[fopen] Quarantäneanordnung zählt als Krankschreibung | Lehrveranstaltungsevaluationen | Lehrkonferenzen | BAföG-Folgeantrag | Rückmeldung nicht vergessen! | Teilzeitstudium | Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit
Gereon Dusella
gereon at freitagsrunde.org
Fri Jan 21 12:46:26 CET 2022
Heyho fOpen,
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**Inhalt:** Quarantäneanordnung zählt als Krankschreibung,
Lehrveranstaltungsevaluationen, Lehrkonferenzen, BAföG-Folgeantrag,
Rückmeldung nicht vergessen!, Teilzeitstudium, Verlängerung der
individuellen Regelstudienzeit
**Lesezeit:** möglicherweise mitunter eher 7 Minuten
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## Quarantäneanordnung zählt als Krankschreibung
Wenn ihr auf Grund Quarantäneanordnung zu Hause bleiben müsst, so könnt
ihr damit nun gegenüber dem Referat Prüfungen eine Verlängerung der
Bearbeitungszeit (z.B. von Abschlussarbeiten) begründen. Auch die
Nichtteilnahme an einer Prüfung (wie bei einer Krankschreibung) kann
damit begründet werden. Wenn die Erkrankung oder Quarantäne ein durch
euch zu betreuendes Kind betrifft, gilt die Regelung ebenfalls.
+ Änderungsnotiz der Website des Referat Prüfungen:
https://www.tu.berlin/pruefungen/nachrichtendetail-seite/quarantaene-fristverlaengerung-fuer-abschlussarbeiten/
## 19. Januar | Wahl der neuen Präsidentin Geraldine Rauch
In seiner Sitzung am 19. Januar hat der erweiterte Akademische Senat der
TU Berlin Prof. Dr. Geraldine Rauch im ersten Wahlgang mit 31 von 61
Stimmen zur neuen Präsidentin der TU Berlin gewählt. Sie hat sich damit
gegen ihre Konkurrent:innen Prof. Dr. Christian Thomsen (21 Stimmen) und
Prof. Dr. Ulrike Woggon (7 Stimmen) durchsetzen können (2 Stimmen
ungültig). Rauch war bisher Prodekanin für Lehre an der Charité und wird
nun vom 1.4.2022 bis ins Jahr 2026 die TU leiten.
Bei der Wahl zum:zur 1. Vizepräsident:in für Forschung gab es im ersten
Wahlgang noch kein Ergebnis. Prof. Dr. Stephan Völker konnte dort zwar
die meisten Stimmen, aber nicht die nötige absolute Mehrheit erlangen.
Der zweite Wahlgang findet am 26.1.2022 statt.
Wir gratulieren Geraldine Rauch zur Wahl und freuen uns auf die
zukünftige Zusammenarbeit mit ihr und ihrem Präsidium.
## Bis 21. Januar | Reminder: Teilnahme an den
Lehrveranstaltungsevaluationen
**Dieser Abschnitt ist weitestgehend identisch mit der fopen-Mail vom
15.01.2022.**
Aktuell findet an der Fakultät IV noch bis diese Woche Freitag
(21.01.2022) die Lehrveranstaltungsevaluation statt. Bei dieser werdet
ihr dazu aufgefordert, eure Veranstaltungen und Module einzuschätzen und
so dazu beizutragen, die Lehre zu verbessern.
Alle Lehrenden sind dazu verpflichtet, an dieser Evaluation
teilzunehmen. Ihr solltet deshalb im Laufe dieser Woche entweder über
eure ISIS-Kurse oder direkt in euren Lehrveranstaltungen entsprechende
Links bekommen haben.
Bitte nehmt an den Evaluationen eurer Module teil. Nur so ist es
möglich, dass wir einen allgemeinen Überblick über die Lehrqualität an
der Fakultät IV bekommen. Sollte eine Lehrevaluation zu schlecht
ausfallen, sind zusätzlich Maßnahmen vorgesehen, welche die Lehrqualität
verbessern sollen.
Nach Abschluss der Evaluation müssen die Lehrenden die Ergebnisse ihrer
Veranstaltung(en) mit den Studierenden besprechen. Zusätzlich werden die
gesammelten Ergebnisse auf dieser Website
(https://www.eecs.tu-berlin.de/menue/studium_und_lehre/qualitaetsmassnahmen/lv_befragung/)
veröffentlicht.
## Ab 24. Januar | Lehrkonferenzen im Wintersemester 2021/22
In nicht mal einer Woche beginnen die Lehrkonferenzen im Februar.
Diesmal mit den Studiengängen *Wirtschaftsinformatik*, *Medientechnik*,
*Elektrotechnik*, *Technische Informatik* und *Medieninformatik*.
Lehrkonferenzen sollen mindestens einmal im Jahr für jeden Studiengang
durchgeführt werden.
Auf den Lehrkonferenzen werden die Studienstatistiken, die Ergebnisse
der Lehrveranstaltungsevaluation und die aktuelle Prüfungsstatistik
diskutiert. Außerdem sollen sich Dozierende und Studierende über
Erfahrungen im aktuellen Studienjahr austauschen, insbesondere zur
Abstimmung und Aktualisierung der Lehrinhalte.
**Lehrkonferenzen sind hochschulöffentlich.** Wer nicht da sein kann,
oder nicht da sein möchte, aber Anmerkungen oder Fragen für die
Lehrkonferenzen hat, kann uns gerne schreiben:
* info at freitagsrunde.org
* [Anonymes Feedback](https://feedback.freitagsrunde.org/)
* [Termine bei
EECS-Studium](https://isis.tu-berlin.de/mod/forum/discuss.php?d=253627)
### 24. Januar | Wirtschaftsinformatik / Information Systems Management
Lehrkonferenz Wirtschaftsinformatik / Information Systems Management
am 24. Januar (Montag),
von 10 bis 12 Uhr,
unter
https://tu-berlin.zoom.us/j/68266203107?pwd=YW00dHJpMk1veWdLaVEzSlB3aHZxUT09
### 24. Januar | Medientechnik
Lehrkonferenz Medientechnik
am 24. Januar (Montag),
von 15 bis 17 Uhr,
unter
https://tu-berlin.zoom.us/j/65995625172?pwd=L3ZDR25PMFdvMEpEOWg0YTNIYTZVZz09
### 26. Januar | Elektrotechnik
Lehrkonferenz Elektrotechnik
am 26. Januar (Mittwoch),
von 15 bis 17 Uhr,
unter
https://tu-berlin.zoom.us/j/67385273116?pwd=MHdoQ2ZCWnRyK1pDYWJBQW9EU1J0dz09
### 10. Februar | Technische Informatik
Lehrkonferenz Technische Informatik
am 10. Februar (Donnerstag),
von 14 bis 15 Uhr (sic!),
unter
https://tu-berlin.zoom.us/j/64281280301?pwd=ZkhYeDZUMmx1M1NpODVNOFN5Mnc0dz09
### 18. Februar | Medieninformatik
Lehrkonferenz Medieninformatik
am 18. Februar (Freitag),
von 9 bis 11 Uhr,
unter
https://tu-berlin.zoom.us/j/65942539866?pwd=MXFwUVhVdFRpWjQ1NGlDOGhXRXdYdz09
## Bis Ende Januar | BAföG-Folgeantrag stellen
Wenn ihr aktuell BAföG bezieht und die übliche jährliche Bewilligung bei
euch demnächst endet, solltet ihr möglichst noch bis 31. Januar den
entsprechenden BAföG-Folgeantrag stellen, um eine lückenlose
Finanzierung zu garantieren. Genaueres dazu findet ihr auf den Webseiten
des Studierendenwerks.
+ [BAföG-Folgeantrag stellen](
https://www.stw.berlin/faq/3.-wann-muss-ich-den-antrag-stellen.html)
## Bis 19. Februar | Rückmeldung & Semesterbeitrag
Seit dem 11. Januar 2022 fordert die TU Berlin euch zur Rückmeldung für
das Sommersemester 2022 auf. Die Informationen zur Höhe des
Semesterbeitrags und ggf. zu fehlenden Dokumenten findet ihr in
[tuPORT](https://tuport.sap.tu-berlin.de/) unter der Kachel (App)
„Immatrikulation und Rückmeldung“. Die Bankverbindung und den
Verwendungszweck findet ihr unter der Kachel „Zahlungsübersicht“. **Die
Semesterbeiträge müssen überwiesen werden**, eine Barzahlung oder eine
Einzahlung über den Kassenautomaten der TU Berlin ist nicht möglich. Es
wird empfohlen die Überweisung etwa 5 Tage vor dem letztmöglichen Termin
anzuweisen, damit sie pünktlich eingeht.
* [Allgemeine Informationen zur
Rückmeldung](https://www.tu.berlin/studierendensekretariat/rueckmeldung/)
* [Zusammensetzung und Höhe der
Semesterbeiträge](https://www.tu.berlin/studierendensekretariat/mountpoint-fuer-themen-a-z/semesterbeitraege/)
Wenn ihr merkt, dass es mit dem Geld vielleicht nicht so ganz reicht,
könnt ihr beim AStA Zuschussanträge für das Semesterticket stellen.
Außerdem könnt ihr euch in der BAföG- und Sozialberatung des AStA oder
bei der Sozialberatung des Studierendenwerks Hilfe holen.
* [Zuschuss zum Semesterticket](https://asta.tu-berlin.de/semtix/zuschuss/)
* [BAföG- und Sozialberatung des
AStA](https://asta.tu-berlin.de/bafoeg-und-sozialberatung/)
* [Sozialberatung des
Studierendenwerks](https://www.stw.berlin/beratung/sozialberatung.html)
Mit dem Beginn der Rückmeldefrist kann ggf. auch eine Beurlaubung oder
das Teilzeitstudium für das kommende Semester beantragt werden. Während
der Beurlaubung oder im Teilzeitstudium besteht u. U. die Möglichkeit
[Leistungen nach ALG II („Hartz
IV“)](https://asta.tu-berlin.de/artikel/hartz-4-als-darlehen-fuer-studierende-musterantrag/)
zu beantragen.
Wenn ihr das kommende Semester studienbedingt für mehr als 3 Monate
nicht im Bereich ABC seid oder ein Urlaubssemester macht, könnt ihr euch
**[vom Semesterticket befreien
lassen](https://asta.tu-berlin.de/semtix/befreiung)**.
### Bis 19. Februar | Ggf. Teilzeitstudium beantragen
Apropos Teilzeitstudium: Infolge einer Novellierung des Berliner
Hochschulgesetzes (BerlHG) Ende letzten Jahres ist es nun einfacher, ein
Teilzeitstudium anzumelden. Es ist neuerdings nämlich nicht mehr nötig,
den Antrag zu begründen – die Option zum Teilzeitstudium steht also nun
grundsätzlich allen frei. Folgen des Teilzeitstudiums sind z.B. das
Entfallen der Berechtigung zum Erhalt von BAföG, sowie z.B. potentiell
längere Fristen bei Abschlussarbeiten und – auch aufgrund des neuen
BerlHG – die Anpassung der individuellen Regelstudienzeit an den
tatsächlichen Studienfortschritt (Stichwort "Echtzeitstudium"). Oft
ermöglicht der Status des Teilzeitstudiums euch weiterhin, neben dem
Studium mehr zu arbeiten.
Der Antrag auf ein Teilzeitstudium kann z.B. über tuPORT gestellt
werden, allerdings wurde das Menü natürlich noch nicht an die neuen
Gesetzmäßigkeiten angepasst (deshalb steht da noch 50%-Teilzeitstudium).
+ [Neue Regeln zum Thema Teilzeitstudium im
BerlHG](https://gesetze.berlin.de/perma?j=HSchulG_BE_!_22)
### Erneute Verlängerung der Individuellen Regelstudienzeit
Wie auch die vergangenen drei Semester, wird das Wintersemester 2021/22
erneut nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Eure individuelle
Regelstudienzeit verlängert sich somit. Da die TU es wieder nicht
schaffen wird, dies bspw. auf der Semesterbescheinigung kenntlich zu
machen, werdet ihr euch nach Veröffentlichung der entsprechenden
Verordnung in eurem tuPORT eine Bescheinigung über ebenjene Verlängerung
herunterladen können. Diese könnt ihr dann bei Behörden und anderen
Stellen einreichen.
+ [Meldung im
Tagesspiegel](https://www.tagesspiegel.de/wissen/berlins-hochschulen-in-der-pandemie-auch-das-vierte-coronasemester-zaehlt-nicht-fuer-regelstudienzeit/27971102.html)
+ [Rechtsverordnung im GVBl. des Landes Berlin (S.
19)](https://www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetze-und-verordnungen/2022/ausgabe-nr-4-vom-20-1-2022-s-13-20.pdf)
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Viele Grüße
Gereon, Kaufi, Carsten & die Freitagsrunde
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