[fopen] Semesterticket wechsel dich (Rot zu Hellblau) | Urlaubssemester | Mensa- und Cafeterienpreise des Studierendenwerks

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Sat Sep 29 17:53:14 CEST 2018


Heyho fOpen,


## Semesterticket wechsle dich (Rot zu Hellblau)

Morgen ist der richtige Zeitpunkt das Semesterticket zu wechseln.
Zusätzlich zum Semesterticket müsst ihr eine Studienbescheinigung
ausdrucken und vorzeigen können. Die Verkehrsbetriebe erkennen nur
ausgedruckte Versionen an.

Ob sie farbig oder schwarzweiß ausgedruckt wird ist aber egal. Es genügt
die rot eingerahmten Bereiche auszuschneiden, wie auf der Bescheinigung
empfohlen. Die Bescheinigung darf auf die Rückseite des
Studierendenausweises geklebt werden.

Falls ihr gerade nicht dazu kommt eine Studienbescheinigung auszudrucken 
oder ihr euer Semesterticket nicht finden könnt: Das Semesterticket für 
das Sommersemester 2018 gilt zusammen mit der passenden 
Studienbescheinigung auch noch am 1. Oktober 2018. Ihr könnt aber morgen 
auch schon mit dem neuen Ticket und neuer Studienbescheinigung fahren.

Eine Studienbescheinigung erhaltet ihr in eurem persönlichen Portal:

[Anleitung](https://www.referat-1a.tu-berlin.de/menue/studierendenverwaltung/studienbescheinigung/).

Da das System zur Erstellung der Studienbescheinigung mit der 
Prüfungsverwaltung gekoppelt ist, kann eine Studienbescheinigung nur von 
8 bis 22 Uhr abgerufen werden, außerdem benötigt ihr eine (m)TAN für 
diesen Bereich. Das PDF mit der Studienbescheinigung hat mehrere Seiten, 
darunter Übersetzungen und Bescheinigungen für vorige Semester.

Achtet darauf die passende Bescheinigung auszudrucken.

Da wieder mit verstärkten Kontrollen zu rechnen ist:

Studierendenausweise mit gültigem Semesterticketaufkleber und passender 
Studienbescheinigung gelten als Fahrausweis. Der Studierendenausweis und 
der Semesterticketaufkleber werden jedoch nicht von den 
Verkehrsbetrieben ausgegeben, sondern sind Eigentum der TU Berlin. Gebt 
daher euren Studierendenausweis bei Fahrscheinkontrollen niemals ab:

      [Achtung: Kontrolleure von BVG/VBB ziehen rechtswidrig 
Studierendenausweise 
ein](https://asta.tu-berlin.de/aktuelles/achtung-kontrolleure-bvgvbb-ziehen-rechtswidrig-studierendenausweise)!


Bei weiteren oder grundsätzlichen Fragen zum Semesterticket, bspw. 
Erstattung, Zuschüsse oder Probleme bei Kontrollen, hilft das 
Semesterticketbüro des AStA TU Berlin und des AStA UdK Berlin:

      [Semtix-Büro](https://asta.tu-berlin.de/semtix).


## Urlaubsemester beantragen


Nächstes Semester gar nicht an der Uni? Vielleicht ist eine 
[Beurlaubung](https://www.tu-berlin.de/?id=76319) sinnvoll.


### Zum Nachlesen

Aus der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung der TU Berlin:

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§ 22 Beurlaubung

(1) Wer das Studium an der Technischen Universität Berlin im folgenden 
Semester unterbrechen will, kann frühestens zusammen mit der Rückmeldung 
und spätestens vier Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit aus wichtigem 
Grund einen Antrag auf Beurlaubung mit den entsprechenden Nachweisen 
stellen. Wichtige Gründe für eine Beurlaubung sind insbesondere:

   1. ein Studienaufenthalt im Ausland,
   2. die Absolvierung eines Praktikums,
   3. eigene Krankheit,
   4. die Geburt eines Kindes,
   5. Krankheit/Pflege eines Kindes oder einer zu betreuenden Person,
   6. Betreuung eines Kindes innerhalb der ersten sechs Lebensjahre für 
max. drei Jahre.

Die Beurlaubung wird in der Regel jeweils für ein Semester, maximal für 
vier Semester, ausgesprochen. In begründeten Einzelfällen kann die 
Obergrenze überschritten werden. Die Entscheidung trifft die zuständige 
Stelle der Zentralen Universitätsverwaltung. Ein Urlaubssemester wird 
nicht als Fachsemester gerechnet.

(2) Eine Beurlaubung kann ausnahmsweise auch auf einen verspätet 
eingereichten Antrag gewährt werden, wenn der Grund für die Beurlaubung 
erst nach Ablauf der Frist eintritt. Die bis dahin erbrachten 
Studienleistungen werden anerkannt.

(3) Für das erste Fachsemester soll eine Beurlaubung nicht ausgesprochen 
werden.

(4) Während der Beurlaubung ruht das Recht zum Besuch von 
Lehrveranstaltungen, die anderen Rechte, insbesondere das Recht, 
außerhalb von Lehrveranstaltungen durchzuführende Prüfungen abzulegen, 
bestehen fort.

(5) Bei einer Beurlaubung nach Absatz 1 Nr. 6 dieser Vorschrift steht 
Studierenden für die Dauer von bis zu sechs Semestern ein Anspruch zum 
Besuch von Lehrveranstaltungen zu. Die besuchten Lehrveranstaltungen 
dürfen den Anspruch nicht beurlaubter Studierender nicht übersteigen. 
Gleiches gilt für Beurlaubte nach Absatz 1 Nr. 3 dieser Vorschrift, 
denen eine stufenweise Wiedereingliederung in das Studium auch während 
eines Urlaubssemesters ermöglicht werden soll.

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[Aktuelle Informationen des Referats Prüfungen für Studierende der TU 
Berlin](http://www.pruefungen.tu-berlin.de/fileadmin/ref10/Aktuelle_Informationen_SoSe17.pdf)

4. Weitere Informationen:

Kein Fristlauf für Wiederholungsprüfungen während der Beurlaubung:

Es ist nicht mehr erforderlich, parallel zum Antrag auf Beurlaubung beim 
Prüfungsausschuss einen Antrag auf Fristverlängerung für das Ablegen von 
Wiederholungsprüfungen zu stellen, denn während der Beurlaubung laufen 
keine Fristen. Nach Wegfall des Grundes (Ende der Beurlaubung) laufen 
die Fristen weiter, ohne dass eine gesonderte Mitteilung erfolgt.

Für Abschlussarbeiten, deren Abgabezeitpunkt im Urlaubssemester liegt, 
ist weiterhin ein Antrag auf Fristverlängerung mit der entsprechenden 
Begründung zu stellen, sofern die Abgabe nicht fristgerecht im 
Urlaubssemester erfolgen kann.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie das Recht haben, im Urlaubssemester 
mündliche und schriftliche Prüfungen abzulegen, d.h. wenn Sie für einen 
ersten Prüfungsversuch angemeldet sind, müssen Sie sich trotz 
Urlaubssemester wieder abmelden, sonst ist von einem unbegründeten 
Nichterscheinen auszugehen und die Prüfung wird mit der Note 5,0 bewertet.


## Mensa- und Cafeterienpreise des Studierendenwerks

Zum 1. Oktober 2018 stellt das Studierendenwerk alle Preise auf das 
Drei-Preis-System um.

[Mehr 
dazu](https://docs.freitagsrunde.org/Sonstiges/Artefakte/StuWerkPreise_Oktober2018.html)


Viele Grüße,
Kaufi & die Freitagsrunde




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