[Fak4-Infoliste] Rückmeldegebühren in BaWü verfassungswidrig
Felix Schwarz
scfe at cs.tu-berlin.de
Mit Mar 19 18:42:58 CET 2003
Hallo,
das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die
Rückmeldegebühren in Höhe von 100 DM in BaWü verfassungswidrig sind.
Aus Zeitmangel habe ich den genauen Text noch nicht lesen können,
jedoch als Information zunächst einmal die Pressemitteilung und die
Leitsätze des Urteils:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/bverfg_cgi/pressemitteilungen/frames/bvg23-03
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/frames/ls20030319_2bvl000998
Ob das Urteil Auswirkungen auf die TU bzw. das restliche Bundesgebiet
haben wird, darüber kann ich erst nach Durchsicht des Urteils
spekulieren, es könnte aber sein, dass in BaWü einfach spezielle
Vorschriften gelten, die so halt nicht gesetzeskonform sind, in
anderen Ländern jedoch "besser" gestaltet wurden.
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Felix