[Freitagsrunden-Infoliste] Advent, Advent, der Studi rennt... - Aktuelles zum Einklagen auf Studienplätze und zwei Einladungen

Florian (4!) Streibelt florian at freitagsrunde.org
Di Dez 7 02:05:14 CET 2010


Liebe Kommilitonen an der Fakultät IV,

anlässlich einiger Verwirrung die das Einklagen von Studienplätzen betrifft
wenden wir uns heute an Euch, nicht ohne Euch bei dieser Gelegenheit noch
ein paar weitere Informationen und Termine mitteilen zu wollen.

Langsam rückt Weihnachten immer näher - wir alle merken es wie immer am
zunehmenden Stress, der sich mit dem zur Neige gehenden Jahr einstellt.

Damit dieser nicht Überhand gewinnt, sei hiermit auf zwei Termine
verwiesen, die zur Entspannung beitragen könnten:

Zum Einen die traditionelle interkulturelle Weihnachtsfeier des ZIIK am
Freitag, dem 10.12.2010 ab 18 Uhr im FR 3533.

Zum Anderen aber natürlich auch wieder die

                     Freihnachtsrunde
           (Weihnachtsfeier der Freitagsrunde)
           am Donnerstag, dem 16. Dezember 2010,
                 ab 18 Uhr im Cafe Shila.

Wer mag kann sich dort einfach ein wenig erholen oder auch in gemütlicher
Runde ein wenig plaudern: Wir laden wieder ein zu Kaffee, Keksen, Glühwein
und nettem Beinandersein und würden uns freuen, wenn Ihr kommt.

Außerdem freuen wir uns natürlich immer über Besucher an unserem
Freitagstreffen im FR5046 - sei es um uns Probleme in der Fakultät
mitzuteilen oder einfach nur für ein Kickerspiel oder eine Mate
zwischendurch (auch unter der Woche).


Hier nun die weitergeleitete Mitteilung des AStA. Bitte gebt die
Information weiter, falls ihr jemanden kennt, der davon betroffen sein könnte:

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In der Hochschulberatung des AStA kamen heute Menschen mit ersten
Beschlüssen vom Gericht in denen ihnen teilweise Studienplätze
zugesichert wurden.
Da es sich dabei nicht um einen Vergleich, sondern einen Beschluss
handelt, ist die vom Immatrikulationsamt vorgegebene Handlungsweise
FALSCH.
Das Immatrikulationsamt bzw. einige Mitarbeiter_innen haben den
zukünftigen Studis gesagt:
Sie sollten 1. die einstweilige Anordnung (fälschlicherweise als Klage
bezeichnet) zurückziehen (auch falsch, da sie gewonnen haben) und dann
2. innerhalb von 2 Wochen den Antrag auf Immatrikulation abgeben (auch
falsch)

Mit dieser Vorgehensweise verlieren die Leute unter Umständen ihren
zukünftigen Studienplatz.


RICHTIG IST:
Die Personen müssen die einstweilige Anordnung NICHT (auif keinen
Fall) zurückziehen. Sie müssen innerhalb der VOM GERICHT FESTGESETZTEN
FRIST von 7 Werktagen den Antrag auf Immatrikulation abgeben. Außerdem
müssen sie an Eides statt versichern, dass sie in betreffendem
Studiengang an keiner anderen Universität der Bundesrepublik
Deutschland immatrikuliert sind.

Sollten dazu Nachfragen bestehen, schickt sie bitte an
hochschulberatung at asta.tu-berlin.de
oder meldet euch zu den Sprechzeiten (Mo u. Di 12-14 Uhr)
betreffende Beratung kann natürlich auch zu anderen Problemen
(Ablehnungsbescheide, Prüfungen, alles andere) von Studierenden
befragt werden und berät gern und gut ;)
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Euch allen noch eine möglichst stressfreie Zeit, ein paar ruhige und
besinnliche Tage, einen guten Rutsch und viel Erfolg im Studium!

Frohe Feiertage!

Für die Freitagsrunde,

 Euer Florian


-- 
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