[fopen] Gremienwahlen an der TU Berlin im Januar und Februar

Kaufi kaufi at freitagsrunde.org
Mon Dec 14 16:23:51 CET 2020


Heyho fOpen,

im Januar und Februar finden an der TU Berlin die Wahlen der 
Akademischen Selbstverwaltung statt.

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**Inhalt:** Termine, **Briefwahl**, Informationen zu den Gremien

**Lesezeit:** 2 min (+ 5 min Gremieninfos)

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## Termine

Der Wahltag für die Wahlen zu den Institutsräten ist der

**14. Januar 2021, von 10 bis 15 Uhr (Donnerstag), im Wahllokal MAR 
0.001 (oder per Briefwahl)**

Unter tuPORT → Kachel „Bescheide und Bescheinigungen“ → „Bescheinigung 
für Gremienwahlen“ steht in welchem Institut und an welcher Fakultät ihr 
wahlberechtigt seid.

Die Freitagsrunde tritt in folgenden Instituten auf folgenden Listen an:

### Institut für Telekommunikationssysteme (3433)
**Liste 1** mit Darwin und anderen

### Institut für Technische Informatik und Mikroelektronik (3434)
**Liste 2** mit Melissa, Mathias und Kai

### Institut für Softwaretechnik und Theoretische Informatik (3435)
**Liste 1 Freitagsrunde** mit Kaufi (Daniel), Carsten und noch ein paar 
anderen

### Institut für Wirtschaftsinformatik und Quantitative Methoden (3436)
Liste **Freitagsrunde** mit Diana und Gereon


Alle Wahlvorschläge findet ihr in: 
https://www.tu-berlin.de/fileadmin/ref23/ZWV/ZWV_2021/Institutsratswahlen_2021_Wahlvorschl%C3%A4ge/Fakult%C3%A4t_4_Wahlvorschl%C3%A4ge_IR-Wahlen_2021.pdf

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Der Wahlzeitraum für die Wahlen zum Fakultätsrat (FKR), zum Akademischen 
Senat (AS), zum erweiterten Akademischen Senat (eAS), des Kuratoriums 
(KU) und der Mitglieder  der  Frauenbeiräte (FB) der nebenberuflichen 
Frauenbeauftragten (nFA) der Fakultäten ist vom

**16. bis 18. Februar 2021, jeweils von 10 bis 15 Uhr (Dienstag, 
Mittwoch, Donnerstag)**

Die Wahlvorschläge für diese Wahlen werden nach dem 11. Januar 2021 
bekannt gegeben.

Die Wahllokale und weitere Fristen können den jeweiligen 
Bekanntmachungen entnommen werden.
* [Wahl der 
Institutsräte](https://www.tu-berlin.de/fileadmin/ref23/ZWV/ZWV_2012/Bekanntmachungen_2019/Wahlbekanntmachung_Institutsratswahlen_WS_2020_2021_Aushang.pdf)
* [Wahlen zum FKR, AS, eAS, 
KU](https://www.tu-berlin.de/fileadmin/ref23/ZWV/ZWV_2012/Bekanntmachungen_2019/Wahlbekanntmachung_AS_EAS_FAK_KU_Feburar_2021_Aushang.pdf)
* [Wahlen der FB der 
nFA](https://www.tu-berlin.de/fileadmin/ref23/ZWV/ZWV_2012/Bekanntmachungen_2019/Wahlbekanntmachung_Frauenbeiraete_2021_Aushang.pdf)


## Briefwahl

Da bei der Urnenwahl durch die Hygienevorschriften mit einem deutlich 
höheren Zeitaufwand gerechnet werden muss, kann es sinnvoll sein, 
Briefwahl für die jeweiligen Termine zu beantragen. Die entsprechenden 
Anträge können bei Zentralen Wahlvorstand heruntergeladen werden:

* [Briefwahlantrag zur Wahl der 
Institutsräte](https://www.tu-berlin.de/fileadmin/ref23/ZWV/ZWV_2012/Formulare_2012/Briefwahlantrag_Institutsr%C3%A4te_2021_ausf%C3%BCllbar.pdf)
* [Briefwahlantrag zu den Wahlen zum FKR, AS, eAS, KU, 
FBnFA](https://www.tu-berlin.de/fileadmin/ref23/ZWV/ZWV_2012/Formulare_2012/Briefwahlantrag_Fakult%C3%A4ten__AS__EAS__KU__Frauenbeir%C3%A4te_2021_ausf%C3%BCllbar.pdf)

Da die TU Berlin sich dagegen entschieden hat, Wahlbenachrichtigungen 
per Post zu versenden, ist die Beantragung etwas umständlich: Zuerst 
muss der obige Antrag ausgedruckt werden, dann handschriftlich 
unterschrieben werden und dann an der Wahlvorstand gesendet werden. Die 
Briefwahlanträge können dieses mal jedoch als Scan auch digital 
übermittelt werden. Wichtig ist die „echte“ handschriftliche 
Unterschrift auf dem Dokument. Mehr Informationen zur [Briefwahl im WiSe 
2020/2021](https://www.tu-berlin.de/fileadmin/ref23/ZWV/ZWV_2012/Bekanntmachungen_2019/Hinweise_Wahlen_im_Wintersemester_2020_21_Aushang.pdf).

Die Briefwahl sollte mindestens 8 Tage vor dem Ende der Wahl beantragt 
werden. Dieses Mal jedoch am besten deutlich früher.

TU Berlin
Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstandes
Sekr. K 35
Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin

Fax: +49 030 314 23915
E-Mail: K3-TB-Wahlamt at win.tu-berlin.de

Ihr bekommt dann vom Wahlvorstand die Briefwahlunterlagen zugeschickt. 
Das Porto für den Rückumschlag übernimmt die TU Berlin. Wenn ihr also 
euren Antrag per E-Mail sendet (oder per Hauspost oder direkt im H 2507 
abgebt) kommen keine Kosten für die Post auf euch zu.


## Gremien die zur Wahl stehen

Die Aufgaben und Besetzung der meisten Gremien sind in der [Grundordnung 
der TU 
Berlin](https://www.tu-berlin.de/fileadmin/ref23/Rechtsvorschriften/Grundordnung_TUB_20.09.2018.pdf) 
festgelegt. Durch die „Erprobungsklausel“ (§ 7a BerlHG) weichen diese 
teilweise erheblich von den gleichnamigen Gremien im BerlHG ab.

In den Gremien in denen mehrere Mitgliedergruppen  vertreten sind, haben 
die Hochschullehrenden immer einen Sitz mehr als alle anderen 
Mitgliedergruppen zusammen. Trotzdem können Studierende die 
Entscheidungsfindung in diesen Gremien beeinflussen. Außerdem gibt es im 
FKR und im AS beratende Kommissionen in denen Studierende  die Hälfte 
aller Sitze inne haben. Es gibt eine [grafische Übersicht aller Gremien 
an der TU 
Berlin](https://www.tu-berlin.de/fileadmin/ref23/ZWV/TUB_Gremien%C3%BCbersicht.pdf).

**Je mehr Studierende an der Wahl teilnehmen, um so höher ist die 
Akzeptanz bei den anderen Mitgliedergruppen, insbesondere bei den 
Hochschullehrenden.**


### Institutsräte (IR)

Eine Fakultät gliedert sich üblicherweise in Institute (auch WE: 
Wissenschaftliche Einrichtung). An vielen Fakultäten sind die 
verschiedenen Studiengänge jeweils einem Institut zugeordnet – an der 
Fakultät IV nicht. Zu den Aufgaben des Institutsrats zählen damit eher 
Organisationsangelenheiten (Personalplanung, Strukturplanung, 
Entwicklungsplanung, sowie Mittelverteilung und Stellungnahmen), aber 
auch die Wahl des Vorsitzes (auch GD: Geschäftsführende:r Direktor:in), 
zur Führung des Tagesgeschäfts.

Die Struktur der Institute an der Fakultät IV soll mittelfristig 
verändert werden. Vllt. ist das bereits die letzte Wahl in dieser Struktur.


### Fakultätsrat (FKR)

Der Fakultätsrat (auch Fachbereichsrat) ist das höchste Gremium einer 
Fakultät. Hier werden Zulassungs- und Zugangsordnungen, Studien- und 
Prüfungsordnungen, sowie Modulbeschreibungen verabschiedet. Er befasst 
sich außerdem auch mit Personal-, Haushalts- und Forschungsfragen. Im 
FKR werden die Mitglieder der Prüfungsausschüsse durch ihre jeweiligen 
Mitgliedergruppen benannt. Außerdem wählt der FKR die Mitglieder von 
Gemeinsamen Kommissionen für Studiengänge mit anderen Fakultäten und 
Universitäten.

Website: 
https://www.eecs.tu-berlin.de/menue/einrichtungen/gremien/fakultaetsrat/


#### Ausbildungskommission (AK)

Die Ausbildungskommission ist eine ständige beratende Kommission des 
Fakultätsrats. Hier werden sämtliche Themen, die Studium und Lehre an 
der Fakultät betreffen (Zugangs- und Zulassungsordnungen, Studien- und 
Prüfungsordnungen, Modulbeschreibungen, Lehraufträge, sowie 
Lehrevaluationen oder Probleme in Modulen oder in der 
Studienorganisation), vor dem Fakultätsrat besprochen. Die die 
Mitglieder der AK werden durch ihre Mitgliedergruppe im FKR benannt, die 
Studierenden stellen dabei die Hälfte der Sitze (6).

Website: 
https://www.eecs.tu-berlin.de/ausbildungskommission/v_menue/ausbildungskommission/


### Akademischer Senat (AS)

Der Akademische Senat entscheidet als zentrales Gremium der TU Berlin 
über die Regelungen für Lehre, Studium und Prüfungen (bspw. die 
AllgStuPO) und Zulassungsquoten und -verfahren (QuoSa, AuswahlSa). 
Desweiteren werden neue Studiengänge durch den AS eingerichtet, bei 
bestehenden Studiengängen nimmt der AS Stellung zu den Prüfungs- und 
Studienordnungen. Auch zu Berufungsvorschlägen der Fakultäten nimmt der 
AS Stellung. Außerdem beschließt er die Hochschulentwicklungs- und 
Ausstattungspläne und die Frauenförderrichtlinien.

Website: https://www.tu-berlin.de/asv/menue/gremien/akademischer_senat/


#### Kommission für Studium und Lehre (LSK)

Die LSK ist eine ständige beratenden Kommission des Akademischen Senats 
– also soetwas wie die AK auf Uniebene. Die LSK hat 12 Mitglieder, wovon 
6 Studierende sind. Die anderen Mitgliedergruppen sind mit je 2 Personen 
in der LSK vertreten. Neben den Stellungnamen zu Anfragen des AS bzgl. 
Studium und Lehre (Ordnungen, Einrichtung und Einstellung von 
Studiengängen), Begutachtet und empfiehlt die LSK auch 
Studienreformprojekte und Projektwerkstätten. Die LSK ist federführend 
beim Entwurf von Leitlinien für die Studiengangsentwicklung und der 
Akkreditierung.

Website: 
https://www.tu-berlin.de/asv/menue/gremien/kommissionen_des_as/kommission_fuer_lehre_und_studium/


### Erweiterter Akademischer Senat (eAS)

Der erweiterte Akademische Senat besteht aus den Mitgliedern des 
Akademischen Senats und in selben Verhältnis den weiteren 
stellvertretenden Personen auf den Listen. Damit nehmen insgesamt 10 
Studierende Sitze im eAS war.

Der eAS ist für die Verabschiedung der Grundordnung der TU Berlin, sowie 
für Stellungnahmen zum Rechenschaftsbericht des oder der Präsident:in 
und zu „Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung“ zuständig.

Bis jetzt ist der eAS auch für die Wahl der oder des Präsident:in und 
der Vizepräsident:innen zuständig. Durch eine gerade laufende Änderung 
der Grundordnung soll dies in Zukunft durch den Wahlkonvent geschehen, 
der sich aus gleich vielen Mitgliedern der Mitgliedergruppen 
zusammensetzt („Viertelparität“). Damit wären dann 15 Studierende im 
Wahlkonvent stimmberechtigt.

Website: https://www.tu-berlin.de/asv/menue/gremien/erweiterter_as/


### Kuratorium

Das Kuratorium wird gerne als der „Aufsichtsrat“ der TU Berlin 
bezeichnet (inwieweit das eine sinnige Bezeichnung ist, müssen wohl 
andere™ entscheiden …). Es soll die Verknüpfung von Universität und 
Gesellschaft festigen. Deshalb drehen sich die Aufgaben hauptsächlich um 
Stellungnahmen und die Aufsicht über die Universität. Es entscheidet 
jedoch auch über den Haushaltsplan und verabschiedet Leitlinien zur 
Haushalts- und Wirtschaftsführung, ist zuständig für die grobe Struktur 
der Universität und wählt die oder den Kanzler:in aus.

Das Kuratorium besteht mehrheitlich aus „Persönlichkeiten des 
öffentlichen Lebens“ (6), dem für Universitäten zuständigen Mitglied des 
Berliner Senats und jeweils einem Mitglied aus den jeweiligen 
Mitgliedergruppen der TU Berlin (4). Die Studierenden der TU Berlin 
wählen also 1 Person in das Kuratorium.

Auch wenn sich das Kuratorium recht weit weg anhört: Über das Kuratorium 
wurden viele strukturelle Änderungen an der TU Berlin angeschoben, 
darunter die Erhöhung der Gehälter der studentischen Hilfskräfte (SHK) 
und die Erhaltung von studentischen Freiräumen an der TU Berlin.

Website: https://www.tu-berlin.de/asv/menue/gremien/kuratorium/


### Frauenbeiräte der nebenberuflichen  Frauenbeauftragten der Fakultäten

An den Fakultäten der TU Berlin gibt es nebenberufliche 
Frauenbeauftragte und stellvertretende nebenberufliche 
Frauenbeauftragte. Diese werden vom jeweiligen Frauenbeirat der Fakultät 
gewählt. Der Frauenbeirat besteht aus 4 Frauen aller Mitgliedergruppen: 
Hochschullehrerin, akademische Mitarbeiterin, Mitarbeiterin und 
Studentin. Neben der Wahl der nebenberuflichen Frauenbeauftragten (NFA) 
sowie der stellvertretenden NFA, arbeitet der Frauenbeirat zusammen mit 
den Frauenbeauftragten an unterschiedlichen Themen inklusive Austausch 
und Beratung zu aktuellen Themen an der Fakultät, wie dem 
Frauenförderplan, neue und laufende Projekte und vieles mehr.

Website der Frauenbeauftragten: 
https://www.eecs.tu-berlin.de/frauenbeauftragte/v_menue/frauenbeauftragte/

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Viele Grüße
Kaufi & die Freitagsrunde



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