[fopen] Rückmeldung bis 3. März, Wahloption, Einzelarbeitsplätze in der BIB, Schließzeiten, FAQ Studienfinanzierung, Pilotprojekt kostenlose Menstruationsprodukte
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kaufi at freitagsrunde.org
Mon Feb 27 21:29:34 CET 2023
Heyho fOpen,
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**Inhalt:** Rückmeldung, Wahloption, Einzelarbeitsplätze in der BIB,
Schließzeiten, FAQ Studienfinanzierung, Pilotprojekt kostenlose
Menstruationsprodukte
**Lesezeit:** gut 5 Minuten
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## Bis 3. März | Rückmeldung zum Sommersemester 2023 nicht vergessen
Nach etwas Hin- und Her, wir schrieben in einer früheren [letzten
E-Mail](https://lists.freitagsrunde.org/pipermail/fopen/2023-January/001010.html)
dazu, steht nun ein Rückmeldetermin fest: es ist der 3. März 2023.
Danach ist noch bis zum 31. März 2023 möglich, sich zurück zu melden,
allerdings muss dann zusätzlich die Strafgebühr in Höhe von EUR 19,94
überwiesen werden.
Eine gute Nachricht ist, dass die von der Studierendenschaft mit der
zuständigen Senatsverwaltung ausgehandelten Vergünstigungen nun für alle
Studierenden gelten und direkt von den Beiträge und Gebühren abgezogen
werden, ohne dass es einer Rückerstattung bedarf. Apropos
Rückerstattung: laut Studierendensekretariat gibt es immer noch
Studierende, die ihre Rückzahlung vom 9-Euro-Ticket im Sommersemester
2022 nicht veranlasst haben:
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https://www.tu.berlin/studierendensekretariat/nachrichtendetails/9-eur-ticket-erstattung-der-semesterticketbeitraege-ab-sofort-moeglich
### Wahl der Wahloption
Mit der Immatrikulation könnt ihr, im Rahmen der Studiengangswahl,
entscheiden an welcher Fakultät und in welchem Institut ihr
wahlberechtigt seit. Während die Fakultät typischerweise durch euren
Studiengang festgelegt ist, könnt ihr euch beim Institut etwas freier
entscheiden. Vermutlich weil zu Beginn des Studium noch nicht klar ist,
welches Institut eigentlich zum eigenen Studienprofil passt, haben sich
viele von euch noch nicht entschieden und sind in der Folge an keinem
Institut wahlberechtigt. Leider kann diese Wahloption nur im Rahmen der
Immatrikulation und der Rückmeldung angegeben werden, sodass eine
Zuordnung vor den Wahlen nicht mehr möglich ist, da diese üblicherweise
später angekündigt und durchgeführt werden, als die Rückmeldung.
Deshalb schaut in tuPORT in der Kachel „Bescheide und Bescheinigungen“
nach eurer aktuellen „Bescheinigung für Gremien/Gremienbescheinigung“,
ob dort euer Wunschinstitut steht. Sofern das nicht der Fall ist,
erfahrt ihr auf Seite 2 der Bescheinigung, wie ihr die Wahloption
festlegen könnt. Die Festlegung ist nur im Rahmen der Rückmeldung also
vermutlich mindestens bis zum 3. März 2023 möglich (oder danach im
Sommersemester – Institutsratswahlen finden alle 2 Jahre typischerweise
im Wintersemester statt).
Apropos: Sofern ihr euch noch nicht zurück gemeldet habt, sollte euch
tuPORT schon ein paar Erinnerungs-E-Mails geschickt haben. Wenn ihr
keine E-Mails erhalten habt, ist es vermutlich sinnvoll mal bei der ZECM
anzufragen, was da los ist. Dafür gibt es den E-Mail-Kontakt
cm-support at tu-berlin.de
Wo wir bei Sachen sind, die tuPORT so schreibt: die ersten
Studierendenausweise laufen langsam ab (das sind ja im Falle des
Semestertickets eigentlich™ bedruckte VDV (((eTickets). Aber Achtung:
Das auf dem Ausweis aufgedruckte Ablaufdatum muss nicht mit dem
tatsächlichen Ablaufdatum korrelieren, es kann Abweichungen in beide(!)
Richtungen geben. In jedem Fall sollte tuPORT euch aber eigentlich
rechtzeitig genug informieren.
Mehr Informationen:
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https://www.tu.berlin/studierendensekretariat/nachrichtendetails/demnaechst-laufen-die-ersten-elektronischen-tickets-des-studierendenausweises-aus
## Bis 24. März | Bewerbung auf Einzelarbeitsplätze für
Abschlussarbeiten in der Universitätsbibliothek
Bis 24. März 2023 um 16 Uhr sind wieder Bewerbungen für die
Einzelarbeitsräume (Carrels) möglich. Die Einzelarbeitsräume können im
Zeitraum vom 3. April bis 28. Juni 2023 zur einigermaßen störungsfreien
Arbeit an Abschlussarbeiten (Diplomarbeiten, Staatsexamensarbeiten,
Bachelor- oder Masterarbeiten, Promotions- oder Habilitationsarbeiten)
genutzt werden. Ein Einzelarbeitsplatz ist mit Schreibtisch,
Bürodrehstuhl, Monitor, Bücherregal und einer Pinnwand ausgestattet. Die
Bewerbung ist über das Bewerbungsportal möglich:
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https://www.tu.berlin/ub/lernen-arbeiten/raeume-schliessfaecher/einzelarbeitsplaetze/bewerbung-einzelarbeitsraum-zentralbibliothek
## Rücktritt von der Prüfung aus wichtigem Grund
Solltet ihr an einer Prüfung nicht teilnehmen können, könnt ihr von
dieser aus wichtigem Grund zurücktreten. Der wichtige Grund kann dabei
nicht nur eine akute Erkrankung der eigenen Person sein, sondern auch
bspw. die Erkrankung eines Kindes oder anderen nahestehenden
Angehörigen, der Tod und eine damit zusammenhängende Beerdigung naher
Angehöriger, Gerichtstermine, die Teilnahme an nationalen und
internationalen Sportwettkämpfen, aber auch insbesondere direkt und
indirekt Betroffene des Erdbebens in der Türkei und Syrien:
+
https://www.tu.berlin/pruefungen/nachrichtendetail-seite/erdbeben-in-syrien-und-der-tuerkei-hinweise-fuer-unmittelbar-oder-mittelbar-betroffene-studierende
Und falls ihr doch quasi „klassisch“ auf Grund einer Erkrankung von
eurer Prüfung zurücktreten müsst: Denkt daran, dass ihr seit dem 1.
Januar von vielen Ärzt:innen keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für
Arbeitgeber:innen mehr erhaltet. Stattdessen könnt ihr auf Wunsch eine
Ersatzbescheinigung bekommen, und auch nur diese solltet ihr beim
Referat Prüfungen einreichen, da diese keinerlei Information über euer
Krankheitsbild enthält.
## Störungen und technische Probleme bei Prüfungen (Rügeobliegenheit)
Sollte es bei Prüfungen zu Störungen der Prüfungsbedingungen kommen,
müsst ihr diese gemäß § 64 Absatz 2 AllgStuPO unverzüglich einer
Aufsichtsperson melden. Dieser Umstand nennt sich **Rügeobliegenheit**,
auch Rügepflicht. Die Aufsichtsperson wird die Meldung dann zu Protokoll
nehmen. Nur wenn dies erfolgt, könnt ihr euch später darauf berufen,
dass es Probleme gab und so ggf. für eine Wiederholung der Prüfung oder
eine Änderung der Bewertung sorgen. Dies bezieht sich typischerweise auf
Störungen, die Kandidat:innen in unterschiedlicher Weise betreffen
können. Störungen, die offensichtlich von den Durchführenden bemerkt und
im besten Fall sogar beseitigt oder abgemildert wurden, müssen
normalerweise nicht nochmal extra gerügt werden – es sei denn durch die
gewählte Art der Beseitigung oder Abmilderung ist ein individueller
Nachteil entstanden.
Dies gilt bei Störungen wie bspw. flackernden Lampen, zu lauten
Lüftungen, Baulärm oder einer als sehr unangenehm empfunden
Raumtemperatur, aber auch bei Störungen durch andere
Prüfungsteilnehmende. Bei Online-Prüfungen geht es hingegen eher um
offene Mikros einzelner Teilnehmer:innen, die euch mit entstehenden
Hintergrundgeräuschen ablenken, aber insbesondere auch um technische
Störungen wie z. B. Internetausfälle, die euch in eurer Prüfung
aufhalten. Üblicherweise stellen die Prüfenden für diese Fälle eine
Telefonnummer bereit, die ihr dann anrufen solltet.
Daneben stellen aber auch unlesbare oder unverständliche
Aufgabenstellungen, Hinweise an Tafeln oder Leinwänden, sowie die
Überschreitung oder wichtiger die Unterschreitung der Bearbeitungszeit
eine rügbare Störung der Prüfung dar.
Solltet ihr in Folge irgendeiner Art von Störung (oder anderer Umstände,
für die ihr nicht viel könnt) der Täuschung bezichtigt werden, so nehmt
das nicht einfach hin! Bei solchen Vorwürfen empfehlen wir grundsätzlich
Hilfe von der [Hochschulberatung des
AStA](https://asta.tu-berlin.de/hochschul-und-studienberatung/).
## FAQ Studienfinanzierung der BAföG- und Sozialberatung des AStA
Die BAföG- und Sozialberatung des AStA hat vor Kurzem ein FAQ zu
Studienfinanzierung auf ihrer Website veröffentlicht. Dabei geht es
unter Anderem um BAföG, Teilzeitstudium und Beurlaubung und deren
Auswirkung auf die Krankenversicherung, Arbeitslosengeld II sowie
Wohngeld, studentisches Arbeiten, Darlehen, Zuschüsse und Stipendien und
Unterstützungsmöglichkeiten für Studierende mit Kind.
Das FAQ findet ihr unter
https://asta.tu-berlin.de/bafoeg-und-sozialberatung/faq-studienfinanzierung-bafoeg-wohngeld-buergerhartz-co/
## Pilotprojekt kostenlose Menstruationsprodukte an der TU Berlin
Das Frauenreferat des AStA hat zusammen mit dem Queer Referat, den Inis
EB 104 und IniChemie, sowie dem Koordinationsbüro für Frauenförderung
und Gleichstellung und dem Servicebereich Familienbüro ein Pilotprojekt
zu kostenlosen Menstruationsprodukten in verschiedenen Toiletten auf dem
Hauptcampus der TU Berlin gestartet.
Mehr erfahrt ihr unter
-
https://asta.tu-berlin.de/artikel/kostenlose-menstruationsprodukte-an-der-tu/
Dort gibt es Informationen zu den jeweiligen Orten und die Möglichkeit
an einer Umfrage zum Pilotprojekt teilzunehmen.
## Schließzeiten der Mensen und der TU Berlin
An der Technischen Universität schließen über die vorlesungsfreie Zeit
folgende Mensen:
* Mensa Veggie 2.0: vom 20. Februar bis 10. April
* Coffeebar der Mensa TU Hardenbergstraße: vom 20. Februar bis 10. April
* Backshop TU Wetterleuchten: vom 27. Februar bis 10. April
* Mensa Pasteria Architektur: vom 27. Februar bis 10. April
Die Schließzeiten aller Mensen findet ihr unter
- https://www.stw.berlin/news/mensaferien.html
Die Schließ- oder Öffnungszeiten der TU Berlin in Zusammenhang mit der
Geldsparmaßnahmen stehen im FAQ
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https://www.tu.berlin/themen/energie/faq-geaenderte-oeffnungszeiten-fuer-tu-gebaeude
Das MAR ist ab 10. März bis zum Beginn der Vorlesungszeit wieder nur
„tagsüber“ geöffnet.
Mit Beginn der Vorlesungszeit zum Sommersemester 2023 sollen die Gebäude
dann wieder 24/7 zugänglich sein.
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Viele Grüße
Kaufi, Anton, Gereon & die Freitagsrunde
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