[fopen] Semesterticket wechsel dich (Rot zu Hellblau) | Urlaubssemester | Mensa- und Cafeterienpreise des Studierendenwerks
Kaufi
kaufi at freitagsrunde.org
Sat Sep 29 17:53:14 CEST 2018
Heyho fOpen,
## Semesterticket wechsle dich (Rot zu Hellblau)
Morgen ist der richtige Zeitpunkt das Semesterticket zu wechseln.
Zusätzlich zum Semesterticket müsst ihr eine Studienbescheinigung
ausdrucken und vorzeigen können. Die Verkehrsbetriebe erkennen nur
ausgedruckte Versionen an.
Ob sie farbig oder schwarzweiß ausgedruckt wird ist aber egal. Es genügt
die rot eingerahmten Bereiche auszuschneiden, wie auf der Bescheinigung
empfohlen. Die Bescheinigung darf auf die Rückseite des
Studierendenausweises geklebt werden.
Falls ihr gerade nicht dazu kommt eine Studienbescheinigung auszudrucken
oder ihr euer Semesterticket nicht finden könnt: Das Semesterticket für
das Sommersemester 2018 gilt zusammen mit der passenden
Studienbescheinigung auch noch am 1. Oktober 2018. Ihr könnt aber morgen
auch schon mit dem neuen Ticket und neuer Studienbescheinigung fahren.
Eine Studienbescheinigung erhaltet ihr in eurem persönlichen Portal:
[Anleitung](https://www.referat-1a.tu-berlin.de/menue/studierendenverwaltung/studienbescheinigung/).
Da das System zur Erstellung der Studienbescheinigung mit der
Prüfungsverwaltung gekoppelt ist, kann eine Studienbescheinigung nur von
8 bis 22 Uhr abgerufen werden, außerdem benötigt ihr eine (m)TAN für
diesen Bereich. Das PDF mit der Studienbescheinigung hat mehrere Seiten,
darunter Übersetzungen und Bescheinigungen für vorige Semester.
Achtet darauf die passende Bescheinigung auszudrucken.
Da wieder mit verstärkten Kontrollen zu rechnen ist:
Studierendenausweise mit gültigem Semesterticketaufkleber und passender
Studienbescheinigung gelten als Fahrausweis. Der Studierendenausweis und
der Semesterticketaufkleber werden jedoch nicht von den
Verkehrsbetrieben ausgegeben, sondern sind Eigentum der TU Berlin. Gebt
daher euren Studierendenausweis bei Fahrscheinkontrollen niemals ab:
[Achtung: Kontrolleure von BVG/VBB ziehen rechtswidrig
Studierendenausweise
ein](https://asta.tu-berlin.de/aktuelles/achtung-kontrolleure-bvgvbb-ziehen-rechtswidrig-studierendenausweise)!
Bei weiteren oder grundsätzlichen Fragen zum Semesterticket, bspw.
Erstattung, Zuschüsse oder Probleme bei Kontrollen, hilft das
Semesterticketbüro des AStA TU Berlin und des AStA UdK Berlin:
[Semtix-Büro](https://asta.tu-berlin.de/semtix).
## Urlaubsemester beantragen
Nächstes Semester gar nicht an der Uni? Vielleicht ist eine
[Beurlaubung](https://www.tu-berlin.de/?id=76319) sinnvoll.
### Zum Nachlesen
Aus der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung der TU Berlin:
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§ 22 Beurlaubung
(1) Wer das Studium an der Technischen Universität Berlin im folgenden
Semester unterbrechen will, kann frühestens zusammen mit der Rückmeldung
und spätestens vier Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit aus wichtigem
Grund einen Antrag auf Beurlaubung mit den entsprechenden Nachweisen
stellen. Wichtige Gründe für eine Beurlaubung sind insbesondere:
1. ein Studienaufenthalt im Ausland,
2. die Absolvierung eines Praktikums,
3. eigene Krankheit,
4. die Geburt eines Kindes,
5. Krankheit/Pflege eines Kindes oder einer zu betreuenden Person,
6. Betreuung eines Kindes innerhalb der ersten sechs Lebensjahre für
max. drei Jahre.
Die Beurlaubung wird in der Regel jeweils für ein Semester, maximal für
vier Semester, ausgesprochen. In begründeten Einzelfällen kann die
Obergrenze überschritten werden. Die Entscheidung trifft die zuständige
Stelle der Zentralen Universitätsverwaltung. Ein Urlaubssemester wird
nicht als Fachsemester gerechnet.
(2) Eine Beurlaubung kann ausnahmsweise auch auf einen verspätet
eingereichten Antrag gewährt werden, wenn der Grund für die Beurlaubung
erst nach Ablauf der Frist eintritt. Die bis dahin erbrachten
Studienleistungen werden anerkannt.
(3) Für das erste Fachsemester soll eine Beurlaubung nicht ausgesprochen
werden.
(4) Während der Beurlaubung ruht das Recht zum Besuch von
Lehrveranstaltungen, die anderen Rechte, insbesondere das Recht,
außerhalb von Lehrveranstaltungen durchzuführende Prüfungen abzulegen,
bestehen fort.
(5) Bei einer Beurlaubung nach Absatz 1 Nr. 6 dieser Vorschrift steht
Studierenden für die Dauer von bis zu sechs Semestern ein Anspruch zum
Besuch von Lehrveranstaltungen zu. Die besuchten Lehrveranstaltungen
dürfen den Anspruch nicht beurlaubter Studierender nicht übersteigen.
Gleiches gilt für Beurlaubte nach Absatz 1 Nr. 3 dieser Vorschrift,
denen eine stufenweise Wiedereingliederung in das Studium auch während
eines Urlaubssemesters ermöglicht werden soll.
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[Aktuelle Informationen des Referats Prüfungen für Studierende der TU
Berlin](http://www.pruefungen.tu-berlin.de/fileadmin/ref10/Aktuelle_Informationen_SoSe17.pdf)
4. Weitere Informationen:
Kein Fristlauf für Wiederholungsprüfungen während der Beurlaubung:
Es ist nicht mehr erforderlich, parallel zum Antrag auf Beurlaubung beim
Prüfungsausschuss einen Antrag auf Fristverlängerung für das Ablegen von
Wiederholungsprüfungen zu stellen, denn während der Beurlaubung laufen
keine Fristen. Nach Wegfall des Grundes (Ende der Beurlaubung) laufen
die Fristen weiter, ohne dass eine gesonderte Mitteilung erfolgt.
Für Abschlussarbeiten, deren Abgabezeitpunkt im Urlaubssemester liegt,
ist weiterhin ein Antrag auf Fristverlängerung mit der entsprechenden
Begründung zu stellen, sofern die Abgabe nicht fristgerecht im
Urlaubssemester erfolgen kann.
Bitte beachten Sie auch, dass Sie das Recht haben, im Urlaubssemester
mündliche und schriftliche Prüfungen abzulegen, d.h. wenn Sie für einen
ersten Prüfungsversuch angemeldet sind, müssen Sie sich trotz
Urlaubssemester wieder abmelden, sonst ist von einem unbegründeten
Nichterscheinen auszugehen und die Prüfung wird mit der Note 5,0 bewertet.
## Mensa- und Cafeterienpreise des Studierendenwerks
Zum 1. Oktober 2018 stellt das Studierendenwerk alle Preise auf das
Drei-Preis-System um.
[Mehr
dazu](https://docs.freitagsrunde.org/Sonstiges/Artefakte/StuWerkPreise_Oktober2018.html)
Viele Grüße,
Kaufi & die Freitagsrunde
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