[fopen] Nachholprüfungen Juni/Juli (Forts.) | StudienberatungAtHome | Überbrückungshilfen | Protestdemo | BAföG | Fristen | Rückmeldung | Beurlaubung | Teilzeitstudium
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kaufi at freitagsrunde.org
Wed Jun 17 01:18:24 CEST 2020
Heyho fOpen
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**Inhalt:** Nachholprüfungen Juni/Juli | StudienberatungAtHome |
Überbrückungshilfen des BMBF | Demo zu Notfonds für Studierende | BAföG
| Fristen | Rückmeldung | Beurlaubung | Teilzeitstudium
**Lesezeit:** locker 10 Minuten
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## Weitere Hinweise zu den Nachholprüfungen im Juni/Juli
Die Nachholprüfungen sind in vollem Gange. Dabei sind immer mal wieder
Fragen, insbesondere zu den Hygienevorschriften, aufgekommen. Auf einige
haben wir vom Referat Prüfungen Antworten bekommen. Im Laufe dieser
Woche soll es dazu auch noch ein Schreiben für alle Studierenden geben.
### Masken
Zugelassen sind alle nach der Eindämmungsverordnung erlauben Textilien,
die Mund und Nase bedecken. Also auch Tücher und Schals. Empfohlen
werden allerdings mehrlagige Stoff- oder Papiermasken. Diese haben einen
besseren Tragekomfort und verrutschen nicht so einfach. Aus Masken mit
Auslassventil soll verzichtet werden, da der Fremdschutz verringert ist.
Masken, die bei der Benutzung starke Geräusche entwickeln, wie Masken
mit eingebautem Filter sind nicht erlaubt.
Die Maske muss unabhängig von der Länge der Prüfung durchgängig getragen
werden. Sie darf allerdings zum Essen oder Trinken kurz abgenommen
werden. Auch der Wechsel einer durchfeuchteten Maske ist erlaubt. Es
wird empfohlen mehrere Masken mitzuführen. Tragt auf jeden Fall eine
Maske, wenn ihr mit Leuten sprecht.
### Umsetzung der Abstands- und Hygienevorgaben
Die Verletzung der Abstands- und Hygienevorgaben berechtigt die
Prüfungsaufsicht, Maßnahmen zur Wiederherstellung der Vorgaben zu
ergreifen. Als letztes Mittel kann ein Raumverweis und damit ein Abbruch
der Prüfung erfolgen. Über die Bewertung einer abgebrochenen Prüfung
kann nach § 51 Absatz 1 AllgStuPO [^1] nur der zuständige
Prüfungsausschuss entscheiden.
Weitere Hinweise stehen in der letzten [fOpen-Mail vom 29.
Mai](https://lists.freitagsrunde.org/pipermail/fopen/2020-May/000949.html).
### Prüfungslast
Die LandesAstenKonferenz (LAK) fordert für die Prüfungen während der
Pandemie-Maßnahmen Freiversuche zu ermöglichen, um den Prüfungsdruck und
die erschwerten Prüfungsbedingungen auszugleichen. In der [Mitteilung
vom 15. Juni](https://lak-berlin.de/node/961) könnt ihr weitere
Vorschläge der LAK zur Verringerung der Prüfungslast lesen.
## StudienberatungAtHome | Angebote der Studienberatung im Juni/Juli
Die Allgemeine Studienberatung der TU Berlin hat ihr Angebot bereits
teilweise auf die neue Website der TU Berlin umgezogen. Das Angebot
StudienberatungAtHome mit Online-Seminaren zu verschiedenen Themen und
deren Anmeldung findet ihr jetzt unter:
https://www.tu.berlin/studienberatung/beratung/studienberatung/studienberatungathome/
Mit dabei sind unter anderem Online-Seminare zum Thema
„Prokrastination – Warum schiebe ich auf und wie fange ich an?“
Am 23. Juni,
um 12 Uhr.
Anmeldung:
https://www.tu.berlin/studienberatung/beratung/studienberatung/studienberatungathome/prokrastination/
„Prüfungsangst – was tun?“
Am 1. Juli,
um 16 Uhr.
Anmeldung:
https://www.tu.berlin/studienberatung/beratung/studienberatung/studienberatungathome/pruefungsangst/
## Ab 16. Juni | Überbrückungshilfen des BM für Bildung und Forschung
Seit dem **16. Juli 2020** kann auf der Seite
https://www.überbrückungshilfe-studierende.de/
monatlich eine „Überbrückungshilfe“ von höchstens 500 EUR beantragt
werden. Die Bearbeitung beginnt aus „technischen Gründen“ erst am **25.
Juni 2020**. Apropos technische Gründe: Die Seite hatte zumindest beim
Start erhebliche Stabilitätsprobleme.
* [Informationen zu den Überbrückungshilfen beim AStA TU
Berlin](https://asta.tu-berlin.de/aktuelles/corona-notfond-bundes-zuschuss-f-r-studierende-akuter-notlage-kann-ab-16-juni-2020)
* [Informationen zu den Überbrückungshilfen bei Studis
Online](https://www.studis-online.de/studienfinanzierung/corona-zuschuss.php)
Wenn ihr die sogenannten Überbrückungshilfen für nicht ausreichend
haltet, könnt ihr euch an der folgenden Protestaktion beteiligen.
## 20. Juni | „Eine Milliarde für eine Million – Studi-Hilfe jetzt!“
Das Bündnis Solidarsemester ruft zu einer Demonstration unter dem Motto
„Eine Milliarde für eine Million – Studi-Hilfe jetzt!“ auf.
Am 20. Juni 2020,
um 14 Uhr,
Washingtonplatz (Berlin Hauptbahnhof)
[Mehr zur
Demo](https://www.facebook.com/events/s/eine-milliarde-fur-eine-millio/186598576047649/)
## BAföG-Verlängerung für das Wintersemester 2020/2021
Wenn euer Bewilligungszeitraum für BAföG am 30. September 2020 endet,
sollte der Folgeantrag bereits jetzt gestellt werden. Das BAföG-Amt und
Studierendenwerk empfehlen eine frühzeitige Antragstellung, um eine
Zahlungsunterbrechung zu vermeiden: http://berlin-bafoeg.de
## Veränderte Fristen zum Wintersemester 2020/2021
Das **Ende der Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Bachelor- und
Masterstudiengänge**, sowie Bewerbungen für beruflich qualifizierte
Bewerber:innen (§ 19 AllgStuPO [^1], § 11 BerlHG) wurde vom 15. Juli
2020 auf den **20. August 2020** verlängert. Diese und weitere Fristen,
wie Semester- und Vorlesungsstart finden sich in der [aktuellen
Übersicht zu Fristen und
Terminen](https://www.tu.berlin/studieren/bewerben-und-einschreiben/fristen-termine/).
Einen, leider etwas vagen, Ausblick auf das kommende Wintersemester gibt
die [Pressemitteilung der Berliner Landeskonferenz der Rektoren und
Präsidenten (LKRP) und der Senatskanzlei – Wissenschaft und
Forschung](https://www.tu.berlin/nachrichtendetails/berliner-hochschulen-streben-eine-mischung-aus-digitaler-lehre-und-praesenzlehrbetrieb-an/).
## Bis 20. Juli | Rückmeldung
Wer zum Wintersemester eingeschrieben bleiben möchte muss sich **bis zum
20. Juli 2020** zurückmelden. Dafür müssen die Semesterbeiträge
rechtzeitig und vollständig auf das Konto der TU Berlin überwiesen werden.
Die Bankverbindung und den Verwendungszweck findet ihr auf
[tuPORT](https://tuport.sap.tu-berlin.de/), in der App
„Zahlungsübersicht“. **Die Semesterbeiträge müssen überwiesen werden**,
eine Barzahlung oder eine Einzahlung über den Kassenautomaten der TU
Berlin ist nicht möglich. Es wird empfohlen die Überweisung etwa 5 Tage
vor dem letztmöglichen Termin anzuweisen, damit sie pünktlich eingeht.
* [Mehr Informationen zur
Rückmeldung](https://www.tu.berlin/studieren/studienorganisation/rueckmeldung-und-co/)
* [Zusammensetzung und Höhe der
Semesterbeiträge](https://www.tu.berlin/studierendensekretariat/mountpoint-fuer-themen-a-z/semesterbeitraege/)
Wenn ihr Probleme habt, den Beitrag zum Semesterticket zu bezahlen,
könnt ihr **[einen Zuschuss zum Semesterticket
beantragen](https://asta.tu-berlin.de/semtix/zuschuss)**. Außerdem könnt
ihr euch in der [BAföG- und Sozialberatung des
AStA](https://asta.tu-berlin.de/service/sozialberatung) oder bei der
[Sozialberatung des
Studierendenwerks](https://www.stw.berlin/beratung.html#jump_beratung)
Hilfe holen.
Wenn ihr das kommende Semester für mehr als 3 Monate nicht im Bereich
ABC seid oder ein Urlaubssemester macht, könnt ihr euch **[vom
Semesterticket befreien
lassen](https://asta.tu-berlin.de/semtix/befreiung)**.
**Beachtet die Hinweise zu den Fristen.** Die meisten Antragsfristen
enden in der Regel mit der Rückmeldefrist (20. Juli 2020). Im Rahmen der
Pandemie-Bestimmungen kann es sein, das Fristen nachträglich verlängert
werden, um besser auf Härtefälle eingehen zu können. Schaut also öfter
mal auf die Fristen.
Falls ihr die Rückmeldung bis zum 20. Juli 2020 verpasst habt, könnt ihr
euch noch bis zum Ende des Semesters (30. September 2020) zurückmelden.
In diesem Fall kommt noch eine Strafgebühr von 19,94 EUR dazu. Seit
einiger Zeit müssen sich auch Promotionsstudierende rechtzeitig
zurückmelden, sie sind nicht mehr von der Strafgebühr ausgenommen.
Ihr könnt im Rahmen der Rückmeldung über das Campus Center eure
Wahlberechtigung für das folgende Semester ändern. Das ist insbesondere
dann sinnvoll, wenn auf eurer Studienbescheinigung in der Zeile
„Wahlberechtigt für:“ beim Institut die Nummer 9999 steht. Im
Wintersemester sollen voraussichtlich sowohl die Wahlen zu den
Institutsräten, den Fakultätsräten, zum Akademischen Senat, zum
Kuratorium, zu den Frauenbeiräten als auch zum Studierendenparlament
durchgeführt werden – das sind so ziemlich alle Wahlen, die überhaupt an
der TU Berlin durchgeführt werden.
Mit dem Beginn der Rückmeldefrist könnt ihr ggf. eine Beurlaubung oder
ein Teilzeitstudium beantragen. Während der Beurlaubung oder im
Teilzeitstudium besteht u.U. die Möglichkeit [Leistungen nach ALG II
(„Hartz
IV“)](https://asta.tu-berlin.de/aktuelles/hartz-4-als-darlehen-f-r-studierende-musterantrag-hartz-4-as-a-loan-for-students-model)
zu beantragen.
## Beurlaubung für das Wintersemester 2020/2021
Ihr seid nächstes Semester studienbedingt gar nicht an der Uni oder
schon länger erkrankt und könnt deshalb gerade eh nicht an
Lehrveranstaltungen der TU Berlin teilnehmen? Vielleicht ist eine
[Beurlaubung](https://www.tu.berlin/studieren/studienorganisation/themen-a-z/beurlaubung/)
sinnvoll.
Mögliche Gründe für eine Beurlaubung sind beispielsweise: ein
Studienaufenthalt im Ausland – die Absolvierung eines Praktikums –
eigene Krankheit – die Geburt eines Kindes – Krankheit/Pflege eines
Kindes oder einer zu betreuenden Person – Betreuung eines Kindes
innerhalb der ersten 6 Lebensjahre für maximal 3 Jahre.
Mehr Informationen dazu findet ihr unter der oben angegeben Website und
unter § 22 der AllgStuPO [^1]. Insbesondere erfahrt ihr, welche Anträge
ihr wo stellen müsst und wie sich die Beiträge zum Semester an der TU
Berlin verändern. Die Beurlaubung hat [Auswirkungen auf Fristen von
Prüfungen](https://www.tu.berlin/pruefungen/besondere-pruefungssituationen/).
**Wer beurlaubt ist, erhält in dieser Zeit kein BAföG (Inland). Außerdem
schließen die meisten momentan aufgesetzten Notfonds beurlaubte
Studierende aus.**
Die Beurlaubung kann frühestens mit der Rückmeldung und spätestens 4
Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit beantragt werden. Wenn Gründe für
eine Beurlaubung später eintreten, kann ein Antrag auch nach dieser
Frist genehmigt werden.
## Teilzeitstudium
Mögliche Gründe für ein
[Teilzeitstudium](https://www.tu.berlin/studieren/studienorganisation/themen-a-z/teilzeitstudium/)
sind: Berufstätigkeit – Pflege und Erziehung eines Kindes im Alter von
bis zu 10 Jahren – Pflege pflegebedürftiger naher Angehöriger im Sinne
des Pflegezeitgesetzes – eine Behinderung macht ein Teilzeitstudium
erforderlich – eigene Schwangerschaft – Wahrnehmung eines Mandats eines
Organs der Hochschule, der Studierendenschaft oder des Studierendenwerks
Berlin – sonstige schwerwiegenden Gründe.
Mehr Informationen dazu findet ihr unter der oben angegeben Website und
unter § 23 der AllgStuPO [^1]. Insbesondere erfahrt ihr, welche Anträge
ihr wo stellen müsst. Die Semesterbeiträge sind bei Teilzeitstudium in
voller Höhe zu Zahlen, aber es dürfen nur die Hälfte der vorgesehenen
Leistungspunkte belegt werden.
**Das Teilzeitstudium hat Auswirkung auf alle Zahlungen, die ein
Vollzeitstudium voraussetzen (bspw. BAföG). Außerdem schließen die
meisten momentan aufgesetzten Notfonds Teilzeitstudierende aus.**
Das Teilzeitstudium kann bis zum Ende des Semesters für das folgende
Semester beantragt werden.
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Viele Grüße
Kaufi & die Freitagsrunde
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[^1]:
https://gitlab.tubit.tu-berlin.de/freitagsrunde/lesefassungen/raw/master/ASPO/DE/AllgStuPO.pdf
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