[fopen] Nachholprüfungen Juni/Juli (Forts.) | StudienberatungAtHome | Überbrückungshilfen | Protestdemo | BAföG | Fristen | Rückmeldung | Beurlaubung | Teilzeitstudium

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Wed Jun 17 01:18:24 CEST 2020


Heyho fOpen

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**Inhalt:** Nachholprüfungen Juni/Juli | StudienberatungAtHome | 
Überbrückungshilfen des BMBF | Demo zu Notfonds für Studierende | BAföG 
|  Fristen | Rückmeldung | Beurlaubung | Teilzeitstudium

**Lesezeit:** locker 10 Minuten

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## Weitere Hinweise zu den Nachholprüfungen im Juni/Juli

Die Nachholprüfungen sind in vollem Gange. Dabei sind immer mal wieder 
Fragen, insbesondere zu den Hygienevorschriften, aufgekommen. Auf einige 
haben wir vom Referat Prüfungen Antworten bekommen. Im Laufe dieser 
Woche soll es dazu auch noch ein Schreiben für alle Studierenden geben.

### Masken

Zugelassen sind alle nach der Eindämmungsverordnung erlauben Textilien, 
die Mund und Nase bedecken. Also auch Tücher und Schals. Empfohlen 
werden allerdings mehrlagige Stoff- oder Papiermasken. Diese haben einen 
besseren Tragekomfort und verrutschen nicht so einfach. Aus Masken mit 
Auslassventil soll verzichtet werden, da der Fremdschutz verringert ist. 
Masken, die bei der Benutzung starke Geräusche entwickeln, wie Masken 
mit eingebautem Filter sind nicht erlaubt.

Die Maske muss unabhängig von der Länge der Prüfung durchgängig getragen 
werden. Sie darf allerdings zum Essen oder Trinken kurz abgenommen 
werden. Auch der Wechsel einer durchfeuchteten Maske ist erlaubt. Es 
wird empfohlen mehrere Masken mitzuführen. Tragt auf jeden Fall eine 
Maske, wenn ihr mit Leuten sprecht.

### Umsetzung der Abstands- und Hygienevorgaben

Die Verletzung der Abstands- und Hygienevorgaben berechtigt die 
Prüfungsaufsicht, Maßnahmen zur Wiederherstellung der Vorgaben zu 
ergreifen. Als letztes Mittel kann ein Raumverweis und damit ein Abbruch 
der Prüfung erfolgen. Über die Bewertung einer abgebrochenen Prüfung 
kann nach § 51 Absatz 1 AllgStuPO [^1] nur der zuständige 
Prüfungsausschuss entscheiden.

Weitere Hinweise stehen in der letzten [fOpen-Mail vom 29. 
Mai](https://lists.freitagsrunde.org/pipermail/fopen/2020-May/000949.html).

### Prüfungslast

Die LandesAstenKonferenz (LAK) fordert für die Prüfungen während der 
Pandemie-Maßnahmen Freiversuche zu ermöglichen, um den Prüfungsdruck und 
die erschwerten Prüfungsbedingungen auszugleichen. In der [Mitteilung 
vom 15. Juni](https://lak-berlin.de/node/961) könnt ihr weitere 
Vorschläge der LAK zur Verringerung der Prüfungslast lesen.


## StudienberatungAtHome | Angebote der Studienberatung im Juni/Juli

Die Allgemeine Studienberatung der TU Berlin hat ihr Angebot bereits 
teilweise auf die neue Website der TU Berlin umgezogen. Das Angebot 
StudienberatungAtHome mit Online-Seminaren zu verschiedenen Themen und 
deren Anmeldung findet ihr jetzt unter:

https://www.tu.berlin/studienberatung/beratung/studienberatung/studienberatungathome/

Mit dabei sind unter anderem Online-Seminare zum Thema

„Prokrastination – Warum schiebe ich auf und wie fange ich an?“
Am 23. Juni,
um 12 Uhr.
Anmeldung: 
https://www.tu.berlin/studienberatung/beratung/studienberatung/studienberatungathome/prokrastination/

„Prüfungsangst – was tun?“
Am 1. Juli,
um 16 Uhr.
Anmeldung: 
https://www.tu.berlin/studienberatung/beratung/studienberatung/studienberatungathome/pruefungsangst/


## Ab 16. Juni | Überbrückungshilfen des BM für Bildung und Forschung

Seit dem **16. Juli 2020** kann auf der Seite

https://www.überbrückungshilfe-studierende.de/

monatlich eine „Überbrückungshilfe“ von höchstens 500 EUR beantragt 
werden. Die Bearbeitung beginnt aus „technischen Gründen“ erst am **25. 
Juni 2020**. Apropos technische Gründe: Die Seite hatte zumindest beim 
Start erhebliche Stabilitätsprobleme.

* [Informationen zu den Überbrückungshilfen beim AStA TU 
Berlin](https://asta.tu-berlin.de/aktuelles/corona-notfond-bundes-zuschuss-f-r-studierende-akuter-notlage-kann-ab-16-juni-2020)
* [Informationen zu den Überbrückungshilfen bei Studis 
Online](https://www.studis-online.de/studienfinanzierung/corona-zuschuss.php)

Wenn ihr die sogenannten Überbrückungshilfen für nicht ausreichend 
haltet, könnt ihr euch an der folgenden Protestaktion beteiligen.


## 20. Juni | „Eine Milliarde für eine Million – Studi-Hilfe jetzt!“

Das Bündnis Solidarsemester ruft zu einer Demonstration unter dem Motto 
„Eine Milliarde für eine Million – Studi-Hilfe jetzt!“ auf.

Am 20. Juni 2020,
um 14 Uhr,
Washingtonplatz (Berlin Hauptbahnhof)

[Mehr zur 
Demo](https://www.facebook.com/events/s/eine-milliarde-fur-eine-millio/186598576047649/)


## BAföG-Verlängerung für das Wintersemester 2020/2021

Wenn euer Bewilligungszeitraum für BAföG am 30. September 2020 endet, 
sollte der Folgeantrag bereits jetzt gestellt werden. Das BAföG-Amt und 
Studierendenwerk empfehlen eine frühzeitige Antragstellung, um eine 
Zahlungsunterbrechung zu vermeiden: http://berlin-bafoeg.de


## Veränderte Fristen zum Wintersemester 2020/2021

Das **Ende der Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Bachelor- und 
Masterstudiengänge**, sowie Bewerbungen für beruflich qualifizierte 
Bewerber:innen (§ 19 AllgStuPO [^1], § 11 BerlHG) wurde vom 15. Juli 
2020 auf den **20. August 2020** verlängert. Diese und weitere Fristen, 
wie Semester- und Vorlesungsstart finden sich in der [aktuellen 
Übersicht zu Fristen und 
Terminen](https://www.tu.berlin/studieren/bewerben-und-einschreiben/fristen-termine/).

Einen, leider etwas vagen, Ausblick auf das kommende Wintersemester gibt 
die [Pressemitteilung der Berliner Landeskonferenz der Rektoren und 
Präsidenten (LKRP) und der Senatskanzlei – Wissenschaft und 
Forschung](https://www.tu.berlin/nachrichtendetails/berliner-hochschulen-streben-eine-mischung-aus-digitaler-lehre-und-praesenzlehrbetrieb-an/).


## Bis 20. Juli | Rückmeldung

Wer zum Wintersemester eingeschrieben bleiben möchte muss sich **bis zum 
20. Juli 2020** zurückmelden. Dafür müssen die Semesterbeiträge 
rechtzeitig und vollständig auf das Konto der TU Berlin überwiesen werden.

Die Bankverbindung und den Verwendungszweck findet ihr auf 
[tuPORT](https://tuport.sap.tu-berlin.de/), in der App 
„Zahlungsübersicht“. **Die Semesterbeiträge müssen überwiesen werden**, 
eine Barzahlung oder eine Einzahlung über den Kassenautomaten der TU 
Berlin ist nicht möglich. Es wird empfohlen die Überweisung etwa 5 Tage 
vor dem letztmöglichen Termin anzuweisen, damit sie pünktlich eingeht.

* [Mehr Informationen zur 
Rückmeldung](https://www.tu.berlin/studieren/studienorganisation/rueckmeldung-und-co/)
* [Zusammensetzung und Höhe der 
Semesterbeiträge](https://www.tu.berlin/studierendensekretariat/mountpoint-fuer-themen-a-z/semesterbeitraege/)

Wenn ihr Probleme habt, den Beitrag zum Semesterticket zu bezahlen, 
könnt ihr **[einen Zuschuss zum Semesterticket 
beantragen](https://asta.tu-berlin.de/semtix/zuschuss)**. Außerdem könnt 
ihr euch in der [BAföG- und Sozialberatung des 
AStA](https://asta.tu-berlin.de/service/sozialberatung) oder bei der 
[Sozialberatung des 
Studierendenwerks](https://www.stw.berlin/beratung.html#jump_beratung) 
Hilfe holen.

Wenn ihr das kommende Semester für mehr als 3 Monate nicht im Bereich 
ABC seid oder ein Urlaubssemester macht, könnt ihr euch **[vom 
Semesterticket befreien 
lassen](https://asta.tu-berlin.de/semtix/befreiung)**.

**Beachtet die Hinweise zu den Fristen.** Die meisten Antragsfristen 
enden in der Regel mit der Rückmeldefrist (20. Juli 2020). Im Rahmen der 
Pandemie-Bestimmungen kann es sein, das Fristen nachträglich verlängert 
werden, um besser auf Härtefälle eingehen zu können. Schaut also öfter 
mal auf die Fristen.

Falls ihr die Rückmeldung bis zum 20. Juli 2020 verpasst habt, könnt ihr 
euch noch bis zum Ende des Semesters (30. September 2020) zurückmelden. 
In diesem Fall kommt noch eine Strafgebühr von 19,94 EUR dazu. Seit 
einiger Zeit müssen sich auch Promotionsstudierende rechtzeitig 
zurückmelden, sie sind nicht mehr von der Strafgebühr ausgenommen.

Ihr könnt im Rahmen der Rückmeldung über das Campus Center eure 
Wahlberechtigung für das folgende Semester ändern. Das ist insbesondere 
dann sinnvoll, wenn auf eurer Studienbescheinigung in der Zeile 
„Wahlberechtigt für:“ beim Institut die Nummer 9999 steht. Im 
Wintersemester sollen voraussichtlich sowohl die Wahlen zu den 
Institutsräten, den Fakultätsräten, zum Akademischen Senat, zum 
Kuratorium, zu den Frauenbeiräten als auch zum Studierendenparlament 
durchgeführt werden – das sind so ziemlich alle Wahlen, die überhaupt an 
der TU Berlin durchgeführt werden.

Mit dem Beginn der Rückmeldefrist könnt ihr ggf. eine Beurlaubung oder 
ein Teilzeitstudium beantragen. Während der Beurlaubung oder im 
Teilzeitstudium besteht u.U. die Möglichkeit [Leistungen nach ALG II 
(„Hartz 
IV“)](https://asta.tu-berlin.de/aktuelles/hartz-4-als-darlehen-f-r-studierende-musterantrag-hartz-4-as-a-loan-for-students-model) 
zu beantragen.


## Beurlaubung für das Wintersemester 2020/2021

Ihr seid nächstes Semester studienbedingt gar nicht an der Uni oder 
schon länger erkrankt und könnt deshalb gerade eh nicht an 
Lehrveranstaltungen der TU Berlin teilnehmen? Vielleicht ist eine 
[Beurlaubung](https://www.tu.berlin/studieren/studienorganisation/themen-a-z/beurlaubung/) 
sinnvoll.

Mögliche Gründe für eine Beurlaubung sind beispielsweise: ein 
Studienaufenthalt im Ausland – die Absolvierung eines Praktikums – 
eigene Krankheit – die Geburt eines Kindes – Krankheit/Pflege eines 
Kindes oder einer zu betreuenden Person – Betreuung eines Kindes 
innerhalb der ersten 6 Lebensjahre für maximal 3 Jahre.

Mehr Informationen dazu findet ihr unter der oben angegeben Website und 
unter § 22 der AllgStuPO [^1]. Insbesondere erfahrt ihr, welche Anträge 
ihr wo stellen müsst und wie sich die Beiträge zum Semester an der TU 
Berlin verändern. Die Beurlaubung hat [Auswirkungen auf Fristen von 
Prüfungen](https://www.tu.berlin/pruefungen/besondere-pruefungssituationen/).

**Wer beurlaubt ist, erhält in dieser Zeit kein BAföG (Inland). Außerdem 
schließen die meisten momentan aufgesetzten Notfonds beurlaubte 
Studierende aus.**

Die Beurlaubung kann frühestens mit der Rückmeldung und spätestens 4 
Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit beantragt werden. Wenn Gründe für 
eine Beurlaubung später eintreten, kann ein Antrag auch nach dieser 
Frist genehmigt werden.


## Teilzeitstudium

Mögliche Gründe für ein 
[Teilzeitstudium](https://www.tu.berlin/studieren/studienorganisation/themen-a-z/teilzeitstudium/) 
sind: Berufstätigkeit – Pflege und Erziehung eines Kindes im Alter von 
bis zu 10 Jahren – Pflege pflegebedürftiger naher Angehöriger im Sinne 
des Pflegezeitgesetzes – eine Behinderung macht ein Teilzeitstudium 
erforderlich – eigene Schwangerschaft – Wahrnehmung eines Mandats eines 
Organs der Hochschule, der Studierendenschaft oder des Studierendenwerks 
Berlin – sonstige schwerwiegenden Gründe.

Mehr Informationen dazu findet ihr unter der oben angegeben Website und 
unter § 23 der AllgStuPO [^1]. Insbesondere erfahrt ihr, welche Anträge 
ihr wo stellen müsst. Die Semesterbeiträge sind bei Teilzeitstudium in 
voller Höhe zu Zahlen, aber es dürfen nur die Hälfte der vorgesehenen 
Leistungspunkte belegt werden.

**Das Teilzeitstudium hat Auswirkung auf alle Zahlungen, die ein 
Vollzeitstudium voraussetzen (bspw. BAföG). Außerdem schließen die 
meisten momentan aufgesetzten Notfonds Teilzeitstudierende aus.**

Das Teilzeitstudium kann bis zum Ende des Semesters für das folgende 
Semester beantragt werden.

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Viele Grüße
Kaufi & die Freitagsrunde
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[^1]: 
https://gitlab.tubit.tu-berlin.de/freitagsrunde/lesefassungen/raw/master/ASPO/DE/AllgStuPO.pdf



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