[fopen] Bis 6. November, Kulanzregelung bei Exmatrikulation wegen fehlender oder unvollständiger Rückmeldung | bis 10. November, Anmeldung zur Abschlussfeier | 12–14. November, Vorträge Algorithmik und Komplexitätstheorie | 21. November, Informationen und Austausch zum neuen Ordnungsrecht an Berliner Hochschulen
Kaufi
kaufi at freitagsrunde.org
Sat Nov 1 22:53:59 CET 2025
Heyho fOpen,
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**Inhalt:** Kulanzregelung bei Exmatrikulation wegen fehlender oder
unvollständiger Rückmeldung, Anmeldung zur Abschlussfeier, Vorträge
Algorithmik und Komplexitätstheorie, Informationen und Austausch zum
neuen Ordnungsrecht an Berliner Hochschulen
**Lesezeit:** 5 Minuten
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## Bis 6. November | Kulanzregelung: Widerruf der Exmatrikulation zum
Wintersemester 2025/2026 bei fehlender oder unvollständiger Rückmeldung
In diesem Semester besteht die Möglichkeit bis zum 6. November 2025
mittels eines Kulanzantrags gegen eine „Exmatrikulation vom Amts wegen“
durch fehlende oder unvollständige Rückmeldung vorzugehen.
Wenn ihr euch durch verspätete Überweisung der Gebühren und Beiträge
oder durch fehlende Nachweise nicht korrekt zurückmelden konntet, dann
solltet ihr vor ein paar Tagen einen Exmatrikulationsbescheid über
tuPORT erhalten haben. Der Hinweis auf diesen Bescheid wird nur per
E-Mail versendet, ihr erhaltet keinen Brief.
Den entsprechenden Bescheid könnt ihr in tuPORT einsehen. Der Bescheid
wird meistens dem vorigen Semester zugeordnet, weil die Exmatrikulation
zum Ende des jeweiligen Semesters datiert wird. Deshalb müsst ihr
wahrscheinlich erst den korrekten Filter in der Übersicht für Bescheide
und Bescheinigungen in tuPORT einstellen, um den Bescheid zu finden.
Für die formgerechte Beantragung müssen erst die Voraussetzungen für die
Rückmeldung erfüllt werden. In den meisten Fällen ist das die
vollständige Zahlung der Gebühren und Beiträge sowie der Strafgebühr.
Manchmal müssen auch Dokumente nachgereicht werden. Die fehlenden
Voraussetzung sollten in tuPORT angezeigt werden, normalerweise wird
auch gleich die Strafgebühr hinzugerechnet – prüft das aber
vorsichtshalber selbst nochmal.
Der entsprechende Antrag muss eigenhändig unterschrieben werden und an
die im folgenden Link festgelegte E-Mail-Adresse gesendet werden. Es
werden nur Anträge bearbeitet, deren Voraussetzungen erfüllt wurden und
die spätestens am 6. November 2025 eingehen.
Falls ihr in mehreren Studiengängen eingeschrieben seid, bspw. bei einer
vorläufigen Einschreibung im Master, schaut auch nach, ob ihr für beide
Studiengänge regulär zurück gemeldet seid.
PS: Fragt am Besten auch mal bei Freund:innen nach, von denen ihr wisst,
dass sie seeehr verpeilt sind oder, dass es ihnen im Rückmeldezeitraum
nicht so gut ging, ob sie sich zurück gemeldet haben. mit dem
Kulanzverfahren lässt sich das gerade noch recht gut retten.
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https://www.tu.berlin/studierendensekretariat/themen-a-z/exmatrikulation/bitte-um-kulanz
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https://www.tu.berlin/en/studierendensekretariat/topics-a-z/termination-of-enrollment-exmatriculation/request-for-goodwill
## Bis 10. November | Anmeldung zur Abschlussfeier der Fakultät IV
Wer zwischen November 2024 und Anfang November 2025 einen
Studienabschluss an der Fakultät IV erreicht hat, kann diesen Erfolg im
Rahmen der Abschlussfeier am 5. Dezember 2025 im Audimax der TU Berlin
feiern. Für die Teilnahme wird eine Anmeldung benötigt.
Informationen zur Anmeldung, zum Veranstaltungsprogramm und Rückblick
auf die vorige Veranstaltung:
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https://www.tu.berlin/eecs/services/fakultaetsveranstaltungen/abschlussfeier
## 12. bis 14. November | Lehr- und Forschungsvorträge zu Algorithmik
und Komplexitätstheorie
Vom 12. bis 14. November finden im MAR hochschulöffentliche Lehr- und
Forschungsvorträge zu Themen der Algorithmik und Komplexitätstheorie
statt. Die genauen Zeiten, Räume, und Themen findet ihr unter
- https://hackmd.freitagsrunde.org/s/tckMRyfX6
Weitere Vorträge und wissenschaftliche Aussprachen sowie Gremientermine
werden im Fakultätskalender angekündigt.
- https://www.tu.berlin/eecs/veranstaltungsdetails
## 21. November | Alma Mater als Justia? – Informationen und Austausch
zum neuen Ordnungsrecht an Berliner Hochschulen
Freitag, 21.11.2025,
14–18 Uhr,
BIB 014, Universitätsbibliothek, Fasanenstraße 88, 10623 Berlin
Am Freitag, den 21. November 2025, findet von 14 bis 18 Uhr, eine
Veranstaltung im Raum BIB 014, zum Ordnungsrecht an den Berliner
Universitäten statt. Das Ordnungsrecht über die Studierenden wurde mit
der großen Novelle im Jahr 2021 aufgehoben, jedoch im Jahr 2024 wieder
eingeführt.
Die Veranstaltung möchten zum Ordnungsrecht informieren und eine
Verständigung über den Umgang mit den neuen Regelungen in den
Hochschulen anregen.
PS: Die Satzung zum Ordnungsrecht an der TU Berlin wurde in 1. Lesung im
Akademischen Senat (AS) beraten. Die Beratung und der Beschluss in der
2. Lesung steht noch aus.
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https://www.tu.berlin/zifg/forschung/forschungsprojekte/forschungsprojekt-unterseiten/fix-the-institution/alma-mater-als-justitia
## Bis 30. November | Antrag auf Studienstarthilfe für „besonders
bedürftige“ Studierende
Bis zum 30. November 2025 können EUR 1000 Studienstarthilfe durch
„besonders bedürftige“ Studierende beantragt werden.
Diese Möglichkeit gilt nur für Studierende, die unter 25 Jahre alt sind,
ein Erststudium in Vollzeit aufgenommen haben und den gesamten Monat vor
dem Studienbeginn eine der folgenden Sozialleitungen erhalten haben:
> - Bürgergeld und Ausbildungshilfe nach § 27 SGB II
> - Wohngeld
> - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
> - Kinderzuschlag (nicht Kindergeld)
> - Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (§ 91 SGB VIII)
> - Leistungen zum Lebensunterhalt nach § 93 oder § 145 Abs. 1 SGB XIV
> - Leistungen zum Lebensunterhalt (SGB XII – Kapitel 3)
> - Eingliederungshilfe
> - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII – Kapitel 4).
Der Nachweis für den Erhalt der Sozialleistungen darf nicht älter als 6
Monate sein.
Weiter Informationen:
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https://www.stw.berlin/finanzierung/baf%C3%B6g-faq/18.studienstarthilfe.html
- https://www.bafoeg-digital.de/ams/STUDIENSTARTHILFE/hilfe
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Viele Grüße
Kaufi & die Freitagsrunde
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