[fopen] [Wichtig] Anerkennung von Attesten
Jelisaweta Kamm
jk at freitagsrunde.org
Tue May 10 23:05:41 CEST 2016
Liebe fOpen-Leser,
wir haben von Fällen erfahren, in denen ein eingereichtes Attest nicht
ausreichte um keinen Fehlversuch zu erhalten. Bisher können wir euch
folgende Informationen dazu geben:
Da sowohl die Universität als auch die Fakultät nicht in der Lage sind
Informationen über die in § 28 der Ordnung zur Regelung des allgemeinen
Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO) genannten Kanäle zu verteilen:
Atteste müssen Symptome beinhalten, die eine Prüfungsunfähigkeit
begründen. Es genügt nicht, wenn lediglich eine Arbeitsunfähigkeit oder
eine Prüfungsunfähigkeit festgestellt wird.
Inwieweit das sinnvoll oder legal ist, wird gerade geklärt. Wenn bei
euch bereits Anträge aus diesem Grund abgelehnt wurden, prüft ob die
Antwort einen Rechtsbehelf (Klage oder Einspruch vor einem Gericht)
enthält. Informiert euch in diesem Fall bei der Hochschulberatung des
AStA[0] über das weitere Vorgehen.
Da ablehnende Bescheide in der Regel nur von den Vorsitzenden der
Prüfungsausschüsse erteilt werden, kann gegen diese Entscheidung
außerdem nach § 41 Absatz 4 AllgStuPO Einspruch erhoben werden. Der
Vorgang muss dann dem gesamten Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt
werden. Dieser tagt in vertraulicher Sitzung.
Wortlaut der Hinweise zu Attesten:
Hinweis beim Referat Prüfungen [1]
Prüfungsausschuss Informatik[2](Wird auch von den anderen
Prüfungsausschüssen so gehandhabt.)
Viele Grüße
Jelisa & die Freitagsrunde
[0] https://asta.tu-berlin.de/service/hochschulberatung
[1] http://www.tu-berlin.de/?id=22572
[2] http://www.eecs.tu-berlin.de/?id=30290
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