[fopen] Bis 19. Februar: Rückmeldung nicht vergessen! | Lehrkonferenzen Automotive Systems, Medieninformatik, Informatik & Computer Science | Korrekturen/Ergänzungen Teilzeitstudium
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Tue Feb 15 09:37:07 CET 2022
Heyho fOpen,
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**Inhalt:** Rückmeldung nicht vergessen! | Lehrkonferenzen Automotive
Systems, Medieninformatik, Informatik & Computer Science |
Korrekturen/Ergänzungen Teilzeitstudium
**Lesezeit:** knapp 5 Minuten
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## Bis 19. Februar | Rückmeldung nicht vergessen!
Am Freitag, den 19. Februar 2022, endet die reguläre Rückmeldefrist für
das Sommersemester 2022 an der TU Berlin. Wenn ihr im SoSe 2022 weiter
an der TU Berlin studierenden wollt, solltet ihr euch bis zu diesem
Datum zurückmelden. Die Rückmeldung besteht mindestens aus der
vollständigen Zahlung der Semesterbeiträge.
Manchmal müsst ihr noch weitere Nachweise erbringen – bspw. wenn ihr
eure Krankenkasse gewechselt habt und das noch nicht in tuPORT vermerkt
ist, oder wenn ihr vorläufig im Master eingeschrieben seid
(„Einschreibung mit Widerrufsvorbehalt“).
Die TU Berlin empfiehlt die Überweisung spätestens 5 Tage vor Ende Frist
durchzuführen, damit die Zahlung rechtzeitig eingeht. Eine Barzahlung
oder die Einzahlung am Kassenautomaten der TU Berlin ist nicht möglich.
Sofern ihr die Frist zur Zahlung der Semesterbeiträge verpasst habt,
könnt ihr die Zahlung noch bis zum Ende des Wintersemesters – also bis
zum 31. März – nachholen. Dann müsst ihr jedoch zusätzlich eine
Strafgebühr von EUR 19,94 überweisen.
Wenn die Semesterbeiträge und ggf. notwendige Nachweise bis zum 31. März
2022 nicht eingegangen sind, werdet ihr von Amts wegen examtrikuliert.
Die TU Berlin stellt aber meistens einen „Kulanzantrag“ zur Verfügung,
um die Exmatrikulation dann noch abzuwenden oder rückgängig zu machen,
sofern bis zum Ende der Kulanzantragsfrist alle Beiträge sowie die
Strafgebühr nachgezahlt werden und ggf. notwendige Nachweise vorliegen.
Weitere Informationen zur Rückmeldung, zu den Beiträgen und
Examtrikulation findet ihr auf den folgenden Seiten der TU Berlin:
-
[Rückmeldung](https://www.tu.berlin/studieren/studienorganisation/rueckmeldung/)
(hier werden zu Beginn des neuen Semesters ggf. auch die Informationen
zum Kulanzantrag verlinkt)
-
[Rückmeldefrist](https://www.tu.berlin/studierendensekretariat/fristen-termine/)
- [Mastereinschreibung unter
Widerrufsvorbehalt](https://www.tu.berlin/studierendensekretariat/bewerbung-einschreibung-master/bewerbung/bewerbung-und-einschreibung-ohne-abgeschlossenes-bacherlorstudium/)
-
[Semesterbeiträge](https://www.tu.berlin/studieren/studienorganisation/themen-a-z/semesterbeitraege/)
- [Erstattung von
Beiträgen](https://www.tu.berlin/studieren/studienorganisation/themen-a-z/beitragserstattung/)
Sofern ihr von tuPORT überhaupt keine E-Mails zur Rückmeldung erhalten
habt, oder ihr euch nicht anmelden könnt, meldet euch unbedingt bei der
ZECM: https://www.campusmanagement.tu-berlin.de/menue/hilfe_beratung/
Wenn ihr merkt, dass es mit dem Geld vielleicht nicht so ganz reicht,
könnt ihr beim AStA **Zuschussanträge** für das Semesterticket stellen
(die Antragsfrist wurde auf den **19. März 2022** verlängert). Außerdem
könnt ihr euch in der BAföG- und Sozialberatung des AStA oder bei der
Sozialberatung des Studierendenwerks Hilfe holen.
Solltet ihr im kommenden Semester studienbedingt für mehr als 3
zusammenhängende Monate nicht im Bereich ABC sein oder ein
Urlaubssemester einlegen, könnt ihr einen Antrag auf **Befreiung vom
Semesterticket** stellen.
* [Zuschuss zum Semesterticket](https://asta.tu-berlin.de/semtix/zuschuss/)
* [Befreiung vom
Semesterticket](https://asta.tu-berlin.de/semtix/befreiung) (achtet
darauf, wo ihr den Antrag jeweils stellen müsst und ob ihr wirklich die
Bedingungen erfüllt)
* [BAföG- und Sozialberatung des
AStA](https://asta.tu-berlin.de/bafoeg-und-sozialberatung/)
* [Sozialberatung des
Studierendenwerks](https://www.stw.berlin/beratung/sozialberatung.html)
## 16. & 18. Februar | Lehrkonferenzen Automotive Systems,
Medieninformatik, Informatik & Computer Science
### Studiengang Automotive Systems M. Sc.
Wann: 16. Februar 2022 (Mittwoch), 10–12 Uhr c. t. (MEZ)
Wo:
https://tu-berlin.zoom.us/j/69204924947?pwd=dCtKZFNhR2FpOWdaamhCWTR4YWZwUT09
### Studiengänge Medieninformatik B. Sc. und Medieninformatik M. Sc.
Wann: 18. Februar 2022 (Freitag), 9–11 Uhr s. t. (MEZ)
Wo:
https://tu-berlin.zoom.us/j/65942539866?pwd=MXFwUVhVdFRpWjQ1NGlDOGhXRXdYdz09
### Studiengänge Informatik B. Sc. und Computer Science M. Sc.
Wann: 18. Februar 2022 (Freitag), 10–12 Uhr c. t. (MEZ)
Wo:
https://tu-berlin.zoom.us/j/63427725005?pwd=RFNZSUd6cmdmLzNsWXYzd1VYT0tyZz09
Der Studiengangsbeauftragte Uwe Nestmann hat beschlossen, ab jetzt [alle
relevanten Dokumente](https://tubcloud.tu-berlin.de/s/6oiqpSgyZgf6Dse)
zu den Lehrkonferenzen Informatik & Computer Science mit der
(Hochschul-)Öffentlichkeit zu teilen. Fragen und Punkte, die auf dieser
Lehrkonferenz besprochen werden sollen, können schon vorab über
[slido](https://app.sli.do/event/4npKsJzuWjLhMWqWeEN1vB) geteilt werden.
Lehrkonferenzen sollen mindestens einmal im Jahr für jeden Studiengang
durchgeführt werden.
Auf den Lehrkonferenzen werden die Studienstatistiken, die Ergebnisse
der Lehrveranstaltungsevaluation und die aktuelle Prüfungsstatistik
diskutiert. Außerdem sollen sich Dozierende und Studierende über
Erfahrungen im aktuellen Studienjahr austauschen, insbesondere zur
Abstimmung und Aktualisierung der Lehrinhalte.
**Lehrkonferenzen sind hochschulöffentlich.** Wer nicht da sein kann,
oder nicht da sein möchte, aber Anmerkungen oder Fragen für die
Lehrkonferenzen hat, kann uns gerne schreiben:
- info at freitagsrunde.org,
- [Anonymes Feedback](https://feedback.freitagsrunde.org/).
## Korrektur und Ergänzungen zum Thema Teilzeitstudium
Entgegen unserer Schilderung in der letzten E-Mail kann ein
Teilzeitstudium ab nächstem Semester doch noch bis zum 15. Mai beantragt
werden. Diese und diverse andere Fristen wurden im [Amtlichen
Mitteilungsblatt der TU
Berlin](https://www.tu-berlin.de/fileadmin/ref23/AMBl_TU/AMBl_TU_2022/AMBl._Nr._1_vom_10.01.2022.pdf)
veröffentlicht.
Außerdem hatten wir geschrieben, dass sich in einem Teilzeitstudium die
individuelle Regelstudienzeit dem tatsächlichen Studienfortschritt
anpasst. Nachdem wir mit einigen Berater:innen darüber geredet haben,
sind wir uns mittlerweile nicht mehr sicher, ob der entsprechende
Paragraph des Berliner Hochschulgesetzes tatsächlich genau so
interpretiert wird. Was aber definitiv stimmt, ist, dass ein
Teilzeitstudium mittlerweile nicht mehr gesondert begründet werden muss:
Es steht jeder:jedem Studierenden völlig frei.
Außerdem wissen wir mittlerweile, dass ab Beginn eines Teilzeitstudiums
das sogenannte Werkstudierendenprivileg entfällt, dass also
Teilzeitstudierende nicht mehr sozialversicherungsfrei (als
Werkstudierende) angestellt werden können und auch den Anspruch auf
BAföG verlieren, was sich in einigen Situationen für sie finanziell
lohnen kann. Außerdem entsteht dann unter Umständen ein Anspruch auf
Wohngeld oder Arbeitslosengeld II – das alles sollte aber immer jeweils
individuell geprüft werden. Dabei hilft euch gegebenenfalls die
[Sozialberatung des
AStA](https://asta.tu-berlin.de/bafoeg-und-sozialberatung/).
## Bis 25. März | Bewerbung für Einzelarbeitsräume (Carrels) in den
Universitätsbibliotheken
Bis zum 25. März 2022 könnt ihr euch auf Einzelarbeitsräume (Carrels) in
der Universitätsbibliothek der TU Berlin und der UdK Berlin bewerben,
wenn ihr im Sommersemester 2022 eine Abschluss-, Promotions- oder
Habilitationsarbeit schreibt.
- [Bewerbung auf ein Carrel in der
Unibib](https://www.tu.berlin/ub/lernen-arbeiten/raeume-schliessfaecher/einzelarbeitsplaetze/bewerbung-einzelarbeitsraum-zentralbibliothek/)
In der Fachbereichbibltiohek Physik könnt ihr euch unabhängig vom obigen
Termin auf ein Carrel bewerben. Dieses Carrel steht euch dann für 3
Monate zur Verfügung.
- [Bewerbung auf ein Carrel in der FB
Physik](https://www.tu.berlin/ub/lernen-arbeiten/raeume-schliessfaecher/einzelarbeitsplaetze/bewerbung-einzelarbeitsraum-bereichsbibliothek-physik/)
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Viele Grüße
Kaufi, Carsten, Gereon & die Freitagsrunde
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