[fopen] Rückmeldung bis 3. März, Wahloption, Einzelarbeitsplätze in der BIB, Schließzeiten, FAQ Studienfinanzierung, Pilotprojekt kostenlose Menstruationsprodukte

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Mon Feb 27 21:29:34 CET 2023


Heyho fOpen,

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**Inhalt:** Rückmeldung, Wahloption, Einzelarbeitsplätze in der BIB, 
Schließzeiten, FAQ Studienfinanzierung, Pilotprojekt kostenlose 
Menstruationsprodukte

**Lesezeit:** gut 5 Minuten

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## Bis 3. März | Rückmeldung zum Sommersemester 2023 nicht vergessen

Nach etwas Hin- und Her, wir schrieben in einer früheren [letzten 
E-Mail](https://lists.freitagsrunde.org/pipermail/fopen/2023-January/001010.html) 
dazu, steht nun ein Rückmeldetermin fest: es ist der 3. März 2023. 
Danach ist noch bis zum 31. März 2023 möglich, sich zurück zu melden, 
allerdings muss dann zusätzlich die Strafgebühr in Höhe von EUR 19,94 
überwiesen werden.

Eine gute Nachricht ist, dass die von der Studierendenschaft mit der 
zuständigen Senatsverwaltung ausgehandelten Vergünstigungen nun für alle 
Studierenden gelten und direkt von den Beiträge und Gebühren abgezogen 
werden, ohne dass es einer Rückerstattung bedarf. Apropos 
Rückerstattung: laut Studierendensekretariat gibt es immer noch 
Studierende, die ihre Rückzahlung vom 9-Euro-Ticket im Sommersemester 
2022 nicht veranlasst haben:

- 
https://www.tu.berlin/studierendensekretariat/nachrichtendetails/9-eur-ticket-erstattung-der-semesterticketbeitraege-ab-sofort-moeglich


### Wahl der Wahloption

Mit der Immatrikulation könnt ihr, im Rahmen der Studiengangswahl, 
entscheiden an welcher Fakultät und in welchem Institut ihr 
wahlberechtigt seit. Während die Fakultät typischerweise durch euren 
Studiengang festgelegt ist, könnt ihr euch beim Institut etwas freier 
entscheiden. Vermutlich weil zu Beginn des Studium noch nicht klar ist, 
welches Institut eigentlich zum eigenen Studienprofil passt, haben sich 
viele von euch noch nicht entschieden und sind in der Folge an keinem 
Institut wahlberechtigt. Leider kann diese Wahloption nur im Rahmen der 
Immatrikulation und der Rückmeldung angegeben werden, sodass eine 
Zuordnung vor den Wahlen nicht mehr möglich ist, da diese üblicherweise 
später angekündigt und durchgeführt werden, als die Rückmeldung.

Deshalb schaut in tuPORT in der Kachel „Bescheide und Bescheinigungen“ 
nach eurer aktuellen „Bescheinigung für Gremien/Gremienbescheinigung“, 
ob dort euer Wunschinstitut steht. Sofern das nicht der Fall ist, 
erfahrt ihr auf Seite 2 der Bescheinigung, wie ihr die Wahloption 
festlegen könnt. Die Festlegung ist nur im Rahmen der Rückmeldung also 
vermutlich mindestens bis zum 3. März 2023 möglich (oder danach im 
Sommersemester – Institutsratswahlen finden alle 2 Jahre typischerweise 
im Wintersemester statt).

Apropos: Sofern ihr euch noch nicht zurück gemeldet habt, sollte euch 
tuPORT schon ein paar Erinnerungs-E-Mails geschickt haben. Wenn ihr 
keine E-Mails erhalten habt, ist es vermutlich sinnvoll mal bei der ZECM 
anzufragen, was da los ist. Dafür gibt es den E-Mail-Kontakt 
cm-support at tu-berlin.de

Wo wir bei Sachen sind, die tuPORT so schreibt: die ersten 
Studierendenausweise laufen langsam ab (das sind ja im Falle des 
Semestertickets eigentlich™ bedruckte VDV (((eTickets). Aber Achtung: 
Das auf dem Ausweis aufgedruckte Ablaufdatum muss nicht mit dem 
tatsächlichen Ablaufdatum korrelieren, es kann Abweichungen in beide(!) 
Richtungen geben. In jedem Fall sollte tuPORT euch aber eigentlich 
rechtzeitig genug informieren.

Mehr Informationen:

- 
https://www.tu.berlin/studierendensekretariat/nachrichtendetails/demnaechst-laufen-die-ersten-elektronischen-tickets-des-studierendenausweises-aus


## Bis 24. März | Bewerbung auf Einzelarbeitsplätze für 
Abschlussarbeiten in der Universitätsbibliothek

Bis 24. März 2023 um 16 Uhr sind wieder Bewerbungen für die 
Einzelarbeitsräume (Carrels) möglich. Die Einzelarbeitsräume können im 
Zeitraum vom 3. April bis 28. Juni 2023 zur einigermaßen störungsfreien 
Arbeit an Abschlussarbeiten (Diplomarbeiten, Staatsexamensarbeiten, 
Bachelor- oder Masterarbeiten, Promotions- oder Habilitationsarbeiten) 
genutzt werden. Ein Einzelarbeitsplatz ist mit Schreibtisch, 
Bürodrehstuhl, Monitor, Bücherregal und einer Pinnwand ausgestattet. Die 
Bewerbung ist über das Bewerbungsportal möglich:

- 
https://www.tu.berlin/ub/lernen-arbeiten/raeume-schliessfaecher/einzelarbeitsplaetze/bewerbung-einzelarbeitsraum-zentralbibliothek


## Rücktritt von der Prüfung aus wichtigem Grund

Solltet ihr an einer Prüfung nicht teilnehmen können, könnt ihr von 
dieser aus wichtigem Grund zurücktreten. Der wichtige Grund kann dabei 
nicht nur eine akute Erkrankung der eigenen Person sein, sondern auch 
bspw. die Erkrankung eines Kindes oder anderen nahestehenden 
Angehörigen, der Tod und eine damit zusammenhängende Beerdigung naher 
Angehöriger, Gerichtstermine, die Teilnahme an nationalen und 
internationalen Sportwettkämpfen, aber auch insbesondere direkt und 
indirekt Betroffene des Erdbebens in der Türkei und Syrien:

+ 
https://www.tu.berlin/pruefungen/nachrichtendetail-seite/erdbeben-in-syrien-und-der-tuerkei-hinweise-fuer-unmittelbar-oder-mittelbar-betroffene-studierende

Und falls ihr doch quasi „klassisch“ auf Grund einer Erkrankung von 
eurer Prüfung zurücktreten müsst: Denkt daran, dass ihr seit dem 1. 
Januar von vielen Ärzt:innen keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für 
Arbeitgeber:innen mehr erhaltet. Stattdessen könnt ihr auf Wunsch eine 
Ersatzbescheinigung bekommen, und auch nur diese solltet ihr beim 
Referat Prüfungen einreichen, da diese keinerlei Information über euer 
Krankheitsbild enthält.


## Störungen und technische Probleme bei Prüfungen (Rügeobliegenheit)

Sollte es bei Prüfungen zu Störungen der Prüfungsbedingungen kommen, 
müsst ihr diese gemäß § 64 Absatz 2 AllgStuPO unverzüglich einer 
Aufsichtsperson melden. Dieser Umstand nennt sich **Rügeobliegenheit**, 
auch Rügepflicht. Die Aufsichtsperson wird die Meldung dann zu Protokoll 
nehmen. Nur wenn dies erfolgt, könnt ihr euch später darauf berufen, 
dass es Probleme gab und so ggf. für eine Wiederholung der Prüfung oder 
eine Änderung der Bewertung sorgen. Dies bezieht sich typischerweise auf 
Störungen, die Kandidat:innen in unterschiedlicher Weise betreffen 
können. Störungen, die offensichtlich von den Durchführenden bemerkt und 
im besten Fall sogar beseitigt oder abgemildert wurden, müssen 
normalerweise nicht nochmal extra gerügt werden – es sei denn durch die 
gewählte Art der Beseitigung oder Abmilderung ist ein individueller 
Nachteil entstanden.

Dies gilt bei Störungen wie bspw. flackernden Lampen, zu lauten 
Lüftungen, Baulärm oder einer als sehr unangenehm empfunden 
Raumtemperatur, aber auch bei Störungen durch andere 
Prüfungsteilnehmende. Bei Online-Prüfungen geht es hingegen eher um 
offene Mikros einzelner Teilnehmer:innen, die euch mit entstehenden 
Hintergrundgeräuschen ablenken, aber insbesondere auch um technische 
Störungen wie z. B. Internetausfälle, die euch in eurer Prüfung 
aufhalten. Üblicherweise stellen die Prüfenden für diese Fälle eine 
Telefonnummer bereit, die ihr dann anrufen solltet.

Daneben stellen aber auch unlesbare oder unverständliche 
Aufgabenstellungen, Hinweise an Tafeln oder Leinwänden, sowie die 
Überschreitung oder wichtiger die Unterschreitung der Bearbeitungszeit 
eine rügbare Störung der Prüfung dar.

Solltet ihr in Folge irgendeiner Art von Störung (oder anderer Umstände, 
für die ihr nicht viel könnt) der Täuschung bezichtigt werden, so nehmt 
das nicht einfach hin! Bei solchen Vorwürfen empfehlen wir grundsätzlich 
Hilfe von der [Hochschulberatung des 
AStA](https://asta.tu-berlin.de/hochschul-und-studienberatung/).


## FAQ Studienfinanzierung der BAföG- und Sozialberatung des AStA

Die BAföG- und Sozialberatung des AStA hat vor Kurzem ein FAQ zu 
Studienfinanzierung auf ihrer Website veröffentlicht. Dabei geht es 
unter Anderem um BAföG, Teilzeitstudium und Beurlaubung und deren 
Auswirkung auf die Krankenversicherung, Arbeitslosengeld II sowie 
Wohngeld, studentisches Arbeiten, Darlehen, Zuschüsse und Stipendien und 
Unterstützungsmöglichkeiten für Studierende mit Kind.

Das FAQ findet ihr unter 
https://asta.tu-berlin.de/bafoeg-und-sozialberatung/faq-studienfinanzierung-bafoeg-wohngeld-buergerhartz-co/


## Pilotprojekt kostenlose Menstruationsprodukte an der TU Berlin

Das Frauenreferat des AStA hat zusammen mit dem Queer Referat, den Inis 
EB 104 und IniChemie, sowie dem Koordinationsbüro für Frauenförderung 
und Gleichstellung und dem Servicebereich Familienbüro ein Pilotprojekt 
zu kostenlosen Menstruationsprodukten in verschiedenen Toiletten auf dem 
Hauptcampus der TU Berlin gestartet.

Mehr erfahrt ihr unter

- 
https://asta.tu-berlin.de/artikel/kostenlose-menstruationsprodukte-an-der-tu/

Dort gibt es Informationen zu den jeweiligen Orten und die Möglichkeit 
an einer Umfrage zum Pilotprojekt teilzunehmen.


## Schließzeiten der Mensen und der TU Berlin

An der Technischen Universität schließen über die vorlesungsfreie Zeit 
folgende Mensen:

* Mensa Veggie 2.0: vom 20. Februar bis 10. April
* Coffeebar der Mensa TU Hardenbergstraße: vom 20. Februar bis 10. April
* Backshop TU Wetterleuchten: vom 27. Februar bis 10. April
* Mensa Pasteria Architektur: vom 27. Februar bis 10. April

Die Schließzeiten aller Mensen findet ihr unter

- https://www.stw.berlin/news/mensaferien.html


Die Schließ- oder Öffnungszeiten der TU Berlin in Zusammenhang mit der 
Geldsparmaßnahmen stehen im FAQ

- 
https://www.tu.berlin/themen/energie/faq-geaenderte-oeffnungszeiten-fuer-tu-gebaeude

Das MAR ist ab 10. März bis zum Beginn der Vorlesungszeit wieder nur 
„tagsüber“ geöffnet.

Mit Beginn der Vorlesungszeit zum Sommersemester 2023 sollen die Gebäude 
dann wieder 24/7 zugänglich sein.

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Viele Grüße
Kaufi, Anton, Gereon & die Freitagsrunde



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