[Fak4-Infoliste] Unterschied Uni/FH und Akkreditierungsinstitute
Martin Häcker
dont.wanna.tell at web.de
Die Jan 14 00:57:45 CET 2003
Salve!
Ich hab mich mal schlau gemacht was denn der Gesetzgeber zum
Unterschied Uni-FH tatsächlich sagt, bin da aber leider auf überhaupt
nur sehr wenig Fleisch gestoßen. Hat da von euch jemand eine Idee wo
ich da mehr finden könnte?
Anbei meine bisherigen ergebnisse, dahinter noch etwas zum Thema was
Akreditierungsinstitute dazu sagen wie das Informatikstuidum
(Bachelor/Master) aufgebaut sein soll.
cu Martin
--- los gehts ---
Studiengänge und Recht:
Was sagt uni.de dazu:
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Diplom
"Das Diplom gibt es vor allem in den:
Naturwissenschaften
Ingenieurwissenschaften
Wirtschaftswissenschaften
Sozialwissenschaften
Seltener gibt es einen Diplomabschluss in Sprach- und Kulturwissenschaften.
Ein Diplom-Studiengang zeichnet sich durch die Konzentration auf ein
einziges Studienfach aus. Gegebenenfalls vorgeschriebene
"Nebenfächer" sind total in das "Hauptfach" integriert.
Allgemein wird dem Diplom eine stärkere Berufsbezogenheit bescheinigt.
Bei Magister- und Diplomstudiengängen werden die Prüfungen von den
einzelnen Hochschulen abgenommen, deren Inhalte von ihnen bestimmt. "
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Interessant dazu auch dieser Link, was sagen Studenten über den
Unterschied:
http://www-fs.informatik.uni-freiburg.de/~studium/infofaq/html/ch4.html
Eine Beschreibung der Unterschiede speziell für Abiturienten, also
einfache worte und keine harte definition:
http://www.abimagazin.de/200204/05.pdf
Der deutsche Hochschulverband sagt unter:
http://www.hochschulverband.de/resolut/hvt49_1.html
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Die Universität ist ohne die Freiheit von Forschung und Lehre nicht
vorstellbar. Freiheit der Wissenschaft bedeutet Freiheit von
politischer und gesellschaftlicher Fremdbestimmung. Sie muß
deshalb vor Eingriffen von außen ebenso geschützt werden wie vor
Mißbräuchen durch Mitglieder der Universität. Die Freiheit des
Geistes, die die Universität zum Wohle der Gesellschaft zu
fördern und zu sichern hat, ist ein Kernstück unserer
freiheitlich-demokratischen Ordnung.
Die Universität orientiert sich am Gedanken der universitas
litterarum. Nur die Vielfalt der Fächer gewährleistet die
interdisziplinäre Forschung und Lehre. Die Begegnung der Fächer
in Forschung, Lehre und Studium trägt wesentlich zur intellektuellen
Faszination der Universität bei. Sie darf nicht durch Sparmaßnahmen
gefährdet werden. Das schließt nicht aus, daß aus finanziellen
und strukturellen Überlegungen Fächergruppen und Schwerpunkte in der
Form der Spezialisierung an einzelnen Universitäten gebildet werden.
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Zur einführung von Bachelor/Master sagen sie:
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Die Einrichtung von Bachelor- und Master-Studiengängen an
Universitäten muß der universitären Ausbildung durch Wissenschaft
gerecht werden. Der Unterschied zu einem Fachhochschulstudium
muß dabei jederzeit aus den Studieninhalten erkennbar bleiben.
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Hochschulrahmengesetz:
Tja.... wie es scheint steht weder im Gesetz des Bundes noch im
Gesetz von Berlin wirklich etwas über die Unterschiede zwischen FH
und UNI
Ich habe jetzt viele texte gelesen, davon das meiste geschreibsel von
Studenten über sich selbst....
Momentan scheint es mir das es so eine bestimmunt wie nun genau der
Unterschied von Uni zu FH auszusehen hat nicht existiert. Zumindest
nicht in festgeschriebener form und das es über ein lapidares: FH's
sollen praxisorientiert und den momentanen gegebenheiten angepasst
ausbilden und zu einem berufsqualifierenden Abschluss führen.
Bei der Uni ist's der gleiche Satz, nur das am Anfang das
Praxisorientiert fehlt und die Freiheit von Forschung und Lehre
irgendwo noch erwähnt ist.
Akreditierungsstellen:
Das sagt der Deutsche Hochschulverband dazu:
http://www.hochschulverband.de/resolut/hvt51_1.html
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nicht viel. prinzipiell in ordnung -> das wars aber auch.
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Akreditierungsinstitut ASSI sagt unter:
http://sun.vdi-online.de/asii/
genauer steht unter http://sun.vdi-online.de/asii/01604/#3.3
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3.3.2 Profil des Studiengangs
Jede Hochschule kann sich durch die Betonung bestimmter Fachinhalte
oder interdisziplinärer Ansätze, durch Lehr- und Lernformen, durch
die Verflechtung von Forschung und Lehre ihr Profil geben.
3.3.5 Curriculare Anforderungen
Folgende curriculare Anforderungen werden an zu akkreditierende
Studienprogramme gestellt.
Die Ausbildung muss wissenschaftlichen, grundlagen- und
anwendungsorientierten Anfor-derungen entsprechen.
Lehre, Forschung und Entwicklung sowie praktische Phasen sind
aufeinander abzustim-men.
Das Studienprogramm soll den internationalen Austausch fördern. Zwei
wesentliche Vor-aussetzungen hierfür sind die Modularisierung des
Studiums sowie die Einführung eines Kreditpunktesystems.
3.3.6 Studienumfang
Bachelor-Studiengänge
Die Regelstudienzeit soll für grundständige Studiengänge mit dem
Abschluss Bachelor mindestens drei und höchstens vier Jahre betragen.
Entsprechend dem angestrebten Profil ist der Gesamtumfang des
Studiums in den Ingenieurwissenschaften in Anlehnung an folgende
Richtwerte aufzuteilen:
Mathematisch-naturwissenschaftliche Grundlagen ca. 20 % des Gesamtumfangs.
Fachspezifische Grundlagen ca. 25 % des Gesamtumfangs.
Fachspezifische Vertiefung ca. 15 % des Gesamtumfangs
Übergreifende Inhalte einschließlich betriebswirtschaftlicher
Grundlagen ca. 15 % des Gesamtumfangs
Abschlussarbeit mind. 3 Monate Dauer
Praktikum ca. 3 Monate Dauer.
Präzisierungen können in den fachspezifisch ergänzenden Hinweisen erfolgen.
Master-Studiengänge
Vertiefungsstudiengänge mit dem Abschluss Master sollen eine
Studiendauer von mindestens ein und höchstens zwei Jahren zusätzlich
zum grundständigen Studiengang haben. Aufbauend auf dem
grundständigen Studiengang soll eine wissenschaftlich-methodische
Vertiefung und Berufsfeldspezialisierung erreicht werden. Der
Gesamtumfang des Curriculums ist entsprechend dem angestrebten Profil
auf fachspezifische Grundlagen, eine weitergehende fachspezifische
Vertiefung sowie zugehörige übergreifende Inhalte aufzuteilen.
Dazu ist eine Abschlussarbeit von mindestens 3 Monaten Dauer vorzusehen.
Konsekutive Bachelor-Master-Studiengänge
Bei konsekutiven Studiengängen soll die Gesamtregelstudienzeit
höchstens fünf Jahre betragen.
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dont.wanna.tell
[ot]coder - hehe