nicht da sein kann, 
oder nicht da sein möchte, aber Anmerkungen oder Fragen für die 
Lehrkonferenzen hat, kann uns gerne schreiben:

* info at freitagsrunde.org,
* [Anonymes Feedback](https://feedback.freitagsrunde.org/).

Aufgrund der aktuellen Situation finden alle Lehrkonferenzen Online 
statt, die Links zu den Video-Meetings werden wir ein paar Tage vorher 
via fOpen versenden und auf unserer Homepage angeben.


## Bis 27. Februar | Rückmeldung nicht vergessen! Beurlaubung, 
Semesterticket

**Dieser Text ist nahezu inhaltsgleich mit dem der fOpen-Mail vom 25. 
Dezember 2020.**

Wenn Du zum Sommersemester 2021 eingeschrieben bleiben möchtest musst Du 
Dich **bis zum 27. Februar 2021** zurückmelden. Dafür musst Du die 
Semesterbeiträge rechtzeitig und vollständig auf das Konto der TU Berlin 
überweisen.

Die Bankverbindung und den Verwendungszweck findest Du auf 
[tuPORT](https://tuport.sap.tu-berlin.de/), in der App 
„Zahlungsübersicht“. **Die Semesterbeiträge müssen überwiesen werden**, 
eine Barzahlung oder eine Einzahlung über den Kassenautomaten der TU 
Berlin ist nicht möglich. Es wird empfohlen die Überweisung etwa 5 Tage 
vor dem letztmöglichen Termin anzuweisen, damit sie pünktlich eingeht.

* [Mehr Informationen zur 
Rückmeldung](https://www.tu.berlin/studieren/studienorganisation/rueckmeldung-und-co/)
* [Zusammensetzung und Höhe der 
Semesterbeiträge](https://www.tu.berlin/studierendensekretariat/mountpoint-fuer-themen-a-z/semesterbeitraege/)

Wenn Du Probleme hast, den Beitrag zum Semesterticket zu bezahlen, 
kannst Du **[einen Zuschuss zum Semesterticket 
beantragen](https://asta.tu-berlin.de/semtix/zuschuss)**. Außerdem 
kannst Du Dir in der [BAföG- und Sozialberatung des 
AStA](https://asta.tu-berlin.de/service/sozialberatung) oder bei der 
[Sozialberatung des 
Studierendenwerks](https://www.stw.berlin/beratung.html#jump_beratung) 
Hilfe holen.

Wenn Du das kommende Semester für mehr als 3 Monate studienbedingt nicht 
im Bereich ABC bist oder ein Urlaubssemester machst, kannst Du Dich 
**[vom Semesterticket befreien 
lassen](https://asta.tu-berlin.de/semtix/befreiung)**.

Falls Du die Rückmeldung bis zum 27. Februar 2021 verpasst hast, kannst 
Du Dich noch bis zum Ende des Semesters (31. März 2021) zurückmelden. 
In diesem Fall kommt noch eine Strafgebühr von 19,94 EUR dazu. Seit 
einiger Zeit müssen sich auch Promotionsstudierende rechtzeitig 
zurückmelden, sie sind nicht mehr von der Strafgebühr ausgenommen.

Mit dem Beginn der Rückmeldefrist könnt ihr ggf. eine Beurlaubung oder 
ein Teilzeitstudium beantragen. Während der Beurlaubung oder im 
Teilzeitstudium besteht u. U. die Möglichkeit [Leistungen nach ALG II 
(„Hartz 
IV“)](https://asta.tu-berlin.de/aktuelles/hartz-4-als-darlehen-f-r-studierende-musterantrag-hartz-4-as-a-loan-for-students-model) 
zu beantragen.

### Beurlaubung für das Sommersemester 2021

Bist nächstes Semester studienbedingt gar nicht an der Uni oder schon 
länger erkrankt und kannst deshalb gerade eh nicht an 
Lehrveranstaltungen der TU Berlin teilnehmen? Vielleicht ist eine 
[Beurlaubung](https://www.tu.berlin/studieren/studienorganisation/themen-a-z/beurlaubung/) 
sinnvoll.

Mögliche Gründe für eine Beurlaubung sind beispielsweise: ein 
Studienaufenthalt im Ausland (ok, das ist gerade eher schwierig …) – die 
Absolvierung eines Praktikums – eigene Krankheit – die Geburt eines 
Kindes – Krankheit/Pflege eines Kindes oder einer zu betreuenden Person 
– Betreuung eines Kindes innerhalb der ersten 6 Lebensjahre für maximal 
3 Jahre.

Mehr Informationen dazu findest Du unter der oben angegeben Website und 
unter § 22 der AllgStuPO [^allgstupo]. Insbesondere erfährst Du, welche 
Anträge Du wo stellen musst und wie sich die Beiträge zum Semester an 
der TU Berlin verändern. Die Beurlaubung hat [Auswirkungen auf Fristen 
von 
Prüfungen](https://www.tu.berlin/pruefungen/besondere-pruefungssituationen/), 
wobei momentan ja eh die meisten Fristen ausgesetzt sind.

**Wer beurlaubt ist, erhält in dieser Zeit kein BAföG (Inland). Außerdem 
schließen die meisten momentan aufgesetzten Notfonds beurlaubte 
Studierende aus.**

Die Beurlaubung kann frühestens mit der Rückmeldung und spätestens 4 
Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit beantragt werden. Wenn Gründe für 
eine Beurlaubung später eintreten, kann ein Antrag auch nach dieser 
Frist genehmigt werden.

[^allgstupo]: 
https://gitlab.tubit.tu-berlin.de/freitagsrunde/lesefassungen/raw/master/ASPO/DE/AllgStuPO.pdf

### Teilzeitstudium

Mögliche Gründe für ein 
[Teilzeitstudium](https://www.tu.berlin/studieren/studienorganisation/themen-a-z/teilzeitstudium/) 
sind: Berufstätigkeit – Pflege und Erziehung eines Kindes im Alter von 
bis zu 10 Jahren – Pflege pflegebedürftiger naher Angehöriger im Sinne 
des Pflegezeitgesetzes – eine Behinderung macht ein Teilzeitstudium 
erforderlich – eigene Schwangerschaft – Wahrnehmung eines Mandats eines 
Organs der Hochschule, der Studierendenschaft oder des Studierendenwerks 
Berlin – sonstige schwerwiegenden Gründe.

Mehr Informationen dazu findest Du unter der oben angegeben Website und 
unter § 23 der AllgStuPO [^allgstupo]. Insbesondere erfährst Du, welche 
Anträge Du wo stellen musst. Die Semesterbeiträge sind bei 
Teilzeitstudium in voller Höhe zu Zahlen, aber es dürfen nur die Hälfte 
der vorgesehenen Leistungspunkte belegt werden.

**Das Teilzeitstudium hat Auswirkung auf alle Zahlungen, die ein 
Vollzeitstudium voraussetzen (bspw. BAföG). Außerdem schließen die 
meisten momentan aufgesetzten Notfonds Teilzeitstudierende aus.**

Das Teilzeitstudium kann bis zum Ende des Semesters für das folgende 
Semester beantragt werden.

[^allgstupo]: 
https://gitlab.tubit.tu-berlin.de/freitagsrunde/lesefassungen/raw/master/ASPO/DE/AllgStuPO.pdf 


### Änderung der Wahloption

Du kannst im Rahmen der Rückmeldung über das Campus Center Deine 
Wahlberechtigung für das folgende Semester ändern. Das ist insbesondere 
dann sinnvoll, wenn auf Deiner „Bescheinigung für Gremien“ (tuPort ➔ App 
„Bescheide und Bescheinigungen“) kein oder das falsche Wahlinstitut 
angegeben ist. Nutze dafür den Antrag auf der 2. Seite der 
„Bescheinigung für Gremien“.

----

**Beachte die Hinweise zu den Fristen.** Die meisten Antragsfristen 
enden in der Regel mit der Rückmeldefrist (27. Februar 2021). Im Rahmen 
der Pandemie-Bestimmungen kann es sein, das Fristen nachträglich 
verlängert werden, um besser auf Härtefälle eingehen zu können. Schau 
also öfter mal auf die Fristen.


## Nachteilsausgleich beantragen

Pünktlich zur Rückmeldung (und vor den Prüfungen) solltest Du Dir auch 
überlegen, ob Du nicht bei Deinem Prüfungsausschuss einen 
Nachteilsausgleich beantragen willst. Dieser gleicht Nachteile aus, die 
Dir bspw. aufgrund einer chronischen Krankheit, Behinderung, 
Schwangerschaft oder durch Kinder oder plegebedürftige Angehörige 
entstehen. Mehr Infos dazu findest Du hier: 
https://uniabc.freitagsrunde.org/#entry-nachteilsausgleich-de

Für die Änderung der Prüfungsform als Nachteilsausgleich gibt es eine 
[Anleitung]( 
https://www.barrierefrei.tu-berlin.de/menue/im_studium/aenderung_der_pruefungsform/). 
Weitere Tipps gibt es unter 
https://www.barrierefrei.tu-berlin.de/menue/im_studium/


## Notfonds

Auch wenn sie schon wieder eine Weile laufen und sehr stark nachgefragt 
sind. Auf den Seiten des Studierendenwerks Berlin werden die wichtigsten 
Notfonds vorgestellt, die Notfonds des Landes Berlin kannst Du dort ggf. 
auch beantragen.

- [Überbrückungshilfe des 
Bundes](https://www.stw.berlin/beratung/themen/%C3%BCberbr%C3%BCckungshilfe-des-bundes.html)
- [Fonds „Teilhabe am Online 
Campus“](https://www.stw.berlin/beratung/themen/antrag-technikfonds.html)
- [Zuschuss zum Studienstart bzw. 
Studienabschluss](https://www.stw.berlin/beratung/themen/zuschuss.html)


## Neues GitLab

Aufgrund einer zu aufwändigen Migration hat sich die ZECM dazu 
entschieden, den [alten GitLab-Service der 
TU](https://gitlab.tubit.tu-berlin.de) einzustampfen und durch eine 
[neue GitLab-Instanz](https://git.tu-berlin.de/) zu ersetzen. Das alte 
GitLab wird am 1. März auf _read-only_ gestellt und zum 1. Juni 
endgültig abgeschaltet. Anleitungen zum Umzug Deiner Projekte findest Du 
unter: 
https://gitlab.tubit.tu-berlin.de/zecm/migrations-projekt/blob/master/README.md

Momentan können nur Repos und Wikis problemlos umgezogen werden. An 
einer Lösung für Issues &c. wird gearbeitet. Der folgende Ansatz 
funktioniert zumindest Teilweise: 
https://gitlab.com/gitlab-org/gitlab-foss/-/issues/27217#note_23249225


## ZOOM-Datenpanne auf macOS X

ZOOM hat per Version 5.4.4 auf macOS X automatisch das Audio sämtlicher 
Videotelefonate mitgeschnitten und gespeichert. Die TU Berlin freut sich 
sehr, das sie die ersten waren, die die Lücke erkannt und gemeldet haben 
(vgl. 
https://blogs.tu-berlin.de/datenschutz_notizen/2021/01/27/e-mails-an-mehrere-adressaten-senden-was-sollten-sie-dabei-beachten/). 
Mittlerweile wurde die Lücke per Zwangs-Update geschlossen, bei dem auch 
alle Audio-Dateien automatisch gelöscht werden.

Mehr Infos:
- https://twitter.com/eliasgruenewald/status/1344259416690982918
- https://twitter.com/Tobias_Schulze/status/1354746292296101894

----


Viele Grüße
Gereon, Kaufi & die Freitagsrunde



More information about the fopen mailing list