[Fak4-Infoliste] Auswahlverfahren
Felix Schwarz
scfe at cs.tu-berlin.de
Sam Mar 8 20:28:37 CET 2003
Hallo,
gestern kam die Frage auf, ob man bei den Auswahlverfahren nicht auch
auf das bekannte "first come - first serve" zurückgreifen könnte.
Meine Antwort: Nein, das geht nicht. Nach dem Berliner
Hochschulzulassungsgesetz in der aktuellen Fassung ist nach § 8
vorgeschrieben, dass ein Auswahlverfahren auf Grund der Qualifikation,
der vorherigen Berufsausbildung, einem Auswahlgespräch oder einem
Verfahren erfolgen muss, das diese Verfahren beliebig miteinander
kombiniert. Bei Vergabe nach den obigen Verfahren darf die Wartezeit
mit berücksichtigt werden.
Auswahlverfahren sind also kein grundsätzliches Problem, jedoch
beschränkt §8 Absatz 2 Satz 1 die Auswahl nach Auswahlverfahren auf
max. 20% der Plätze. Der Rest muss im Verhältnis 60:40 nach Grad der
Qualifikation bzw. Wartezeit vergeben werden. (§ 8 Abs 2 Satz 2).
Wenn man es also durchrechnet, dürfen wir in der Informatik max. 60
Plätze per Auswahlgesprächen vergeben, nicht wirklich beeindruckend.
Letztlich läuft es für mich also auf die klassische Frage hinaus:
NC oder nicht?
--
Felix