[Freitagsrunden-Infoliste] Stupo/FSK im Grundstudium - material für den Fakrat am 21.

Stefan Sayer sayer at gmx.net
Sam Jan 17 17:46:47 CET 2004


Hallo,
ich bin mir nicht sicher, ob sich jemand schon einmal überlegt hat, wie
sich die FSK auswirkt, wenn man das Grundstudium nicht in 4 oder 5
semestern macht: Da man nur 18 LP aus dem Hauptstudium machen kann (ist
wohl in der letzten AK-Sitzung von 12 auf 18 erhöht worden), aber wegen
der FSK 40 Lp im 3. Jahr schaffen muss, wird man also auf jeden Fall
schon einmal im 7. Semester angemeldet zu einigen Prüfungen, obwohl man
die entsprechenden Veranstaltungen noch gar nicht gemacht haben kann,
denn man darf ja nur 18 LP machen. 
Das bedeutet, es ist wohl sinnvoller, ein paar einfache Prüfungen aus
dem 2. Jahr in das 3. zu veschieben, damit man jährlich 40 LP schafft.
Was natürlich nicht im Sinne der Erfinder ist. 
Wenn man die FSK kumulativ auslegt (was ich relativ weit hergeholt
finde), kann man es nach einem GS von 6 Semestern wohl ganz vergessen.

Ich habe mal zwei (noch nicht ganz fertige) papiere geschrieben, die das
relativ unemotional erläutern; ich denke es macht Sinn, die Professoren
am Mittwoch im Fakultätsrat noch einmal mit ner Menge Papier zu
bewerfen: Das sind ja alles Menschen der Schrift, vielleicht bewirkt das
ein bisschen was.

Und zwar habe ich mir gedacht, erst einmal das hier auszuteilen:

http://user.cs.tu-berlin.de/~sayer/stupo/fsk_gs.doc bzw
http://user.cs.tu-berlin.de/~sayer/stupo/fsk_gs.rtf 
http://user.cs.tu-berlin.de/~sayer/stupo/fsk_gs.pdf

und falls dann jemand mit dem (dümmlichen) Argument kommt, die FSK sei
ja so gemeint, dass man 40 LP von den vorgesehenen Modulen im Jahr
machen muss, dümmlich, weil es meiner Meinung nach wirklich nicht in der
PO steht, das hier

http://user.cs.tu-berlin.de/~sayer/stupo/fsk_kumul.doc
http://user.cs.tu-berlin.de/~sayer/stupo/fsk_kumul.rtf
http://user.cs.tu-berlin.de/~sayer/stupo/fsk_kumul.pdf

Stimmen die §§ ? Weiss jemand, der auf der letzten AK sitzung war, wie
die Durchschnittsdauer von Inf,TI,ET genau ist?

Wie ist überhaupt das hier zu verstehen:
"Die Anmeldung entfällt in dem Umfang, in dem wegen der Pflicht zur
Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung eine Anmeldung zur Prüfung
bereits erfolgt ist." (aus Allg. PO §3.5, FSK) ???
Schön doppeldeutig: Wörtlich kann das doch bedeuten, ich werde nur zu
sovielen LP angemeldet, wie ich nicht bestanden habe.  ;) (entfallen im
sinne von fällt so gross aus) leider kann man sich darauf nicht
verlassen...

Grüsse 
Stefan Sayer

P.S.: Natürlich ist mir klar, dass das hier nicht das eigentliche
Problem an der FSK ist. Gegenüber Professoren, die für mehr Zeitdruck
beim studieren sind, ist das aber vielleicht doch ein angebrachtes
Argument.