[Fak4-Infoliste] Unterschied Uni/FH und Akkreditierungsinstitute

Martin Häcker dont.wanna.tell at web.de
Die Jan 14 00:57:45 CET 2003


Salve!

Ich hab mich mal schlau gemacht was denn der Gesetzgeber zum 
Unterschied Uni-FH tatsächlich sagt, bin da aber leider auf überhaupt 
nur sehr wenig Fleisch gestoßen. Hat da von euch jemand eine Idee wo 
ich da mehr finden könnte?

Anbei meine bisherigen ergebnisse, dahinter noch etwas zum Thema was 
Akreditierungsinstitute dazu sagen wie das Informatikstuidum 
(Bachelor/Master) aufgebaut sein soll.

cu Martin
--- los gehts ---

Studiengänge und Recht:

Was sagt uni.de dazu:

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  Diplom

"Das Diplom gibt es vor allem in den:

Naturwissenschaften
Ingenieurwissenschaften
Wirtschaftswissenschaften
Sozialwissenschaften

Seltener gibt es einen Diplomabschluss in Sprach- und Kulturwissenschaften.

Ein Diplom-Studiengang zeichnet sich durch die Konzentration auf ein 
einziges Studienfach aus. Gegebenenfalls vorgeschriebene 
"Nebenfächer" sind total in das "Hauptfach" integriert.

Allgemein wird dem Diplom eine stärkere Berufsbezogenheit bescheinigt.

Bei Magister- und Diplomstudiengängen werden die Prüfungen von den 
einzelnen Hochschulen abgenommen, deren Inhalte von ihnen bestimmt. "
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Interessant dazu auch dieser Link, was sagen Studenten über den 
Unterschied: 
http://www-fs.informatik.uni-freiburg.de/~studium/infofaq/html/ch4.html

Eine Beschreibung der Unterschiede speziell für Abiturienten, also 
einfache worte und keine harte definition: 
http://www.abimagazin.de/200204/05.pdf

Der deutsche Hochschulverband sagt unter: 
http://www.hochschulverband.de/resolut/hvt49_1.html
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Die Universität ist ohne die Freiheit von Forschung und Lehre nicht 
vorstellbar. Freiheit der Wissenschaft bedeutet Freiheit von 
politischer und gesellschaftlicher Fremdbestimmung.      Sie muß 
deshalb vor Eingriffen von außen ebenso geschützt werden wie vor 
Mißbräuchen durch Mitglieder der Universität. Die Freiheit des 
Geistes, die die Universität zum Wohle der      Gesellschaft zu 
fördern und zu sichern hat, ist ein Kernstück unserer 
freiheitlich-demokratischen Ordnung.

Die Universität orientiert sich am Gedanken der universitas 
litterarum. Nur die Vielfalt der Fächer gewährleistet die 
interdisziplinäre Forschung und Lehre. Die Begegnung der Fächer 
in Forschung, Lehre und Studium trägt wesentlich zur intellektuellen 
Faszination der Universität bei. Sie darf nicht durch Sparmaßnahmen 
gefährdet werden. Das schließt nicht aus, daß      aus finanziellen 
und strukturellen Überlegungen Fächergruppen und Schwerpunkte in der 
Form der Spezialisierung an einzelnen Universitäten gebildet werden.
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Zur einführung von Bachelor/Master sagen sie:
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Die Einrichtung von Bachelor- und Master-Studiengängen an 
Universitäten muß der universitären Ausbildung durch Wissenschaft 
gerecht werden. Der Unterschied zu einem      Fachhochschulstudium 
muß dabei jederzeit aus den Studieninhalten erkennbar bleiben.
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Hochschulrahmengesetz:
Tja.... wie es scheint steht weder im Gesetz des Bundes noch im 
Gesetz von Berlin wirklich etwas über die Unterschiede zwischen FH 
und UNI


Ich habe jetzt viele texte gelesen, davon das meiste geschreibsel von 
Studenten über sich selbst....

Momentan scheint es mir das es so eine bestimmunt wie nun genau der 
Unterschied von Uni zu FH auszusehen hat nicht existiert. Zumindest 
nicht in festgeschriebener form und das es über ein lapidares: FH's 
sollen praxisorientiert und den momentanen gegebenheiten angepasst 
ausbilden und zu einem berufsqualifierenden Abschluss führen.

Bei der Uni ist's der gleiche Satz, nur das am Anfang das 
Praxisorientiert fehlt und die Freiheit von Forschung und Lehre 
irgendwo noch erwähnt ist.

Akreditierungsstellen:

Das sagt der Deutsche Hochschulverband dazu: 
http://www.hochschulverband.de/resolut/hvt51_1.html
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nicht viel. prinzipiell in ordnung -> das wars aber auch.
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Akreditierungsinstitut ASSI sagt unter:
http://sun.vdi-online.de/asii/
genauer steht unter http://sun.vdi-online.de/asii/01604/#3.3
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3.3.2 Profil des Studiengangs
Jede Hochschule kann sich durch die Betonung bestimmter Fachinhalte 
oder interdisziplinärer Ansätze, durch Lehr- und Lernformen, durch 
die Verflechtung von Forschung und Lehre ihr Profil geben.

3.3.5 Curriculare Anforderungen
Folgende curriculare Anforderungen werden an zu akkreditierende 
Studienprogramme gestellt.

Die Ausbildung muss wissenschaftlichen, grundlagen- und 
anwendungsorientierten Anfor-derungen entsprechen.

Lehre, Forschung und Entwicklung sowie praktische Phasen sind 
aufeinander abzustim-men.

Das Studienprogramm soll den internationalen Austausch fördern. Zwei 
wesentliche Vor-aussetzungen hierfür sind die Modularisierung des 
Studiums sowie die Einführung eines Kreditpunktesystems.

3.3.6 Studienumfang

Bachelor-Studiengänge

Die Regelstudienzeit soll für grundständige Studiengänge mit dem 
Abschluss Bachelor mindestens drei und höchstens vier Jahre betragen.

Entsprechend dem angestrebten Profil ist der Gesamtumfang des 
Studiums in den Ingenieurwissenschaften in Anlehnung an folgende 
Richtwerte aufzuteilen:

Mathematisch-naturwissenschaftliche Grundlagen ca. 20 % des Gesamtumfangs.

Fachspezifische Grundlagen ca. 25 % des Gesamtumfangs.

Fachspezifische Vertiefung ca. 15 % des Gesamtumfangs

Übergreifende Inhalte einschließlich betriebswirtschaftlicher 
Grundlagen ca. 15 % des Gesamtumfangs

Abschlussarbeit mind. 3 Monate Dauer

Praktikum ca. 3 Monate Dauer.
Präzisierungen können in den fachspezifisch ergänzenden Hinweisen erfolgen.

Master-Studiengänge

Vertiefungsstudiengänge mit dem Abschluss Master sollen eine 
Studiendauer von mindestens ein und höchstens zwei Jahren zusätzlich 
zum grundständigen Studiengang haben. Aufbauend auf dem 
grundständigen Studiengang soll eine wissenschaftlich-methodische 
Vertiefung und Berufsfeldspezialisierung erreicht werden. Der 
Gesamtumfang des Curriculums ist entsprechend dem angestrebten Profil 
auf fachspezifische Grundlagen, eine weitergehende fachspezifische 
Vertiefung sowie zugehörige übergreifende Inhalte aufzuteilen.
Dazu ist eine Abschlussarbeit von mindestens 3 Monaten Dauer vorzusehen.

Konsekutive Bachelor-Master-Studiengänge

Bei konsekutiven Studiengängen soll die Gesamtregelstudienzeit 
höchstens fünf Jahre betragen.
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dont.wanna.tell
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