[Freitagsrunden-Infoliste] Re: stupo-frage zum status "student" für arbeitende studenten

Felix Schwarz scfe at cs.tu-berlin.de
Son Nov 16 11:28:36 CET 2003


Hallo Sebastian,
  
Sebastian schrieb:
> Heute in der Fak4-VV und auch am Mittwoch hiess es, dass nach der
> Allgemeinen StuPO arbeitende Studenten keine Studenten mehr sein
> würden im Sinne von beispielsweise Steuergesetzen.

> Ich habe die Allgemeine StuPO (vom Oktober 2003) heute zum 2. Mal
> überflogen, und dort keinen entsprechenden Passus finden können. Bin
> ich blind, oder ist das oben genannte eine Fehlinformation? Wenn
> nicht, wo steht dann näheres?

Der Verlust des Studentenstatus ist nicht in der Allgemeinen StuPO
festgelegt - die meisten Profs würden eine solche Restriktion auch gar
nicht gut heißen, weil sie das Teilzeitstudium ja möglichst attraktiv
machen wollen.

Das Problem entsteht erst durch viele einzelne übergeordnete
Regelungen, Gesetze und Verordnungen, die von der Bundes- bzw.
Landesregierung und ihren Verwaltungen erlassen wurden. Folglich
können wir auf Universitätsebene das auch überhaupt nicht
beeinflussen, sondern müssen uns mit den Folgen rumschlagen...

Eine kleine Auswahl an Quellen zu diesem Problem:
http://www.fu-berlin.de/service/behinderung/infos.txt
Bedenken sollte man, dass durch den Status des "Teilzeitstudenten" die
Gefahr besteht, so ziemlich sämtliche soziale Vergünstigungen als
Student zu verlieren (von BAföG bis zu Kindergeld und
Krankenversicherung etc.).

http://www.ruhr-uni-bochum.de/sowi/top/sowibibliothek/forschung.htm 
Rahmenbedingungen für ein Teilzeitstudium an der Fakultät für
Sozialwissenschaft der Ruhr-Universität (2001- 2003)

Die sozialpolitischen, hochschulplanerischen und juristischen
Rahmenbedingungen mit ihrer ausschließlichen Orientierung am
traditionellen Normal- oder Vollzeitstudenten sollen entsprechend
weiterentwickelt werden: So spricht das Bafög-Gesetz nur dann von
einer förderungsfähigen Ausbildung , wenn diese die Arbeitskraft der
Studierenden voll in Anspruch nimmt, d.h. für 20 Semesterwochenstunden
(Deutsches Studentenwerk, 1999, S. 28). Teilzeitstudiengänge,
gleichgültig ob mit zusätzlicher Berufstätigkeit verbunden oder nicht,
sind nicht förderungsfähig (Deutsches Studentenwerk, 1999, S. 28). Die
Kindergeldregelungen, das Steuerrecht und das BGB-Unterhaltsrecht
beziehen sich auf Studierende, deren Arbeitskraft überwiegend vom
Studium in Anspruch genommen wird. Ähnliches gilt für die Regelungen
der studentischen Krankenversicherungen und die Vergünstigungen, die
die Verkehrsbetriebe und Kultureinrichtungen gewähren. Hier besteht
deutlicher Handlungsbedarf, um ein Teilzeitstudium für erwerbstätige
und familiär eingebundene StudentInnen sozial abzusichern.

http://www.science.berlin.de/1_aktuell/inhalt/6_sonstiges/studiengebuehren.pdf
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur - März 2003
Was spricht denn nun eigentlich noch gegen die studentische
Beteiligung an der Hochschulfinanzierung?

Hinsichtlich der Beanspruchung von Hochschulressourcen sei darauf
hinzuweisen, dass Langzeitstudenten in der Regel faktische
Teilzeitstudierende sind: Sie nehmen die Studienangebote zeitlich
gestreckt wahr. Denn wesentliche Teile ihres Zeitbudgets verwendeten
sie zum Jobben, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Kaum ein
Studierender im beispielsweise 14. Semester absolviere seit sieben
Jahren jedes Semester ein volles Studienprogramm.


Ein ev. hausgemachtes Problem könnte allerdings sein, dass ein
Teilzeitstudium nur für NC-freie Studiengänge möglich ist. Bisher gibt
es da nur die Aussage der zentralen Universitätsverwaltung, dass etwas
anderes nicht möglich sei. Da keine konkrete Rechtsgrundlage genannt
wurde, nehme ich an, dass das Problem hausgemacht ist.

-- 
Felix