[fopen] Gremienwahlen an der TU Berlin im Januar und Februar
Kaufi
kaufi at freitagsrunde.org
Mon Dec 14 16:23:51 CET 2020
Heyho fOpen,
im Januar und Februar finden an der TU Berlin die Wahlen der
Akademischen Selbstverwaltung statt.
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**Inhalt:** Termine, **Briefwahl**, Informationen zu den Gremien
**Lesezeit:** 2 min (+ 5 min Gremieninfos)
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## Termine
Der Wahltag für die Wahlen zu den Institutsräten ist der
**14. Januar 2021, von 10 bis 15 Uhr (Donnerstag), im Wahllokal MAR
0.001 (oder per Briefwahl)**
Unter tuPORT → Kachel „Bescheide und Bescheinigungen“ → „Bescheinigung
für Gremienwahlen“ steht in welchem Institut und an welcher Fakultät ihr
wahlberechtigt seid.
Die Freitagsrunde tritt in folgenden Instituten auf folgenden Listen an:
### Institut für Telekommunikationssysteme (3433)
**Liste 1** mit Darwin und anderen
### Institut für Technische Informatik und Mikroelektronik (3434)
**Liste 2** mit Melissa, Mathias und Kai
### Institut für Softwaretechnik und Theoretische Informatik (3435)
**Liste 1 Freitagsrunde** mit Kaufi (Daniel), Carsten und noch ein paar
anderen
### Institut für Wirtschaftsinformatik und Quantitative Methoden (3436)
Liste **Freitagsrunde** mit Diana und Gereon
Alle Wahlvorschläge findet ihr in:
https://www.tu-berlin.de/fileadmin/ref23/ZWV/ZWV_2021/Institutsratswahlen_2021_Wahlvorschl%C3%A4ge/Fakult%C3%A4t_4_Wahlvorschl%C3%A4ge_IR-Wahlen_2021.pdf
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Der Wahlzeitraum für die Wahlen zum Fakultätsrat (FKR), zum Akademischen
Senat (AS), zum erweiterten Akademischen Senat (eAS), des Kuratoriums
(KU) und der Mitglieder der Frauenbeiräte (FB) der nebenberuflichen
Frauenbeauftragten (nFA) der Fakultäten ist vom
**16. bis 18. Februar 2021, jeweils von 10 bis 15 Uhr (Dienstag,
Mittwoch, Donnerstag)**
Die Wahlvorschläge für diese Wahlen werden nach dem 11. Januar 2021
bekannt gegeben.
Die Wahllokale und weitere Fristen können den jeweiligen
Bekanntmachungen entnommen werden.
* [Wahl der
Institutsräte](https://www.tu-berlin.de/fileadmin/ref23/ZWV/ZWV_2012/Bekanntmachungen_2019/Wahlbekanntmachung_Institutsratswahlen_WS_2020_2021_Aushang.pdf)
* [Wahlen zum FKR, AS, eAS,
KU](https://www.tu-berlin.de/fileadmin/ref23/ZWV/ZWV_2012/Bekanntmachungen_2019/Wahlbekanntmachung_AS_EAS_FAK_KU_Feburar_2021_Aushang.pdf)
* [Wahlen der FB der
nFA](https://www.tu-berlin.de/fileadmin/ref23/ZWV/ZWV_2012/Bekanntmachungen_2019/Wahlbekanntmachung_Frauenbeiraete_2021_Aushang.pdf)
## Briefwahl
Da bei der Urnenwahl durch die Hygienevorschriften mit einem deutlich
höheren Zeitaufwand gerechnet werden muss, kann es sinnvoll sein,
Briefwahl für die jeweiligen Termine zu beantragen. Die entsprechenden
Anträge können bei Zentralen Wahlvorstand heruntergeladen werden:
* [Briefwahlantrag zur Wahl der
Institutsräte](https://www.tu-berlin.de/fileadmin/ref23/ZWV/ZWV_2012/Formulare_2012/Briefwahlantrag_Institutsr%C3%A4te_2021_ausf%C3%BCllbar.pdf)
* [Briefwahlantrag zu den Wahlen zum FKR, AS, eAS, KU,
FBnFA](https://www.tu-berlin.de/fileadmin/ref23/ZWV/ZWV_2012/Formulare_2012/Briefwahlantrag_Fakult%C3%A4ten__AS__EAS__KU__Frauenbeir%C3%A4te_2021_ausf%C3%BCllbar.pdf)
Da die TU Berlin sich dagegen entschieden hat, Wahlbenachrichtigungen
per Post zu versenden, ist die Beantragung etwas umständlich: Zuerst
muss der obige Antrag ausgedruckt werden, dann handschriftlich
unterschrieben werden und dann an der Wahlvorstand gesendet werden. Die
Briefwahlanträge können dieses mal jedoch als Scan auch digital
übermittelt werden. Wichtig ist die „echte“ handschriftliche
Unterschrift auf dem Dokument. Mehr Informationen zur [Briefwahl im WiSe
2020/2021](https://www.tu-berlin.de/fileadmin/ref23/ZWV/ZWV_2012/Bekanntmachungen_2019/Hinweise_Wahlen_im_Wintersemester_2020_21_Aushang.pdf).
Die Briefwahl sollte mindestens 8 Tage vor dem Ende der Wahl beantragt
werden. Dieses Mal jedoch am besten deutlich früher.
TU Berlin
Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstandes
Sekr. K 35
Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin
Fax: +49 030 314 23915
E-Mail: K3-TB-Wahlamt at win.tu-berlin.de
Ihr bekommt dann vom Wahlvorstand die Briefwahlunterlagen zugeschickt.
Das Porto für den Rückumschlag übernimmt die TU Berlin. Wenn ihr also
euren Antrag per E-Mail sendet (oder per Hauspost oder direkt im H 2507
abgebt) kommen keine Kosten für die Post auf euch zu.
## Gremien die zur Wahl stehen
Die Aufgaben und Besetzung der meisten Gremien sind in der [Grundordnung
der TU
Berlin](https://www.tu-berlin.de/fileadmin/ref23/Rechtsvorschriften/Grundordnung_TUB_20.09.2018.pdf)
festgelegt. Durch die „Erprobungsklausel“ (§ 7a BerlHG) weichen diese
teilweise erheblich von den gleichnamigen Gremien im BerlHG ab.
In den Gremien in denen mehrere Mitgliedergruppen vertreten sind, haben
die Hochschullehrenden immer einen Sitz mehr als alle anderen
Mitgliedergruppen zusammen. Trotzdem können Studierende die
Entscheidungsfindung in diesen Gremien beeinflussen. Außerdem gibt es im
FKR und im AS beratende Kommissionen in denen Studierende die Hälfte
aller Sitze inne haben. Es gibt eine [grafische Übersicht aller Gremien
an der TU
Berlin](https://www.tu-berlin.de/fileadmin/ref23/ZWV/TUB_Gremien%C3%BCbersicht.pdf).
**Je mehr Studierende an der Wahl teilnehmen, um so höher ist die
Akzeptanz bei den anderen Mitgliedergruppen, insbesondere bei den
Hochschullehrenden.**
### Institutsräte (IR)
Eine Fakultät gliedert sich üblicherweise in Institute (auch WE:
Wissenschaftliche Einrichtung). An vielen Fakultäten sind die
verschiedenen Studiengänge jeweils einem Institut zugeordnet – an der
Fakultät IV nicht. Zu den Aufgaben des Institutsrats zählen damit eher
Organisationsangelenheiten (Personalplanung, Strukturplanung,
Entwicklungsplanung, sowie Mittelverteilung und Stellungnahmen), aber
auch die Wahl des Vorsitzes (auch GD: Geschäftsführende:r Direktor:in),
zur Führung des Tagesgeschäfts.
Die Struktur der Institute an der Fakultät IV soll mittelfristig
verändert werden. Vllt. ist das bereits die letzte Wahl in dieser Struktur.
### Fakultätsrat (FKR)
Der Fakultätsrat (auch Fachbereichsrat) ist das höchste Gremium einer
Fakultät. Hier werden Zulassungs- und Zugangsordnungen, Studien- und
Prüfungsordnungen, sowie Modulbeschreibungen verabschiedet. Er befasst
sich außerdem auch mit Personal-, Haushalts- und Forschungsfragen. Im
FKR werden die Mitglieder der Prüfungsausschüsse durch ihre jeweiligen
Mitgliedergruppen benannt. Außerdem wählt der FKR die Mitglieder von
Gemeinsamen Kommissionen für Studiengänge mit anderen Fakultäten und
Universitäten.
Website:
https://www.eecs.tu-berlin.de/menue/einrichtungen/gremien/fakultaetsrat/
#### Ausbildungskommission (AK)
Die Ausbildungskommission ist eine ständige beratende Kommission des
Fakultätsrats. Hier werden sämtliche Themen, die Studium und Lehre an
der Fakultät betreffen (Zugangs- und Zulassungsordnungen, Studien- und
Prüfungsordnungen, Modulbeschreibungen, Lehraufträge, sowie
Lehrevaluationen oder Probleme in Modulen oder in der
Studienorganisation), vor dem Fakultätsrat besprochen. Die die
Mitglieder der AK werden durch ihre Mitgliedergruppe im FKR benannt, die
Studierenden stellen dabei die Hälfte der Sitze (6).
Website:
https://www.eecs.tu-berlin.de/ausbildungskommission/v_menue/ausbildungskommission/
### Akademischer Senat (AS)
Der Akademische Senat entscheidet als zentrales Gremium der TU Berlin
über die Regelungen für Lehre, Studium und Prüfungen (bspw. die
AllgStuPO) und Zulassungsquoten und -verfahren (QuoSa, AuswahlSa).
Desweiteren werden neue Studiengänge durch den AS eingerichtet, bei
bestehenden Studiengängen nimmt der AS Stellung zu den Prüfungs- und
Studienordnungen. Auch zu Berufungsvorschlägen der Fakultäten nimmt der
AS Stellung. Außerdem beschließt er die Hochschulentwicklungs- und
Ausstattungspläne und die Frauenförderrichtlinien.
Website: https://www.tu-berlin.de/asv/menue/gremien/akademischer_senat/
#### Kommission für Studium und Lehre (LSK)
Die LSK ist eine ständige beratenden Kommission des Akademischen Senats
– also soetwas wie die AK auf Uniebene. Die LSK hat 12 Mitglieder, wovon
6 Studierende sind. Die anderen Mitgliedergruppen sind mit je 2 Personen
in der LSK vertreten. Neben den Stellungnamen zu Anfragen des AS bzgl.
Studium und Lehre (Ordnungen, Einrichtung und Einstellung von
Studiengängen), Begutachtet und empfiehlt die LSK auch
Studienreformprojekte und Projektwerkstätten. Die LSK ist federführend
beim Entwurf von Leitlinien für die Studiengangsentwicklung und der
Akkreditierung.
Website:
https://www.tu-berlin.de/asv/menue/gremien/kommissionen_des_as/kommission_fuer_lehre_und_studium/
### Erweiterter Akademischer Senat (eAS)
Der erweiterte Akademische Senat besteht aus den Mitgliedern des
Akademischen Senats und in selben Verhältnis den weiteren
stellvertretenden Personen auf den Listen. Damit nehmen insgesamt 10
Studierende Sitze im eAS war.
Der eAS ist für die Verabschiedung der Grundordnung der TU Berlin, sowie
für Stellungnahmen zum Rechenschaftsbericht des oder der Präsident:in
und zu „Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung“ zuständig.
Bis jetzt ist der eAS auch für die Wahl der oder des Präsident:in und
der Vizepräsident:innen zuständig. Durch eine gerade laufende Änderung
der Grundordnung soll dies in Zukunft durch den Wahlkonvent geschehen,
der sich aus gleich vielen Mitgliedern der Mitgliedergruppen
zusammensetzt („Viertelparität“). Damit wären dann 15 Studierende im
Wahlkonvent stimmberechtigt.
Website: https://www.tu-berlin.de/asv/menue/gremien/erweiterter_as/
### Kuratorium
Das Kuratorium wird gerne als der „Aufsichtsrat“ der TU Berlin
bezeichnet (inwieweit das eine sinnige Bezeichnung ist, müssen wohl
andere™ entscheiden …). Es soll die Verknüpfung von Universität und
Gesellschaft festigen. Deshalb drehen sich die Aufgaben hauptsächlich um
Stellungnahmen und die Aufsicht über die Universität. Es entscheidet
jedoch auch über den Haushaltsplan und verabschiedet Leitlinien zur
Haushalts- und Wirtschaftsführung, ist zuständig für die grobe Struktur
der Universität und wählt die oder den Kanzler:in aus.
Das Kuratorium besteht mehrheitlich aus „Persönlichkeiten des
öffentlichen Lebens“ (6), dem für Universitäten zuständigen Mitglied des
Berliner Senats und jeweils einem Mitglied aus den jeweiligen
Mitgliedergruppen der TU Berlin (4). Die Studierenden der TU Berlin
wählen also 1 Person in das Kuratorium.
Auch wenn sich das Kuratorium recht weit weg anhört: Über das Kuratorium
wurden viele strukturelle Änderungen an der TU Berlin angeschoben,
darunter die Erhöhung der Gehälter der studentischen Hilfskräfte (SHK)
und die Erhaltung von studentischen Freiräumen an der TU Berlin.
Website: https://www.tu-berlin.de/asv/menue/gremien/kuratorium/
### Frauenbeiräte der nebenberuflichen Frauenbeauftragten der Fakultäten
An den Fakultäten der TU Berlin gibt es nebenberufliche
Frauenbeauftragte und stellvertretende nebenberufliche
Frauenbeauftragte. Diese werden vom jeweiligen Frauenbeirat der Fakultät
gewählt. Der Frauenbeirat besteht aus 4 Frauen aller Mitgliedergruppen:
Hochschullehrerin, akademische Mitarbeiterin, Mitarbeiterin und
Studentin. Neben der Wahl der nebenberuflichen Frauenbeauftragten (NFA)
sowie der stellvertretenden NFA, arbeitet der Frauenbeirat zusammen mit
den Frauenbeauftragten an unterschiedlichen Themen inklusive Austausch
und Beratung zu aktuellen Themen an der Fakultät, wie dem
Frauenförderplan, neue und laufende Projekte und vieles mehr.
Website der Frauenbeauftragten:
https://www.eecs.tu-berlin.de/frauenbeauftragte/v_menue/frauenbeauftragte/
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Viele Grüße
Kaufi & die Freitagsrunde
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