[fopen] Keine großen Präsenzprüfungen, 15.2. Lehrkonferenz Medieninformatik, Bis 27.2. Rückmeldung, Nachteilsausgleich, Notfonds, neues Gitlab
Kaufi
kaufi at freitagsrunde.org
Sun Feb 7 16:09:27 CET 2021
Heyho fOpen,
----
**Inhalt:** Keine großen Präsenzprüfungen, Änderungen bei Prüfungen
durch die Pandemie-Maßnahmen, Fristen, 15.2. Lehrkonferenz
Medieninformatik, Bis 27.2. Rückmeldung, Beurlaubung, Teilzeitstudium,
Nachteilsausgleich, Notfonds, neues Gitlab
**Lesezeit:** gut 10 Minuten
----
## Präsenzprüfungen mit mehr als 50 Teilnehmenden nicht mehr möglich
Mit dem [Info-Brief des Krisenstabs vom 3.
Februar](https://www.tu.berlin/themen/coronavirus/informationsbriefe/informationsbriefe-krisenstab/#c141406)
hat die TU Berlin für die zwei Prüfungszeiträume in diesem
Wintersemester bekannt gegeben, dass sämtliche Prüfungen online
stattfinden sollen, sofern mehr als 50 Personen an der Prüfung
teilnehmen sollen. Der Infobrief richtet sich hauptsächlich an Prüfende,
vllt. ist er deshalb nicht sonderlich studi-freundlich formuliert …
Deine Schriftlichen Prüfungen werden dabei hauptsächlich in einem von
zwei Formaten durchgeführt werden: Entweder als „richtige“
Online-Prüfung, das heißt auf ISIS mit automatischer Auswertung der
Aufgaben, oder als E-Prüfung, bei der Du Aufgaben auf Papier bearbeitest
und am Ende Fotos oder Scans Deiner Ergebnisse hochladen musst. In jedem
Fall muss die Art der Prüfung zeitnah bekannt gegeben werden. Lehrende
sollen außerdem einen Probelauf durchführen, dabei werden aber in der
Regel keine realistischen Aufgaben gestellt.
**Es ist nicht erlaubt, Studierende während der gesamten Schriftlichen
Prüfung per Kamera oder Mikrofon zu überwachen.** Der Fachbegriff
hierfür lautet *Proctoring*, dies lässt sich mit geltendem
Datenschutz-Recht nicht vereinbaren. Das Team Datenschutz der TU Berlin
hat dazu schon vor einiger Zeit einen Blog-Artikel geschrieben:
https://blogs.tu-berlin.de/datenschutz_notizen/2020/11/24/videoueberwachung-von-schriftlichen-onlinepruefungen-im-datenschutzrechtlichen-fokus/
In Deiner Prüfung fand Proctoring statt? Lehrende kündigen an,
Proctoring betreiben zu wollen? Schreib' uns am besten schnellstmöglich
eine Mail an info at freitagsrunde.org oder nutze das [Anonyme
Feedback](https://feedback.freitagsrunde.org/), damit wir Dir
diesbezüglich helfen können. Wir werden Dein Anliegen vertraulich
behandeln.
**Deine Prüfung soll jetzt gar nicht mehr stattfinden?** Die obige
Nachricht hat einige Prüfende anscheinend sehr überrascht, auch wenn die
Unileitung bereits vor Weihnachten darauf gedrängt hat, von
Präsenzprüfungen abzusehen. Außerdem soll dieses Mal verhindert werden,
dass Prüfungstermine bis weit ins Sommersemester verschoben werden (hier
ist der Infobrief recht eindeutig: „[es ist] zu vermeiden“). Vermutlich
sind komplette Abkündigungen von Prüfungen eher eine Schreckreaktion,
die in den kommenden Tagen korrigiert wird. Schreib' uns aber trotzdem,
wenn eine Deiner Prüfungen jetzt gar nicht mehr stattfinden soll.
### Feedback zu Online-Prüfungen
Du hast bereits an einer Online-Prüfung teilgenommen?
Damit Online-Prüfungen möglichst gut für alle Seiten ablaufen, sind wir
und auch die Lehrenden an möglichst vielen (guten wie auch schlechten)
Erfahrungsberichten interessiert. Schreib' uns also gerne eine Mail mit
Deinem Feedback an info at freitagsrunde.org oder unser [Anonyme
Feedback](https://feedback.freitagsrunde.org/). Wir leiten Deine Mail
dann weiter.
An folgenden Stichpunkten und Fragen kannst Du Dich dabei orientieren:
1. Beschreibe kurz in Stichpunkten, wie Deine Online-Prüfung ablief.
2. Welche Fragentypen wurden gestellt?
3. Was hat Dir an der Durchführung gut gefallen? (Art der
Aufgabenstellung, Durchführung etc.)
4. Was hat Dich an der Durchführung gestört? (Art der Aufgabenstellung,
Durchführung etc.)
5. Gibt es sonst noch etwas, dass Du mitteilen möchtest?
Wie Online-Prüfungen an der TU Berlin aussehen können, kannst Du im
[Wiki der
ZEWK](https://praxisblog.zewk.tu-berlin.de/wiki/doku.php?id=isis:epruefungen)
oder im
[Muster-ISIS-Kurs](https://isis.tu-berlin.de/mod/page/view.php?id=900477)
nachlesen. Die Diskussion dazu wird u. A. im ISIS-Kurs zu E-Prüfungen
geführt: https://isis.tu-berlin.de/mod/forum/view.php?id=289098
### Ruhige Arbeitsplätze während Prüfungen
Der größte Nachteil von Online-Prüfungen liegt möglicherweise neben oder
in den eigenen vier Wänden. Wir setzen uns aktuell dafür ein, dass die
nicht genutzten Räume an der TU durch Studierende genutzt werden können,
die zu Hause keine gute Arbeitsatmosphäre haben. Wenn wir mehr dazu
wissen, melden wir uns nochmal über diese Liste.
Aktuell ist eine Notbetreuung für Studierende mit Kindern während
Klausuren nicht vorgesehen. Wir werden auch hier nochmal nachhaken,
empfehlen Dir aber schon jetzt, dass Du Dich ans
[Familienbüro](https://www.tu-berlin.de/?64533) oder die [Allgemeine
Studienberatung](https://www.studienberatung.tu-berlin.de/menu/studieren/studieren_mit_kind/)
wendest und dort um Unterstützung bittest.
### Freiversuche und Online-Prüfungen
Auch bei Online-Prüfungen gilt: Ein Freiversuch wird Dir nur
angerechnet, wenn Du die Prüfung auch angetreten hast. Im Falle einer
Online-Prüfung heißt das also: Mindestens die Prüfung beginnen und
sofort leer abgeben.
### Rücktritt bei Online-Prüfungen
Wie immer hast Du natürlich auch bei Online-Prüfungen die Möglichkeit,
Dich noch bis 1 Tag vor der Prüfung von dieser ohne wichtigen Grund
zurückzutreten. Laut Infobrief vom 3. Februar könnte dies auch für
Portfolioprüfungen gelten (dort dann: Änderung der Prüfungsform einer
Teilleistung). Da diese Änderungen jedoch eigentlich vor Erbringung der
ersten Teilleistung erfolgen sollen, kannst Du von Portfolioprüfungen
zum aktuellen Zeitpunkt eigentlich nicht mehr zurücktreten. Solltest Du
trotzdem nicht an der Online-Prüfung teilnehmen wollen, empfehlen wir
Dir, dass Du Dich schnellstmöglich mit den Prüfenden in Verbindung
setzt, um eine gute Lösung zu finden, bei der Du sämtliche bis jetzt
abgelegten Teilleistungen behalten kannst (so wie bei einem Rücktritt
bei Krankheit üblich).
## Änderung der Prüfungsform beim letzten Wiederholungsversuch
Wenn Du Dich in Deinem zweiten Wiederholungsversuch, also Deinem
*letzten* Versuch befinden solltest, wird dieser ab sofort auf Grund der
Freiversuchsregelung in der ursprünglichen Form durchgeführt und nicht
zwingend als Mündliche Prüfung. Solltest Du Deine Prüfung bereits als
Mündliche Prüfung angemeldet haben, wirst Du diese auch weiterhin in
dieser Form antreten können. Sollte es für Dich nicht mehr möglich sein,
die Prüfung in ihrer ursprünglichen Form anzumelden (bspw. weil die
Prüfung normalerweise als Portfolioprüfung durchgeführt wird) setzt Du
Dich am besten sofort mit der:dem Prüfer:in in Verbindung, um eine gute
Lösung zu finden.
**Auch für letztmalige Prüfungsversuche gilt die Freiversuchsregelung.**
Außerdem sind die Wiederholungsfristen momentan bis zum 30. September
2021 verlängert, d. h. Du musst auch nicht zwingend jetzt die Prüfung
ablegen. Durch die Freiversuchsregelung ist jetzt aber vermutlich der
beste Zeitpunkt, es einfach ohne viel Stress zu versuchen.
## Fristen für Abschlussarbeiten gehemmt
Mit dem Info-Brief des Krisenstabs vom 22. Januar 2021 hat das Referat
Prüfungen angekündigt, dass sämtliche Fristen von Haus- und
Abschlussarbeiten ab sofort bis zum 31. März *gehemmt* sind. Gehemmt
heißt nicht verlängert, sondern ausgesetzt. Du darfst also ab sofort bis
zum Ende der Hemmung nicht mehr an Deinen Arbeiten weiterarbeiten. Tust
Du es trotzdem, begehst Du eine Täuschung. Solltest Du normal
weiterarbeiten und trotzdem rechtzeitig zu Deinem urspünglichen Termin
abgeben, darf Dir daraus aber kein Nachteil entstehen, da Du die
ursprüngliche Frist ja eingehalten hast. Zur Sicherheit kannst Du aber
bei Deinem Prüfungsteam anfragen, wie es damit in Deinem Fall aussieht.
Auswirkungen hat die Hemmung auch auf die Ausgabe neuer
Abschlussarbeiten. Diese können aktuell zwar beantragt werden, die
Themen werden jedoch erst kurz vor dem 1. April ausgegeben. Beginn der
Frist für die Abschlussarbeit ist dann der 1. April. Solltest Du
trotzdem schon früher anfangen sollen zu arbeiten, kannst Du der Hemmung
auch widersprechen, allerdings ist das dann unwiderruflich und es gelten
die Fristen der Studien- und Prüfungsordnung. Dein Thema wird dann
frühestmöglich ausgegeben.
## Fristen von Portfolioprüfungen
Mit dem Info-Brief des Krisenstabs vom 22. Januar 2021 hat das Referat
Prüfungen außerdem Prüfende bei Prüfungsform *Portfolio* dazu
aufgefordert zu prüfen, ob die aktuell geschlossenen Bibliotheken eine
Bearbeitung von Portfolioteilleistungen erheblich erschweren. Sollte
dies der Fall sein, können Prüfende eigenmächtig Fristen für die Abgabe
dieser Teilleistung verlängern.
----
Rundschreiben und Links zu den obigen Prüfungsthemen:
-
https://www.tu.berlin/pruefungen/wintersemester-20202021/informationen-zum-wintersemester-20202021/
-
https://www.tu.berlin/pruefungen/nachrichtendetail-seite/informationen-zum-freiversuch/
-
https://www.tu.berlin/pruefungen/nachrichtendetail-seite/aenderungen-auf-grund-des-lockdowns/
## Gremienwahlen abgesagt
Aufgrund der aktuellen Situation wurden die eigentlich vom 16. bis 18.
Februar geplanten Wahlen in der Akademischen Selbstverwaltung abgesagt
und voraussichtlich in das kommende Sommersemester verschoben. Die
Listen müssen dann vermutlich auch neu aufgestellt und sämtliche
Briefwahlanträge neu abgegeben werden. Wir informieren Dich über diese
Liste, wenn es hier Neues zu berichten gibt.
Unabhängig davon möchten wir schon jetzt allen danken, die für die Wahl
im Freundes- und Bekanntenkreis Werbung gemacht haben.
Mehr dazu:
https://www.tu.berlin/nachrichtendetails/zentraler-wahlvorstand-sagt-alle-wahlen-im-wintersemester-20202021-ab/
## 15. Februar | Lehrkonferenz Medieninformatik
am 15. Februar 2021
von 8 bis 10 Uhr
auf ZOOM unter
https://tu-berlin.zoom.us/j/63797568119?pwd=WFl2T0xDUU5oZzVZTUliK0pwSDM3UT09
Lehrkonferenzen sollen mindestens einmal im Jahr für jeden Studiengang
durchgeführt werden.
Auf den Lehrkonferenzen werden die Studienstatistiken, die Ergebnisse
der Lehrveranstaltungsevaluation und die aktuelle Prüfungsstatistik
diskutiert. Außerdem sollen sich Dozierende und Studierende über
Erfahrungen im aktuellen Studienjahr austauschen, insbesondere zur
Abstimmung und Aktualisierung der Lehrinhalte.
**Lehrkonferenzen sind hochschulöffentlich.** Wer nicht da sein kann,
oder nicht da sein möchte, aber Anmerkungen oder Fragen für die
Lehrkonferenzen hat, kann uns gerne schreiben:
* info at freitagsrunde.org,
* [Anonymes Feedback](https://feedback.freitagsrunde.org/).
Aufgrund der aktuellen Situation finden alle Lehrkonferenzen Online
statt, die Links zu den Video-Meetings werden wir ein paar Tage vorher
via fOpen versenden und auf unserer Homepage angeben.
## Bis 27. Februar | Rückmeldung nicht vergessen! Beurlaubung,
Semesterticket
**Dieser Text ist nahezu inhaltsgleich mit dem der fOpen-Mail vom 25.
Dezember 2020.**
Wenn Du zum Sommersemester 2021 eingeschrieben bleiben möchtest musst Du
Dich **bis zum 27. Februar 2021** zurückmelden. Dafür musst Du die
Semesterbeiträge rechtzeitig und vollständig auf das Konto der TU Berlin
überweisen.
Die Bankverbindung und den Verwendungszweck findest Du auf
[tuPORT](https://tuport.sap.tu-berlin.de/), in der App
„Zahlungsübersicht“. **Die Semesterbeiträge müssen überwiesen werden**,
eine Barzahlung oder eine Einzahlung über den Kassenautomaten der TU
Berlin ist nicht möglich. Es wird empfohlen die Überweisung etwa 5 Tage
vor dem letztmöglichen Termin anzuweisen, damit sie pünktlich eingeht.
* [Mehr Informationen zur
Rückmeldung](https://www.tu.berlin/studieren/studienorganisation/rueckmeldung-und-co/)
* [Zusammensetzung und Höhe der
Semesterbeiträge](https://www.tu.berlin/studierendensekretariat/mountpoint-fuer-themen-a-z/semesterbeitraege/)
Wenn Du Probleme hast, den Beitrag zum Semesterticket zu bezahlen,
kannst Du **[einen Zuschuss zum Semesterticket
beantragen](https://asta.tu-berlin.de/semtix/zuschuss)**. Außerdem
kannst Du Dir in der [BAföG- und Sozialberatung des
AStA](https://asta.tu-berlin.de/service/sozialberatung) oder bei der
[Sozialberatung des
Studierendenwerks](https://www.stw.berlin/beratung.html#jump_beratung)
Hilfe holen.
Wenn Du das kommende Semester für mehr als 3 Monate studienbedingt nicht
im Bereich ABC bist oder ein Urlaubssemester machst, kannst Du Dich
**[vom Semesterticket befreien
lassen](https://asta.tu-berlin.de/semtix/befreiung)**.
Falls Du die Rückmeldung bis zum 27. Februar 2021 verpasst hast, kannst
Du Dich noch bis zum Ende des Semesters (31. März 2021) zurückmelden.
In diesem Fall kommt noch eine Strafgebühr von 19,94 EUR dazu. Seit
einiger Zeit müssen sich auch Promotionsstudierende rechtzeitig
zurückmelden, sie sind nicht mehr von der Strafgebühr ausgenommen.
Mit dem Beginn der Rückmeldefrist könnt ihr ggf. eine Beurlaubung oder
ein Teilzeitstudium beantragen. Während der Beurlaubung oder im
Teilzeitstudium besteht u. U. die Möglichkeit [Leistungen nach ALG II
(„Hartz
IV“)](https://asta.tu-berlin.de/aktuelles/hartz-4-als-darlehen-f-r-studierende-musterantrag-hartz-4-as-a-loan-for-students-model)
zu beantragen.
### Beurlaubung für das Sommersemester 2021
Bist nächstes Semester studienbedingt gar nicht an der Uni oder schon
länger erkrankt und kannst deshalb gerade eh nicht an
Lehrveranstaltungen der TU Berlin teilnehmen? Vielleicht ist eine
[Beurlaubung](https://www.tu.berlin/studieren/studienorganisation/themen-a-z/beurlaubung/)
sinnvoll.
Mögliche Gründe für eine Beurlaubung sind beispielsweise: ein
Studienaufenthalt im Ausland (ok, das ist gerade eher schwierig …) – die
Absolvierung eines Praktikums – eigene Krankheit – die Geburt eines
Kindes – Krankheit/Pflege eines Kindes oder einer zu betreuenden Person
– Betreuung eines Kindes innerhalb der ersten 6 Lebensjahre für maximal
3 Jahre.
Mehr Informationen dazu findest Du unter der oben angegeben Website und
unter § 22 der AllgStuPO [^allgstupo]. Insbesondere erfährst Du, welche
Anträge Du wo stellen musst und wie sich die Beiträge zum Semester an
der TU Berlin verändern. Die Beurlaubung hat [Auswirkungen auf Fristen
von
Prüfungen](https://www.tu.berlin/pruefungen/besondere-pruefungssituationen/),
wobei momentan ja eh die meisten Fristen ausgesetzt sind.
**Wer beurlaubt ist, erhält in dieser Zeit kein BAföG (Inland). Außerdem
schließen die meisten momentan aufgesetzten Notfonds beurlaubte
Studierende aus.**
Die Beurlaubung kann frühestens mit der Rückmeldung und spätestens 4
Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit beantragt werden. Wenn Gründe für
eine Beurlaubung später eintreten, kann ein Antrag auch nach dieser
Frist genehmigt werden.
[^allgstupo]:
https://gitlab.tubit.tu-berlin.de/freitagsrunde/lesefassungen/raw/master/ASPO/DE/AllgStuPO.pdf
### Teilzeitstudium
Mögliche Gründe für ein
[Teilzeitstudium](https://www.tu.berlin/studieren/studienorganisation/themen-a-z/teilzeitstudium/)
sind: Berufstätigkeit – Pflege und Erziehung eines Kindes im Alter von
bis zu 10 Jahren – Pflege pflegebedürftiger naher Angehöriger im Sinne
des Pflegezeitgesetzes – eine Behinderung macht ein Teilzeitstudium
erforderlich – eigene Schwangerschaft – Wahrnehmung eines Mandats eines
Organs der Hochschule, der Studierendenschaft oder des Studierendenwerks
Berlin – sonstige schwerwiegenden Gründe.
Mehr Informationen dazu findest Du unter der oben angegeben Website und
unter § 23 der AllgStuPO [^allgstupo]. Insbesondere erfährst Du, welche
Anträge Du wo stellen musst. Die Semesterbeiträge sind bei
Teilzeitstudium in voller Höhe zu Zahlen, aber es dürfen nur die Hälfte
der vorgesehenen Leistungspunkte belegt werden.
**Das Teilzeitstudium hat Auswirkung auf alle Zahlungen, die ein
Vollzeitstudium voraussetzen (bspw. BAföG). Außerdem schließen die
meisten momentan aufgesetzten Notfonds Teilzeitstudierende aus.**
Das Teilzeitstudium kann bis zum Ende des Semesters für das folgende
Semester beantragt werden.
[^allgstupo]:
https://gitlab.tubit.tu-berlin.de/freitagsrunde/lesefassungen/raw/master/ASPO/DE/AllgStuPO.pdf
### Änderung der Wahloption
Du kannst im Rahmen der Rückmeldung über das Campus Center Deine
Wahlberechtigung für das folgende Semester ändern. Das ist insbesondere
dann sinnvoll, wenn auf Deiner „Bescheinigung für Gremien“ (tuPort ➔ App
„Bescheide und Bescheinigungen“) kein oder das falsche Wahlinstitut
angegeben ist. Nutze dafür den Antrag auf der 2. Seite der
„Bescheinigung für Gremien“.
----
**Beachte die Hinweise zu den Fristen.** Die meisten Antragsfristen
enden in der Regel mit der Rückmeldefrist (27. Februar 2021). Im Rahmen
der Pandemie-Bestimmungen kann es sein, das Fristen nachträglich
verlängert werden, um besser auf Härtefälle eingehen zu können. Schau
also öfter mal auf die Fristen.
## Nachteilsausgleich beantragen
Pünktlich zur Rückmeldung (und vor den Prüfungen) solltest Du Dir auch
überlegen, ob Du nicht bei Deinem Prüfungsausschuss einen
Nachteilsausgleich beantragen willst. Dieser gleicht Nachteile aus, die
Dir bspw. aufgrund einer chronischen Krankheit, Behinderung,
Schwangerschaft oder durch Kinder oder plegebedürftige Angehörige
entstehen. Mehr Infos dazu findest Du hier:
https://uniabc.freitagsrunde.org/#entry-nachteilsausgleich-de
Für die Änderung der Prüfungsform als Nachteilsausgleich gibt es eine
[Anleitung](
https://www.barrierefrei.tu-berlin.de/menue/im_studium/aenderung_der_pruefungsform/).
Weitere Tipps gibt es unter
https://www.barrierefrei.tu-berlin.de/menue/im_studium/
## Notfonds
Auch wenn sie schon wieder eine Weile laufen und sehr stark nachgefragt
sind. Auf den Seiten des Studierendenwerks Berlin werden die wichtigsten
Notfonds vorgestellt, die Notfonds des Landes Berlin kannst Du dort ggf.
auch beantragen.
- [Überbrückungshilfe des
Bundes](https://www.stw.berlin/beratung/themen/%C3%BCberbr%C3%BCckungshilfe-des-bundes.html)
- [Fonds „Teilhabe am Online
Campus“](https://www.stw.berlin/beratung/themen/antrag-technikfonds.html)
- [Zuschuss zum Studienstart bzw.
Studienabschluss](https://www.stw.berlin/beratung/themen/zuschuss.html)
## Neues GitLab
Aufgrund einer zu aufwändigen Migration hat sich die ZECM dazu
entschieden, den [alten GitLab-Service der
TU](https://gitlab.tubit.tu-berlin.de) einzustampfen und durch eine
[neue GitLab-Instanz](https://git.tu-berlin.de/) zu ersetzen. Das alte
GitLab wird am 1. März auf _read-only_ gestellt und zum 1. Juni
endgültig abgeschaltet. Anleitungen zum Umzug Deiner Projekte findest Du
unter:
https://gitlab.tubit.tu-berlin.de/zecm/migrations-projekt/blob/master/README.md
Momentan können nur Repos und Wikis problemlos umgezogen werden. An
einer Lösung für Issues &c. wird gearbeitet. Der folgende Ansatz
funktioniert zumindest Teilweise:
https://gitlab.com/gitlab-org/gitlab-foss/-/issues/27217#note_23249225
## ZOOM-Datenpanne auf macOS X
ZOOM hat per Version 5.4.4 auf macOS X automatisch das Audio sämtlicher
Videotelefonate mitgeschnitten und gespeichert. Die TU Berlin freut sich
sehr, das sie die ersten waren, die die Lücke erkannt und gemeldet haben
(vgl.
https://blogs.tu-berlin.de/datenschutz_notizen/2021/01/27/e-mails-an-mehrere-adressaten-senden-was-sollten-sie-dabei-beachten/).
Mittlerweile wurde die Lücke per Zwangs-Update geschlossen, bei dem auch
alle Audio-Dateien automatisch gelöscht werden.
Mehr Infos:
- https://twitter.com/eliasgruenewald/status/1344259416690982918
- https://twitter.com/Tobias_Schulze/status/1354746292296101894
----
Viele Grüße
Gereon, Kaufi & die Freitagsrunde
More information about the fopen
mailing list