[fopen] Änderungen der AllgStuPO, Wartungsarbeiten tuPORT, Kulanzantrag bei fehlender Rückmeldung (bis 11.11.), Anmeldefrist Teilzeitstudium & Beurlaubung (15.11.), Infos aus dem SoSe 2024

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Mon Nov 4 17:13:08 CET 2024


Heyho fOpen,

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https://hackmd.freitagsrunde.org/s/fopen-202411004_allgstupo-2023_teilzeitstudium_semtix-datenschutz

**Inhalt:** Änderungen der AllgStuPO, Wartungsarbeiten tuPORT, 
Kulanzantrag bei fehlender Rückmeldung (bis 11. November), Anmeldefrist 
Teilzeitstudium und Beurlaubung (15. November), Infos aus dem 
Sommersemester 2024

**Lesezeit:** 10 Minuten (…, weil das ja klar ist.)

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## Seit 19. Oktober | Änderungen in der Allgemeinen Studien- und 
Prüfungsordnung der TU Berlin (AllgStuPO)

Am 18. Oktober 2024 wurden die jüngsten Änderungen der Ordnung zur 
Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO) im 
Amtlichen Mitteilungsblatt der TU Berlin (AMBl. TU) veröffentlicht 
[^ambltu28/2024]. Die Änderungen sind am 19. Oktober 2024 in Kraft getreten.

Es gibt außerdem eine offizielle Lesefassung, die die Änderungen auf die 
Neufassung aus dem Jahr 2021 anwendet [^ambltu29/2024] und damit den 
aktuellen Stand der AllgStuPO enthält. Es gibt auch eine Lesefassung der 
Freitagsrunde [^allgstupo2024], die Links und Anmerkungen enthält. Eine 
englische Übersetzung der offiziellen Lesefassung wurde noch nicht 
veröffentlicht.

Neben der Korrektur von Fehlern in der früheren Ordnung, lag das 
Hauptaugenmerk der Änderungen auf der Umsetzung von Auflagen der 
Senatsverwaltung bzgl. der Umsetzung von elektronischen 
Prüfungsformaten, insbesondere den daraus folgenden 
datenschutzrechtlichen Bestimmungen, sowie der Umsetzung von Regelungen, 
die sich aus den Novellen des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) von 
2021 bis 2024 ergeben haben. Diese Betreffen insbesondere Regelungen zum 
Studienstatus, Regelungen zur guten wissenschaftlichen Praxis und dem 
Umgang mit Täuschungen sowie das Angebot weiterer Prüfungsversuche. 
Daneben wurden Vorschriften umstrukturiert, damit bedeutende Regelungen 
besser auffindbar sind. Hierdurch kann beim überfliegenden Lesen der 
Eindruck entstehen, dass Regelungen weggefallen sind. In den meisten 
Fällen wurden sie jedoch lediglich verschoben.


### Ausgewählte Änderungen im Überblick

Alle Änderungen können in [^ambltu28/2024] nachvollzogen werden.

#### Aktualisierung der Meldeadresse

In § 32 Rückmeldung wird nun erwartet, dass im Falle eines Umzugs bis 
spätestens zur nächsten Rückmeldung der Universität die neue Adresse 
mitgeteilt wird. Auch wenn hier explizit auf mögliche Folgen gemäß 
Bundesmeldegesetz hingewiesen wird, ändert das wohl nichts an aktuell 
existierenden Praktiken. Insbesondere könnt ihr auch mit Wohnsitz 
außerhalb von Berlin oder Brandenburg an der TU Berlin studieren. 
Hintergrund für diese Regelung ist letztlich der Länderfinanzausgleich …

#### Teilzeitstudium

In § 34 Teilzeitstudium fällt die Pflicht zur Begründung weg. Außerdem 
ist der Erwerb von Leistungspunkten je Semester nicht mehr beschränkt. 
Diese Änderungen folgen aus der Öffnung des Teilzeitstudium durch die 
Novelle des BerlHG 2021.

#### Ordnungsrecht

In § 43 Exmatrikulation ist ein Verweis auf Ordnungsrecht im BerlHG 
enthalten, das 2024 mit § 16 BerlHG wieder eingeführt wurde.

#### Nachteilsausgleich

In § 48 wurde neu die Antragsberechtigung für einen Nachteilsausgleich 
definiert, um vorrangig zu Lehrveranstaltungen zugelassen werden zu 
können. Eine Bescheinigung über diese Antragsberechtigung erhaltet ihr 
vom Prüfungsausschuss (siehe § 50 Absatz 5 Nummer 1).

Der § 67 Nachteilsausgleich/Mutterschutz Absatz 1 hat eine neue Struktur 
bekommen, die die Gründe und Betroffenengruppen für Nachteilsausgleiche 
klarer fasst und Absatz 3 schließt nun auch gebärende nicht-weibliche 
Personen ein.

#### Anmeldung von Zusatzmodulen

Laut § 49 Zusatzmodul können diese nun auch wieder bis zum Ablegen der 
letzten Prüfungsleistung angemeldet werden. Auf dem Zeugnis erscheinen 
abgelegte Zusatzmodule allerdings nur, wenn die Note dieser Module vor 
dem Erstellen des Zeugnis beim Referat Prüfungen eingetroffen sind.

#### Widersprüche gegen Entscheidungen des Prüfungsausschuss

In § 50 Prüfungsausschuss wird die Möglichkeit ablehnende Beschlüsse dem 
gesamten Prüfungsausschuss zur Entscheidung vorzulegen nun explizit 
hervorgehoben (vgl. § 50 Absatz 7 AllgStuPO). Sollte die Entscheidung 
nur von der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses getroffen worden sein, 
wird diese zuerst gefragt.

#### Erlaubte Hilfsmittel bei Prüfungen

In § 52 Prüfungen wird die Notwendigkeit, eine Liste der zugelassenen 
Hilfsmittel für Prüfungen festzulegen, auf sämtliche Prüfungen erweitert.

#### Online-Prüfungen

An vielen Stellen umfangreich geregelt sind nun elektronische Prüfungen 
und Online-Prüfungen. Neben allgemeinen Definitionen beinhalten diese 
auch Hinweise zum Datenschutz und zu Wahlmöglichkeiten, falls keine 
Teilnahme an einer Online-Prüfung gewünscht ist.

#### Anerkennung von Modulen aus dem Ausland

Mit § 61 Anerkennung ist nun endlich wieder eine sinnvolle Ergänzung von 
Modulen in Wahlpflichtbereichen möglich. Dazu muss das an einer anderen 
Universität belegte Modul zu den in einem Wahlpflichtbereich definierten 
Kompetenzen passen. Dies erleichtert Auslandsaufenthalte deutlich, da 
nun nicht mehr zwangsweise für das Learning Agreement ein äquivalentes 
Modul der TU Berlin gefunden werden muss.

#### Abmeldung von Portfolioprüfungen

In § 63 Prüfungsan- und -abmeldung ist die Frist zur Abmeldung von 
Portfolioprüfungen wieder auf 1 Tag verkürzt worden. Leider steht das in 
der kürzlich versendeten E-Mail zu Prüfungen im Wintersemester 2024/2025 
des Referats Prüfungen (`[TUB: Studium] Informationen des Referats 
Prüfungen für Studierende / Information for Students from the 
Examination Office` [^emailibwise20242025]) noch falsch.

#### Prüfungstermine

In § 65 Prüfungstermin ist nun geregelt, dass für jede Terminprüfung und 
für jedes als Terminprüfung angebotene Prüfungselement mindestens zwei 
Termine zur freien Auswahl angeboten werden müssen. Der zweite Termin 
kann dabei auf den Wiederholungstermin fallen. Damit bleibt die 
bisherige Praxis bestehen, die seit der BerlHG-Novelle von 2021 
übergangsweise eingeführt wurde.

#### Rügeobliegenheit

Mit § 64a wurde die sogenannte Rügeobliegenheit (hoffentlich) etwas 
besser sichtbar gemacht. Diese Regelung befand sich vorher etwas 
versteckt in § 64 AllgStuPO.

#### Einsichtnahme

In § 66 Einsicht wird geregelt, dass die Dauer der Einsicht „angemessen“ 
sein muss. Damit sollten™ sehr kurze Einsichten der Vergangenheit angehören.

#### Einspruch gegen die Prüfungsbewertung

Mit § 69 Gegenvorstellung Absatz 7 besteht nun die Möglichkeit vor dem 
Prüfungsausschuss Einspruch gegen die Entscheidung der Prüfenden 
einzulegen. Außerdem kann der Prüfungsausschuss bei Verfahrensfehlern im 
Prüfungs- und Gegenvorstellungsverfahren die Prüfungsergebnisse aufheben 
oder weitere Prüfende zur Bewertung bestellen.

#### Nachprüfung

In § 70 Nachprüfung, Wiederholung von Modulprüfungen Absatz 2 wird die 
aus dem früheren § 53 Schriftliche Prüfungen bekannte Möglichkeit der 
unverzüglichen mündlichen Nachprüfung nun für alle Prüfungsformen 
geöffnet. Mit dieser Nachprüfung können sich Studierende im Falle des 
Bestehens dieser von einer 5,0 auf eine 4,0 verbessern.

#### Vierter Prüfungsversuch

In § 70 Nachprüfung, Wiederholung von Modulprüfungen Absatz 5 werden die 
bisher übergangsweise eingeführten Regelungen zum vierten 
Prüfungsversuch festgeschrieben. Die neue Anzahl der Prüfungsversuche 
sind eine Folge der BerlHG-Novelle von 2021.

#### Täuschungen

Der § 71 Täuschungen wurde komplett neu gefasst und beinhaltet nun einen 
detaillierten Prozess, wie mit dem Verdacht auf Täuschungen umgegangen 
werden soll. In diesem Zuge wurde § 71a Softwarelösungen zur Erkennung 
von Textidentität und § 71b Störung einer Prüfung ausgefasst, um diese 
besser sichtbar zu machen.


[^ambltu28/2024]: 
https://www.static.tu.berlin/fileadmin/www/10002457/K3-AMBl/AMBl_2024/Amtliches_Mitteilungsblatt_Nr._28_vom_18.10.2024.pdf
[^ambltu29/2024]: 
https://www.static.tu.berlin/fileadmin/www/10002457/K3-AMBl/AMBl_2024/Amtliches_Mitteilungsblatt_Nr._29_vom_30.10.2024.pdf
[^allgstupo2024]: 
https://git.tu-berlin.de/lesefassungen/latex-pdf/-/raw/main/ASPO/DE/AllgStuPO.pdf
[^emailibwise20242025]: 
https://www.static.tu.berlin/fileadmin/www/10002461/Pruefungsamt/Informationsbriefe/Informationen_Wintersemester_24_25_Studierende.pdf


## 4. bis 8. November | Kein Zugriff auf tuPORT

Auf Grund von Wartungsarbeiten steht vom 4. bis voraussichtlich zum 8. 
November tuPORT nicht zur Verfügung. Damit ist kein Zugriff auf die 
Notenübersicht in QISPOS, Anträge wie Teilzeitstudium oder 
Urlaubssemester, Bescheinigungen, Passwort-Updates, persönliche 
Telefonnummern und ähnliches möglich.

- 
https://www.tu.berlin/studierendensekretariat/nachrichtendetails/verlaengerung-der-wartungsarbeiten-am-tu-portal-bis-voraussichtlich-dienstag-dem-13062023-1600-uhr


## Bis 11. November | Kulanzregelung: Widerruf der Exmatrikulation zum 
Wintersemester 2024/2025 bei fehlender oder unvollständiger Rückmeldung

In diesem Semester besteht die Möglichkeit bis zum 11. November 2024 
mittels eines Kulanzantrags gegen eine „Exmatrikulation vom Amts wegen“ 
durch fehlende oder unvollständige Rückmeldung vorzugehen.

Wenn ihr euch durch verspätete Überweisung der Gebühren und Beiträge 
oder durch fehlende Nachweise nicht korrekt zurückmelden konntet, dann 
solltet ihr vor ein paar Tagen einen Exmatrikulationsbescheid über 
tuPORT erhalten haben. Der Hinweis auf diesen Bescheid wird nur per 
E-Mail versendet, ihr erhaltet keinen Brief.

Den entsprechenden Bescheid könnt ihr in tuPORT einsehen. Der Bescheid 
wird meistens dem vorigen  Semester zugeordnet, weil die Exmatrikulation 
zum Ende des jeweiligen Semesters datiert wird. Deshalb müsst ihr 
wahrscheinlich erst den  korrekten Filter in der Übersicht für Bescheide 
und Bescheinigungen in tuPORT einstellen, um den Bescheid zu finden.

Für die formgerechte Beantragung müssen erst die Voraussetzungen für die 
Rückmeldung erfüllt werden. In den meisten Fällen ist das die 
vollständige Zahlung der Gebühren und Beiträge sowie der Strafgebühr.

Manchmal müssen auch Dokumente nachgereicht werden. Die fehlenden 
Voraussetzung sollten in tuPORT angezeigt werden, normalerweise wird 
auch gleich die Strafgebühr hinzugerechnet – prüft das aber 
vorsichtshalber selbst nochmal.

Der entsprechende Antrag muss eigenhändig unterschrieben werden und an 
die im folgenden Link festgelegte E-Mail-Adresse gesendet werden. Es 
werden nur Anträge bearbeitet, deren Voraussetzungen erfüllt wurden und 
die spätestens am 11. November 2024 eingehen.

PS: Fragt am Besten auch mal bei Freund:innen nach, von denen ihr wisst, 
dass sie seeehr verpeilt sind oder, dass es ihnen im Rückmeldezeitraum 
nicht so gut ging, ob sie sich zurück gemeldet haben. mit dem 
Kulanzverfahren lässt sich das gerade noch recht gut retten.

- 
https://www.tu.berlin/studierendensekretariat/themen-a-z/exmatrikulation/bitte-um-kulanz
- 
https://www.tu.berlin/en/studierendensekretariat/topics-a-z/termination-of-enrollment-exmatriculation/request-for-goodwill


## 15. November | Antragsfrist für die Beantragung von Beurlaubung und 
Teilzeitstudium

Am 15. November 2024 endet die Antragsfrist für die Beantragung einer 
Beurlaubung [^beurlaubung] oder die Beantragung eines Teilzeitstudiums 
[^teilzeitstudium]. Bei der
Beurlaubung ist auch eine spätere Frist möglich, wenn die Gründe (bspw. 
Erkrankung, Schwangerschaft) erst später eingetreten sind.

Weitere studienbezogene Fristen könnt ihr dem entsprechenden Amtlichen 
Mitteilungsblatt [^fristen] entnehmen.

[^beurlaubung]:
https://www.tu.berlin/studieren/studienorganisation/themen-a-z/beurlaubung
[^teilzeitstudium]:
https://www.tu.berlin/studieren/studienorganisation/themen-a-z/teilzeitstudium
[^fristen]: 
https://www.static.tu.berlin/fileadmin/www/10002457/K3-AMBl/AMBl_2024/Amtliches_Mitteilungsblatt_Nr._26_vom_18.09.2024.pdf

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… was im Sommersemester 2024 so passiert ist.


## Semesterticket Datenschutzvorfall (April)

[Surprised_Pikachu.jpg]

Aus dem Semesterticket-Portal wurden von etwa einem siebtel der 
Studierenden die Kombination von Matrikelnummer und Geburtsdatum 
erbeutet. Wenig überraschend mittels eines Brute-Force-Angriffs, der 
vermutlich nicht mal sonderlich elaboriert war, da Matrikelnummern stark 
mit einer Altersspanne und somit dem Geburtsdatum korrelieren.

Als schönes I-Tüpfelchen war es kurzzeitig auch möglich das 
Semesterticket nur mit der Matrikelnummer abzurufen (Sicherheitslücke):

https://rgwohlbold.de/2024/ride-ticketing/


## Semesterticket jetzt mit Shibboleth und 2FA (Mai)

Damit die Anmeldung für das Semesterticket „noch sicherer“ ist (zu 
bisherigen Sicherheit s. o.), läuft die Anmeldung im 
Semesterticket-Portal nun mit 2FA-Shibboleth.


## Seit 16. Mai | VPN nur noch mit 2FA

Seit dem 16. Mai kann das TU-VPN nur noch mit 
Zwei-Faktor-Authentisierung genutzt werden. Dafür wurde der VPN auf 
WebAuth umgestellt.

Entgegen der Darstellung in den Anleitungen der ZECM ist eine Nutzung 
des Cisco-Secure-Clients nicht notwendig. Unter Linux könnt ihr 
beispielsweise weiterhin NetworkManager-openconnect verwenden:
https://wiki.archlinux.org/title/OpenConnect#Single_Sign-On_(SSO)_with_WebAuth_and_Anyconnect

Informationen der ZECM:
- 
https://www.tu.berlin/campusmanagement/nachrichtendetails/verbesserung-der-informationssicherheit-und-des-datenschutzes-durch-zwei-faktor-authentisierung-am-vpn
- https://www.tu.berlin/campusmanagement/angebot/vpn-mit-cisco-anyconnect


## TEL bleibt bis auf Weiteres geschlossen

Das TEL wird frühstens™ in 7 Jahren wieder eröffnet. Die Löschanlage ist 
marode und muss komplett erneuert werden.

Es bleibt offen, ob sich das TEL zum nächsten BER entwickelt …

- 
https://www.tu.berlin/nachrichtendetails/telefunken-hochhaus-auf-unbestimmte-zeit-geschlossen


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Viele Grüße
Kaufi, Gereon, Anton & die Freitagsrunde



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