[Fak4-Infoliste] Re: Auswahlverfahren

Felix Schwarz scfe at cs.tu-berlin.de
Sam Mar 8 21:29:53 CET 2003


Hallo,
   
noch ein Nachtrag zu den Auswahlverfahren: Im Juli 2000 gab es einen
Artikel in der TU-Intern zu Auswahlverfahren [1]:
> Auswahlgespräche möglich
> Die Berliner Universitäten können ab dem Wintersemester 2000/2001
> einen Teil ihrer Studienplätze, die dem so genannten lokalen Numerus
> clausus unterliegen, per Auswahlgespräch vergeben. Des weiteren
> wurden die Zulassungsbestimmungen für ausländische Bewerber
> gesetzlich festgelegt. (...)

> Während der Gesetzgeber zunächst eine Quote von 50 Prozent in
> Erwägung gezogen hatte, sollen nun lediglich 20 Prozent der Bewerber
> in Auswahlgesprächen von den Universitäten zugelassen werden. (...)

> Das neue Hochschulzulassungsgesetz schreibt den Hochschulen die
> Kriterien für die Auswahlgespräche vor. Sie sollen Aufschluss über
> den Grad der Qualifikation und die Motivation des Bewerbers geben.
> Eine Abweichung von den im Hochschulzulassungsgesetz formulierten
> Kriterien oder die besondere Berücksichtigung von Noten einzelner
> Fächer des Abiturzeugnisses ist ausdrücklich nicht zulässig. (...)

> An der TU Berlin wird es sobald keine Auswahlgespräche geben, so
> Wolfgang Meyer vom Referat für Studienangelegenheiten. "Die Quote
> von 20 Prozent steht in keinem Verhältnis zu dem Verwaltungsaufwand,
> der auf die Fachbereiche zukommen würde. Das lohnt sich einfach
> nicht." Die TU Berlin, die die Möglichkeit von Auswahlgesprächen
> durchaus befürwortet, hatte sich seinerzeit für eine Quote von bis
> zu 100 Prozent ausgesprochen. (...)

[1] http://www.tu-berlin.de/presse/tui/00jul/auswahl.htm

-- 
Felix