[fopen] Quarantäneanordnung zählt als Krankschreibung | Lehrveranstaltungsevaluationen | Lehrkonferenzen | BAföG-Folgeantrag | Rückmeldung nicht vergessen! | Teilzeitstudium | Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit

Gereon Dusella gereon at freitagsrunde.org
Fri Jan 21 12:46:26 CET 2022


Heyho fOpen,

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**Inhalt:** Quarantäneanordnung zählt als Krankschreibung, 
Lehrveranstaltungsevaluationen, Lehrkonferenzen, BAföG-Folgeantrag, 
Rückmeldung nicht vergessen!, Teilzeitstudium, Verlängerung der 
individuellen Regelstudienzeit

**Lesezeit:** möglicherweise mitunter eher 7 Minuten

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##  Quarantäneanordnung zählt als Krankschreibung

Wenn ihr auf Grund Quarantäneanordnung zu Hause bleiben müsst, so könnt 
ihr damit nun gegenüber dem Referat Prüfungen eine Verlängerung der 
Bearbeitungszeit (z.B. von Abschlussarbeiten) begründen. Auch die 
Nichtteilnahme an einer Prüfung (wie bei einer Krankschreibung) kann 
damit begründet werden. Wenn die Erkrankung oder Quarantäne ein durch 
euch zu betreuendes Kind betrifft, gilt die Regelung ebenfalls.

+ Änderungsnotiz der Website des Referat Prüfungen: 
https://www.tu.berlin/pruefungen/nachrichtendetail-seite/quarantaene-fristverlaengerung-fuer-abschlussarbeiten/


## 19. Januar | Wahl der neuen Präsidentin Geraldine Rauch

In seiner Sitzung am 19. Januar hat der erweiterte Akademische Senat der 
TU Berlin Prof. Dr. Geraldine Rauch im ersten Wahlgang mit 31 von 61 
Stimmen zur neuen Präsidentin der TU Berlin gewählt. Sie hat sich damit 
gegen ihre Konkurrent:innen Prof. Dr. Christian Thomsen (21 Stimmen) und 
Prof. Dr. Ulrike Woggon (7 Stimmen) durchsetzen können (2 Stimmen 
ungültig). Rauch war bisher Prodekanin für Lehre an der Charité und wird 
nun vom 1.4.2022 bis ins Jahr 2026 die TU leiten.

Bei der Wahl zum:zur 1. Vizepräsident:in für Forschung gab es im ersten 
Wahlgang noch kein Ergebnis. Prof. Dr. Stephan Völker konnte dort zwar 
die meisten Stimmen, aber nicht die nötige absolute Mehrheit erlangen. 
Der zweite Wahlgang findet am 26.1.2022 statt.

Wir gratulieren Geraldine Rauch zur Wahl und freuen uns auf die 
zukünftige Zusammenarbeit mit ihr und ihrem Präsidium.


## Bis 21. Januar | Reminder: Teilnahme an den 
Lehrveranstaltungsevaluationen

**Dieser Abschnitt ist weitestgehend identisch mit der fopen-Mail vom 
15.01.2022.**

Aktuell findet an der Fakultät IV noch bis diese Woche Freitag 
(21.01.2022) die Lehrveranstaltungsevaluation statt. Bei dieser werdet 
ihr dazu aufgefordert, eure Veranstaltungen und Module einzuschätzen und 
so dazu beizutragen, die Lehre zu verbessern.

Alle Lehrenden sind dazu verpflichtet, an dieser Evaluation 
teilzunehmen. Ihr solltet deshalb im Laufe dieser Woche entweder über 
eure ISIS-Kurse oder direkt in euren Lehrveranstaltungen entsprechende 
Links bekommen haben.

Bitte nehmt an den Evaluationen eurer Module teil. Nur so ist es 
möglich, dass wir einen allgemeinen Überblick über die Lehrqualität an 
der Fakultät IV bekommen. Sollte eine Lehrevaluation zu schlecht 
ausfallen, sind zusätzlich Maßnahmen vorgesehen, welche die Lehrqualität 
verbessern sollen.

Nach Abschluss der Evaluation müssen die Lehrenden die Ergebnisse ihrer 
Veranstaltung(en) mit den Studierenden besprechen. Zusätzlich werden die 
gesammelten Ergebnisse auf dieser Website 
(https://www.eecs.tu-berlin.de/menue/studium_und_lehre/qualitaetsmassnahmen/lv_befragung/) 
veröffentlicht.


## Ab 24. Januar | Lehrkonferenzen im Wintersemester 2021/22

In nicht mal einer Woche beginnen die Lehrkonferenzen im Februar. 
Diesmal mit den Studiengängen *Wirtschaftsinformatik*, *Medientechnik*, 
*Elektrotechnik*, *Technische Informatik* und *Medieninformatik*.

Lehrkonferenzen sollen mindestens einmal im Jahr für jeden Studiengang 
durchgeführt werden.

Auf den Lehrkonferenzen werden die Studienstatistiken, die Ergebnisse 
der Lehrveranstaltungsevaluation und die aktuelle Prüfungsstatistik 
diskutiert. Außerdem sollen sich Dozierende und Studierende über 
Erfahrungen im aktuellen Studienjahr austauschen, insbesondere zur 
Abstimmung und Aktualisierung der Lehrinhalte.

**Lehrkonferenzen sind hochschulöffentlich.** Wer nicht da sein kann,
oder nicht da sein möchte, aber Anmerkungen oder Fragen für die
Lehrkonferenzen hat, kann uns gerne schreiben:

* info at freitagsrunde.org
* [Anonymes Feedback](https://feedback.freitagsrunde.org/)
* [Termine bei 
EECS-Studium](https://isis.tu-berlin.de/mod/forum/discuss.php?d=253627)


### 24. Januar | Wirtschaftsinformatik / Information Systems Management

Lehrkonferenz Wirtschaftsinformatik / Information Systems Management
am 24. Januar (Montag),
von 10 bis 12 Uhr,
unter 
https://tu-berlin.zoom.us/j/68266203107?pwd=YW00dHJpMk1veWdLaVEzSlB3aHZxUT09

### 24. Januar | Medientechnik

Lehrkonferenz Medientechnik
am 24. Januar (Montag),
von 15 bis 17 Uhr,
unter 
https://tu-berlin.zoom.us/j/65995625172?pwd=L3ZDR25PMFdvMEpEOWg0YTNIYTZVZz09


### 26. Januar | Elektrotechnik

Lehrkonferenz Elektrotechnik
am 26. Januar (Mittwoch),
von 15 bis 17 Uhr,
unter 
https://tu-berlin.zoom.us/j/67385273116?pwd=MHdoQ2ZCWnRyK1pDYWJBQW9EU1J0dz09


### 10. Februar | Technische Informatik

Lehrkonferenz Technische Informatik
am 10. Februar (Donnerstag),
von 14 bis 15 Uhr (sic!),
unter 
https://tu-berlin.zoom.us/j/64281280301?pwd=ZkhYeDZUMmx1M1NpODVNOFN5Mnc0dz09


### 18. Februar | Medieninformatik

Lehrkonferenz Medieninformatik
am 18. Februar (Freitag),
von 9 bis 11 Uhr,
unter 
https://tu-berlin.zoom.us/j/65942539866?pwd=MXFwUVhVdFRpWjQ1NGlDOGhXRXdYdz09


## Bis Ende Januar | BAföG-Folgeantrag stellen

Wenn ihr aktuell BAföG bezieht und die übliche jährliche Bewilligung bei 
euch demnächst endet, solltet ihr möglichst noch bis 31. Januar den 
entsprechenden BAföG-Folgeantrag stellen, um eine lückenlose 
Finanzierung zu garantieren. Genaueres dazu findet ihr auf den Webseiten 
des Studierendenwerks.

+ [BAföG-Folgeantrag stellen]( 
https://www.stw.berlin/faq/3.-wann-muss-ich-den-antrag-stellen.html)


## Bis 19. Februar | Rückmeldung & Semesterbeitrag

Seit dem 11. Januar 2022 fordert die TU Berlin euch zur Rückmeldung für 
das Sommersemester 2022 auf. Die Informationen zur Höhe des 
Semesterbeitrags und ggf. zu fehlenden Dokumenten findet ihr in 
[tuPORT](https://tuport.sap.tu-berlin.de/) unter der Kachel (App) 
„Immatrikulation und Rückmeldung“. Die Bankverbindung und den 
Verwendungszweck findet ihr unter der Kachel „Zahlungsübersicht“. **Die 
Semesterbeiträge müssen überwiesen werden**,  eine Barzahlung oder eine 
Einzahlung über den Kassenautomaten der TU Berlin ist nicht möglich. Es 
wird empfohlen die Überweisung etwa 5 Tage vor dem letztmöglichen Termin 
anzuweisen, damit sie pünktlich eingeht.

* [Allgemeine Informationen zur 
Rückmeldung](https://www.tu.berlin/studierendensekretariat/rueckmeldung/)
* [Zusammensetzung und Höhe der 
Semesterbeiträge](https://www.tu.berlin/studierendensekretariat/mountpoint-fuer-themen-a-z/semesterbeitraege/)

Wenn ihr merkt, dass es mit dem Geld vielleicht nicht so ganz reicht, 
könnt ihr beim AStA Zuschussanträge für das Semesterticket stellen. 
Außerdem könnt ihr euch in der BAföG- und Sozialberatung des AStA oder 
bei der Sozialberatung des Studierendenwerks Hilfe holen.

* [Zuschuss zum Semesterticket](https://asta.tu-berlin.de/semtix/zuschuss/)
* [BAföG- und Sozialberatung des 
AStA](https://asta.tu-berlin.de/bafoeg-und-sozialberatung/)
* [Sozialberatung des 
Studierendenwerks](https://www.stw.berlin/beratung/sozialberatung.html)

Mit dem Beginn der Rückmeldefrist kann ggf. auch eine Beurlaubung oder 
das Teilzeitstudium für das kommende Semester beantragt werden. Während 
der Beurlaubung oder im Teilzeitstudium besteht u. U. die Möglichkeit 
[Leistungen nach ALG II („Hartz 
IV“)](https://asta.tu-berlin.de/artikel/hartz-4-als-darlehen-fuer-studierende-musterantrag/) 
zu beantragen.

Wenn ihr das kommende Semester studienbedingt für mehr als 3 Monate 
nicht im Bereich ABC seid oder ein Urlaubssemester macht, könnt ihr euch 
**[vom Semesterticket befreien 
lassen](https://asta.tu-berlin.de/semtix/befreiung)**.


### Bis 19. Februar | Ggf. Teilzeitstudium beantragen

Apropos Teilzeitstudium: Infolge einer Novellierung des Berliner 
Hochschulgesetzes (BerlHG) Ende letzten Jahres ist es nun einfacher, ein 
Teilzeitstudium anzumelden. Es ist neuerdings nämlich nicht mehr nötig, 
den Antrag zu begründen – die Option zum Teilzeitstudium steht also nun 
grundsätzlich allen frei. Folgen des Teilzeitstudiums sind z.B. das 
Entfallen der Berechtigung zum Erhalt von BAföG, sowie z.B. potentiell 
längere Fristen bei Abschlussarbeiten und – auch aufgrund des neuen 
BerlHG – die Anpassung der individuellen Regelstudienzeit an den 
tatsächlichen Studienfortschritt (Stichwort "Echtzeitstudium"). Oft 
ermöglicht der Status des Teilzeitstudiums euch weiterhin, neben dem 
Studium mehr zu arbeiten.

Der Antrag auf ein Teilzeitstudium kann z.B. über tuPORT gestellt 
werden, allerdings wurde das Menü natürlich noch nicht an die neuen 
Gesetzmäßigkeiten angepasst (deshalb steht da noch 50%-Teilzeitstudium).

+ [Neue Regeln zum Thema Teilzeitstudium im 
BerlHG](https://gesetze.berlin.de/perma?j=HSchulG_BE_!_22)


### Erneute Verlängerung der Individuellen Regelstudienzeit

Wie auch die vergangenen drei Semester, wird das Wintersemester 2021/22 
erneut nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Eure individuelle 
Regelstudienzeit verlängert sich somit. Da die TU es wieder nicht 
schaffen wird, dies bspw. auf der Semesterbescheinigung kenntlich zu 
machen, werdet ihr euch nach Veröffentlichung der entsprechenden 
Verordnung in eurem tuPORT eine Bescheinigung über ebenjene Verlängerung 
herunterladen können. Diese könnt ihr dann bei Behörden und anderen 
Stellen einreichen.

+ [Meldung im 
Tagesspiegel](https://www.tagesspiegel.de/wissen/berlins-hochschulen-in-der-pandemie-auch-das-vierte-coronasemester-zaehlt-nicht-fuer-regelstudienzeit/27971102.html)
+ [Rechtsverordnung im GVBl. des Landes Berlin (S. 
19)](https://www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetze-und-verordnungen/2022/ausgabe-nr-4-vom-20-1-2022-s-13-20.pdf)



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Viele Grüße
Gereon, Kaufi, Carsten & die Freitagsrunde
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