[fopen] Semesterticket, Vergabe von Seminaren und Programmierpraktika, Rückmeldung, Teilzeitstudium, Beurlaubung, Semesterstartakademie, SHK-Zulage

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Wed Mar 19 21:34:55 CET 2025


Heyho fOpen,

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**Inhalt:** Semesterticket, Vergabe von Seminaren und 
Programmierpraktika, Rückmeldung, Teilzeitstudium, Beurlaubung, 
Semesterstartakademie, SHK-Zulage

**Lesezeit:** um die 5 Minuten

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## Deutschland-Semesterticket zum Sommersemester 2025

Unter dem Betreff `[TUB: AStA] Wichtige Infos zum 
Deutschlandsemesterticket (DST) ab SoSe 2025 / Subject: Important 
Information on the Germany Semester Ticket (DST) from Summer Semester 
2025` wurden Informationen zum Semesterticket für das Sommersemester 
2025 versendet.


## Ab 24. März | Meta-Kurse für Seminare und Programmierpraktika für das 
Sommersemester 2025

In einigen Studien- und Prüfungsordnungen (StuPO) sind verpflichtende 
Seminare (Informatik B. Sc., Wirtschaftsinformatik B. Sc., Medientechnik 
B. Sc., Technische Informatik B. Sc.) und Programmierpraktika 
(Informatik B. Sc., Wirtschaftsinformatik B. Sc., optional Technische 
Informatik B. Sc.) vorgesehen. Um die Verteilung dieser Module zu 
steuern, nutzt die Fakultät seit einigen Semestern sogenannte Meta-Kurse 
in ISIS.

Wer im Sommersemester 2025 ein Seminar oder Programmierpraktikum gemäß 
StuPO belegen möchte, sollte sich zur Registrierung und Auswahl in die 
jeweiligen Meta-Kurse einschreiben und den dort beschriebenen Schritten 
folgen.

### 31. März 2025 | Ende der Vergabe von Seminaren zum Sommersemester 2025

- [Meta-Kurs zur Vergabe von 
Seminaren](https://isis.tu-berlin.de/course/view.php?id=41817)

### 24. März bis 1. April 2025 | Registrierungsphase für 
Programmierpraktika im Sommersemester 2025

### 3. April bis 8. April 2025 | Präferenzwahlphase für 
Programmierpraktika im Sommersemester 2025

- [Meta-Kurs zur Vergabe von 
Programmierpraktika](https://isis.tu-berlin.de/course/view.php?id=41818)


## Bis 31. März | Verspätete Rückmeldung mit Zahlung der Strafgebühr

Wer sich noch nicht zurückgemeldet hat, kann dies nach Zahlung der 
Strafgebühr (EUR 19,94) noch bis zum 31. März 2025 tun. Die Strafgebühr 
sollte automagisch von tuPORT zum aktuellen Saldo hinzugefügt werden. 
Zur Sicherheit ist es aber vermutlich gut, nochmal nachzurechnen.

TuPORT sollte bei ausstehender Rückmeldung einige E-Mails versenden. 
Sofern ihr keine davon bekommen habt (auch nicht im Spam- oder 
Junk-Ordner), fragt mal bei it-support at tu-berlin.de nach was da los ist.

PS: Fragt am besten auch mal bei Freund:innen nach, von denen ihr wisst, 
dass sie seeehr verpeilt sind oder, dass es ihnen im Rückmeldezeitraum 
nicht so gut ging, ob sie sich zurückgemeldet haben.


### Bis 15. Mai | Antragsfrist für Beurlaubung und Teilzeitstudium

Bis zum 15. Mai 2025 können Anträge auf Beurlaubung oder auf das 
Teilzeitstudium über tuPORT gestellt werden.


## 31. März bis 4. April | Semesterstartakademie des Mentorings der 
Fakultät IV

 > Die Semesterstartakademie richtet sich an alle Studierenden der 
Fakultät IV und findet vom 31. März bis 4. April 2025 statt. Im Rahmen 
der Semesterstartakademie können Studierende Workshops zur 
Weiterentwicklung eigener Schlüsselkompetenzen, Future Skills oder 
ähnlicher Angebote nutzen. Organisiert wird die Semesterferstartakademie 
vom Mentoring der Fakultät IV in Zusammenarbeit mit dem Center for 
Entrepreneurship, sowie erfahrenen Studierenden und Trainer*innen für 
die unterschiedlichen Workshopangebote.

 > The Semester Start Academy is open to all students of Faculty IV. It 
will take place from March 31. until April 4. 2025. As part of the 
Semester Start Academy students have the opportunity to access workshops 
to develop their individual competencies, future skills or related 
subjects. The Semester Start Academy is organized by Faculty IV 
Mentoring in cooperation with the Center for Entrepreneurship and 
experienced students and trainers for the diverse workshop topics.

- https://mentoring.eecs.tu-berlin.de/semesterstartakademie/


## Bis 30. Juni 2025 | Geltendmachung von Ansprüchen auf die 
Gehaltszulage für SHK an der Fakultät IV ab 1. Oktober 2023

Die Personalabteilung der TU Berlin hat kurz vor den Weihnachtsferien 
ein Rundschreiben über den Tutorenverteiler der Fakultät IV geschickt, 
um den aktuellen Stand der Zulage zum Gehalt der studentischen 
Hilfskräfte (SHK) zu erklären.

Personen, die bereits gekündigt haben, erreicht das Schreiben über den 
Tutorenverteiler natürlich nicht mehr. Deswegen möchten wir auf diesem 
Weg noch einmal darauf aufmerksam machen.

Wer zum Stichtag

1. Oktober 2023

an der Fakultät IV als SHK angestellt war, hat Anspruch auf die Zulage.

Um den Anspruch geltend zu machen, müsst ihr eich in diesem Fall jedoch 
selbstständig

bis spätestens zum 30. Juni 2025

bei der Personalabteilung melden. Eine formlose E-Mail an den 
zugehörigen Sachbearbeiter reicht dabei aus. Nachnamen von

A bis Koq schreiben an Herrn Arndt (tony.arndt at tu-berlin.de),

Nachnamen von

Kor bis Z schreiben an Herrn Rudorf (rudorf at tu-berlin.de).

Das Rundschreiben findet ihr unter

https://docs.freitagsrunde.org/Sonstiges/Schreiben_an_die_Studentischen_Beschäftigten_der_Fak_IV.pdf

So könnt ihr euch den Text in Ruhe noch einmal (oder auch zum ersten 
mal) durchlesen.


Bei Fragen könnt ihr euch an

info at freitagsrunde.org

wenden.


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Viele Grüße
Kaufi & die Freitagsrunde



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